Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2, § 143
Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung in der Berufungsinstanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufungskammer; Vorsitzender; Ermittlungsverfahren; Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Rücknahme einer Beiordnung
Verfahrensgang
- AG Waiblingen - 3 Ls 20/00
- LG Stuttgart - 7 Ns 20/00
- OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01
Papierfundstellen
- StV 2001, 329
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 4 Ws 256/97
Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Entpflichtung des bisherigen und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
Das statthafte (vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1998, 123) Rechtsmittel hat Erfolg. - BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54
Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118). - OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118). - OLG Stuttgart, 15.11.1984 - 1 Ws 403/84
Bestellung eines Pflichtverteidigers; Rücknahme der Beiordnung; Änderung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118).
- OLG Köln, 19.09.2005 - 2 Ws 443/05
Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung bei wesentlicher Änderung der Sachlage
Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Verteidigerbestellung bildete, wesentlich verändert hat (vgl. OLGe Düsseldorf StV 95, 117; Stuttgart StV 01, 329; Meyer-Goßner, StPO, 48.A., § 140 Rn 34; KK-Laufhütte, StPO , 5.Aufl., § 140 Rn 26, je m.w.N.) . - OLG Köln, 19.09.2005 - 2 Ws 444/05
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellungen; Anforderungen an …
Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Verteidigerbestellung bildete, wesentlich verändert hat (vgl. OLGe Düsseldorf StV 95, 117; Stuttgart StV 01, 329; Meyer-Goßner, StPO, 48.A., § 140 Rn 34; KK-Laufhütte, StPO , 5.Aufl., § 140 Rn 26, je m.w.N.) . - LG Heilbronn, 22.02.2008 - 2 Qs 30/08 Das Gericht darf die Bestellung daher nicht allein deshalb zurücknehmen, weil es seine Ansicht über die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geändert hat, weil einer solchen Rücknahme der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes entgegensteht (so ursprünglich BGHSt 7, 69 und nachfolgend etwa OLG Stuttgart StV 2001, 329).
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