Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Unterlassen des Hinweises nach der Einstellung der Hauptverhandlnug auf eine mögliche straferschwerende Berücksichtigung des vorher festgestellten Tatgeschehens bei der Strafzumessung
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StGB § 46; StPO § 154 Abs. 2
Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile
Papierfundstellen
- StV 1981, 236
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80
Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen …
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80
Dann durfte sie aber nach dem Grundsatz des "fairen Verfahrens" dieses Tatgeschehen bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten nur verwerten, wenn es nicht nur prozeßordnungsgemäß festgestellt, sondern der Angeklagte außerdem darauf hingewiesen worden war, daß trotz der Einstellung sein Verhalten straferschwerend berücksichtigt werden solle (BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 - und vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80). - BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78
Strafbemessung: Lebensführungsschuld
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80
Dann durfte sie aber nach dem Grundsatz des "fairen Verfahrens" dieses Tatgeschehen bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten nur verwerten, wenn es nicht nur prozeßordnungsgemäß festgestellt, sondern der Angeklagte außerdem darauf hingewiesen worden war, daß trotz der Einstellung sein Verhalten straferschwerend berücksichtigt werden solle (BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 - und vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80).
- BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81
Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung …
Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79;… Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).Anders wäre es gewesen, wenn es ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, daß sein aus dem Verfahren ausgeschiedenes Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).
- BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - …
So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81). - BGH, 27.10.1987 - 1 StR 429/87 In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453 ; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376 ; StV 1983, 237 und 1981, 236).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1980 - 2 StR 631/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Straferschwerende Wertung eines mittlerweile eingestellten Gegenstands der Anklage durch den Tatrichter
- rechtsportal.de
StGB § 46; StPO § 154
Keine Einbeziehung ausgeschiedener Tatteile - Strafzumessung
Papierfundstellen
- StV 1981, 236
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1978 - 2 StR 287/78
Verwendung eines Bezugsscheins als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 27.11.1980 - 2 StR 631/80
Der vom Senat beschlossenen Änderung der Liste der angewendeten Straf Vorschriften bedurfte es, weil gegen § 4 BetMG nur derjenige verstoßen kann, der eine Erlaubnis i.S. des § 3 BetMG besitzt und dem lediglich der notwendige Bezugschein fehlt (BGH, Beschluß vom 4. Juli 1978 - 2 StR 287/78 -).
- BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93
Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH - …
Zwar haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs früher die Erhebung der Sachrüge insoweit genügen lassen (vgl. BGHSt 30, 147 und 165; BGH, StV 1981, S. 236 ; NStZ 1983, 20 ). - BGH, 22.12.1981 - 2 StR 668/81
Beibehaltung des Strafausspruchs trotz erheblicher Verminderung des Schuldumfangs …
Der Angeklagte wurde nämlich mit Rechtsfolgen belastet, mit denen er nicht mehr rechnen mußte (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 - NStZ 1981, 22; vom 27. November 1980 - 2 StR 631/80; und vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1981 - 2 StR 31/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Anordnungn eines Berufsverbots
Papierfundstellen
- StV 1981, 236
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.1980 - 2 StR 561/79
Voraussetzungen und rechtliche Würdigung eines mangelnden Überblicks über die …
Auszug aus BGH, 27.02.1981 - 2 StR 31/81
Das Gericht wäre zwar nicht gehindert gewesen, bei der Gesamtwürdigung des Angeklagten, entsprechend dem Hinweis des Senats im Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 561/79, etwaige im Zusammenhang mit der Gründung und Führung der Auffang-GmbH begangene unlautere Machenschaften selbst festzustellen und bei der Beurteilung der vom Angeklagten ausgehenden Gefahr gegen ihn zu verwerten.
- BGH, 05.05.1982 - 2 StR 721/81
Aufhebung eines Rechtsfolgenausspruchs wegen fehlerhafter Nichtberücksichtigung …
Er ist aber nicht gehindert, jenen Sachverhalt selbst daraufhin zu prüfen, ob er Anhaltspunkte für die bei den abzuurteilenden Taten aufgewandte Energie oder die vom Angeklagten künftig ausgehenden Gefahren bietet; wenn insoweit eindeutige Feststellungen getroffen werden können, darf er diese als Indiztatsachen in die Strafzumessungserwägungen einbeziehen (BGH NJW 1951, 769; BGH bei Dallinger MDR 1975, 195; BGH NStZ 1981, 99; BGH, Beschluß vom 27. Februar 1981 - 2 StR 31/81; Bruns NStZ 1981, 81 ff).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1981 - 2 StR 677/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung des Fehlens von Vorstrafen als Strafmilderungsgrund
Papierfundstellen
- StV 1981, 236
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82
Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236)". - BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82
Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung straffreier Lebensführung eines Täters als …
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht zulässig, die straffreie Lebensführung eines Täters mit der Begründung als Milderungsgrund unberücksichtigt zu lassen, daß Straffreiheit kein Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit sei (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH bei Holtz MDR 1980, 628; BGH Strafverteidiger 1981, 236). - BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82 Zur neuerlichen Strafzumessung hinsichtlich des Angeklagten S. wird darauf hingewiesen, daß die bisherige Straflösigkeit eines Angeklagten regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1980 - 2 StR 134/80; Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 677/80).
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