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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6463
OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01 (https://dejure.org/2001,6463)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01 (https://dejure.org/2001,6463)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01 (https://dejure.org/2001,6463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 143

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2, § 143
    Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungskammer; Vorsitzender; Ermittlungsverfahren; Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Rücknahme einer Beiordnung

Verfahrensgang

  • AG Waiblingen - 3 Ls 20/00
  • LG Stuttgart - 7 Ns 20/00
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/2001, 4 Ws 1/01

Papierfundstellen

  • StV 2001, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 4 Ws 256/97

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Entpflichtung des bisherigen und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
    Das statthafte (vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1998, 123) Rechtsmittel hat Erfolg.
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118).
  • OLG Stuttgart, 15.11.1984 - 1 Ws 403/84

    Bestellung eines Pflichtverteidigers; Rücknahme der Beiordnung; Änderung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Bestellung eines Pflichtverteidigers bildete, wesentlich verändert hat (vgl. BGHSt 7, 69; OLG Stuttgart StV 1985, 140; OLG Düsseldorf StV 1995, 117, 118).
  • OLG Köln, 19.09.2005 - 2 Ws 443/05

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung bei wesentlicher Änderung der Sachlage

    Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Verteidigerbestellung bildete, wesentlich verändert hat (vgl. OLGe Düsseldorf StV 95, 117; Stuttgart StV 01, 329; Meyer-Goßner, StPO, 48.A., § 140 Rn 34; KK-Laufhütte, StPO , 5.Aufl., § 140 Rn 26, je m.w.N.) .
  • OLG Köln, 19.09.2005 - 2 Ws 444/05

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellungen; Anforderungen an …

    Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Verfahrensstand, der die Grundlage für die Verteidigerbestellung bildete, wesentlich verändert hat (vgl. OLGe Düsseldorf StV 95, 117; Stuttgart StV 01, 329; Meyer-Goßner, StPO, 48.A., § 140 Rn 34; KK-Laufhütte, StPO , 5.Aufl., § 140 Rn 26, je m.w.N.) .
  • LG Heilbronn, 22.02.2008 - 2 Qs 30/08
    Das Gericht darf die Bestellung daher nicht allein deshalb zurücknehmen, weil es seine Ansicht über die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geändert hat, weil einer solchen Rücknahme der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes entgegensteht (so ursprünglich BGHSt 7, 69 und nachfolgend etwa OLG Stuttgart StV 2001, 329).
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