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   BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98   

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BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98 (https://dejure.org/1998,2435)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1998 - 4 StR 376/98 (https://dejure.org/1998,2435)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1998 - 4 StR 376/98 (https://dejure.org/1998,2435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 20
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212), wobei es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß bei einem erneuten Schuldspruch wegen Mordes die Feststellung, daß eine besondere Schwere der Schuld gegeben sei (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), fernliegt (vgl. BGHSt 40, 360 ff.; 42, 226 ff.).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Zudem genügt die bloße Behauptung, der Angeklagte sei sich seiner "verachtenswerten Gesinnung" bewußt gewesen, nicht den rechtlichen Anforderungen, die hier an die Feststellungen zu den subjektiven Erfordernissen des Mordmerkmals zu stellen sind; denn es versteht sich nicht von selbst, daß den Angeklagten im Zeitpunkt der Tötungshandlung niedrige Beweggründe beherrschten, er sich - diese unterstellt - der Umstände, die eine solche Bewertung tragen können, bewußt gewesen ist und er seine Tatantriebe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (vgl. hierzu BGHSt 28, 210, 212; BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 12, 13, 15, 16, 24, 26, 32).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nicht jede Tötung des Partners, die geschieht, weil dieser sich vom Täter abwenden will, ist zwangsläufig "aus niedrigen Beweggründen" begangen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32), auch wenn der Täter den Grund für die Trennung selbst herbeigeführt hat.
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß bei einem erneuten Schuldspruch wegen Mordes die Feststellung, daß eine besondere Schwere der Schuld gegeben sei (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), fernliegt (vgl. BGHSt 40, 360 ff.; 42, 226 ff.).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212), wobei es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212), wobei es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Ebenso wie in dem vergleichbaren Fall, in dem dem Nebenkläger aufgrund einer zu Unrecht erfolgten, nach § 46 Abs. 2 StPO aber unanfechtbaren Entscheidung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist eingeräumt wird (vgl. dazu Wendisch in Löwe/Rosenberg 25. Aufl. § 46 Rdn. 16), steht daher das Verfahrenshindernis der res iudicata der Fortsetzung des Verfahrens nicht entgegen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm JMBINW 1956, 59; Hans. OLG Bremen JZ 1958, 546, 547 m. zust. Anm. Spendel; vgl. auch Senatsbeschluß vom 22. September 1998 - 4 StR 376/98 - insoweit in StV 2000, 20 f. nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Davon geht die Rechtsprechung auch dann aus, wenn der Täter den Grund für die Trennung selbst herbeigeführt hat (BGH StV 2000, 20 f).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Auch beruht nicht jede Tötung, die geschieht, weil sich der Intimpartner vom Täter abwenden will oder - wie hier - abgewandt hat, schon deshalb zwangsläufig auf niedrigen Beweggründen; vielmehr können in einem solchen Fall tat- auslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Enttäuschung und inneren Ausweglosigkeit sein, die einer Wertung als niedrig entgegenstehen (BGHR aaO niedrige Beweggründe 18, 32), und zwar auch dann, wenn der Täter den Grund für die Trennung selbst herbeigeführt hat (BGH StV 2000, 20 f.; Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Situationstaten genauerer Prüfung (vgl. BGH StV 2000, 20, 21, BGH NStZ 2001, 87; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 211 Rdn. 12 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05

    Maßregelvollstreckung: Notwendigkeit der Verteidigung bei Abbruch der Maßregel

    Auch im Vollstreckungsverfahren ist dem Untergebrachten ein Verteidiger beizuordnen, wenn dies wegen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage und/oder wegen der Unfähigkeit des Untergebrachten, sich selbst zu verteidigen, geboten erscheint (vgl. § 140 Abs. 2 StPO; BVerfG NJW 1986, 767, 771; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

    Deshalb war - unabhängig davon, ob der Untergebrachte ein entsprechendes Begehren geäußert hat (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 378) - dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (OLG Celle StV 1982, 262 f.; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1993, 378; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Dabei kommt es - insbesondere beim Vorliegen eines Motivbündels für die Tat - auf eine Gesamtwürdigung an, die die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (vgl. BGH NStZ 1998, 352, 353; NStZ 1984, 261; StV 2000, 20; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

    Ausdrücklicher Prüfung bedarf diese Frage insbesondere bei Taten, die sich ohne Plan und Vorbereitung plötzlich aus der Situation heraus entwickeln (vgl. BGH StV 2003, 19 ff.; StV 2000, 20).

  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ws 92/09

    Erforderlichkeit der Pflichtverteidigerbestellung bei Überweisung des

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  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil durch Beschluß vom 22. September 1998 (4 StR 376/98) mit den Feststellungen - mit Ausnahme derjenigen zum äußeren Tatgeschehen - aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).
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