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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.04.1981

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3532
BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81 (https://dejure.org/1981,3532)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1981 - 2 StR 72/81 (https://dejure.org/1981,3532)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1981 - 2 StR 72/81 (https://dejure.org/1981,3532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung - Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von besonderen Milderungsgründen für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 337
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Denn einerseits können einzelne Tatfaktoren zugleich die Persönlichkeit beleuchten, andererseits können besondere Umstände in der Person die Tat mitgeprägt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 670/79 - und 15. Januar 1980 - 1 StR 767/79 - Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

    Der Tatrichter hat deshalb Tat und Täterpersönlichkeit in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80 - sowie Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

    In Zweifelsfällen ist die Wertung des Tatrichters zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Urteile vom 6. Juni 1979 - 2 StR 155/79 - 6. November 1979 - 5 StR 273/79 - 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

    Daß der Tatrichter dies nicht ausdrücklich aufgeführt hat, stellt im vorliegenden Falle keinen Rechtsfehler dar (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann gemäß § 56 Abs. 2 StGB dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn - bei günstiger Sozialprognose - besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80 - und 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).

    Es genügt, wenn Milderungsgründe vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen und einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80).

    Der Tatrichter hat deshalb Tat und Täterpersönlichkeit in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80 - sowie Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann gemäß § 56 Abs. 2 StGB dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn - bei günstiger Sozialprognose - besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80 - und 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).

    In Zweifelsfällen ist die Wertung des Tatrichters zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Urteile vom 6. Juni 1979 - 2 StR 155/79 - 6. November 1979 - 5 StR 273/79 - 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann gemäß § 56 Abs. 2 StGB dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn - bei günstiger Sozialprognose - besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80 - und 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).

    In Zweifelsfällen ist die Wertung des Tatrichters zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Urteile vom 6. Juni 1979 - 2 StR 155/79 - 6. November 1979 - 5 StR 273/79 - 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Im Rahmen dieser Gesamtbewertung können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80 - und 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).

    Mag es auch zweifelhaft sein, ob die vom Landgericht hervorgehobenen Umstände einzeln besehen den Charakter besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB haben, so ist doch die vom Landgericht vorgenommene Wertung bei einer Gesamtbetrachtung aller aufgeführten Umstände im Ergebnis nicht unvertretbar (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80).

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).

    Im Rahmen dieser Gesamtbewertung können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80 - und 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).

  • BGH, 30.12.1980 - 3 StR 490/80

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Aussetzung der Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Es genügt, wenn Milderungsgründe vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen und einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80).

    Der Tatrichter hat deshalb Tat und Täterpersönlichkeit in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80 - sowie Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 357/79

    Vergewaltigung einer im Krankenhausbett liegenden Schwester - Begriff der …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Es genügt, wenn Milderungsgründe vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen und einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80).

    In Zweifelsfällen ist die Wertung des Tatrichters zu respektieren (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Urteile vom 6. Juni 1979 - 2 StR 155/79 - 6. November 1979 - 5 StR 273/79 - 21. Dezember 1979 - 2 StR 357/79 - und 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann gemäß § 56 Abs. 2 StGB dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn - bei günstiger Sozialprognose - besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschlüsse vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80 - und 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 660/80

    Strafaussetzung zur Bewährung: Gesamtschau der zu Gunsten wirkenden Umstände

  • BGH, 30.12.1980 - 4 StR 683/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und zwei Jahren

  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 670/79

    Zulässigkeit einer kurzen Begründung der Versagung einer Strafaussetzung zur …

  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 767/79

    Versagung der Strafaussetzung auf Bewährung - Gesamtwürdigung der in der Tat und …

  • BGH, 06.06.1979 - 2 StR 155/79

    Berücksichtigung der Drogenabhängigkeit eines Angeklagten bei Beurteilung der …

  • BGH, 06.11.1979 - 5 StR 273/79

    Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Ablehnung des Aussage von ausländischen …

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis …

    Der Tatrichter hat deshalb Tat und Täterpersönlichkeit in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH StV 1981, 337) Eine solche Gesamtschau läßt das angefochtene Urteil vermissen.
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Die Begründung ist jedenfalls insoweit rechtsfehlerhaft, als sie die Besorgnis erweckt, die Strafkammer habe bei ihrer Gesamtwürdigung von Tat und Täter verkannt, daß Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1981, 337; BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines …

    Denn solche Umstände können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 undvom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83

    Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der …

    Ohne Rechtsfehler hat er angenommen, daß Umstände, die sich bei der Einzelbewertung nur als einfache oder durchschnittliche Milderungsgründe darstellen, durch ihr Zusammentreffen hier ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; BGH NStZ 1983, 118).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

    Umstände, die für sich allein nur durchschnittliche und einfache Hinderungsgründe sein würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; NStZ 1982, 114;… GA 1982, 39).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …

    Im Rahmen dieser Gesamtbewertung können Umstände, die für sich betrachtet nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht gewinnen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinn von § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 und vom 19. November 1981 - 4 StR 566/81).
  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 53/84

    Vorliegen von besonderen Umständen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung …

    Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118;… BGH GA 1982, 39; BGH Strafverteidiger 1981, 337; 1983, 502; BGH Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84 -).
  • BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83

    Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Begründung für die Versagung der …

    Dabei können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung von besonderen Umständen zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337).
  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer …

    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 - und 1. April 1981 - 2 StR 72/81 -).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1983 - 5 Ss 277/83
  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 327/82

    Gebotenheit einer Gesamtbewertung bei der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82

    Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach …

  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81   

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https://dejure.org/1981,1630
BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81 (https://dejure.org/1981,1630)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1981 - 2 StR 116/81 (https://dejure.org/1981,1630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln als Voraussetzung der subjektiven Seite des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Bedeutung der Höhe des Wirkstoffgehalts für den Unrechtsgehalt der Tat und die Schuld des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …

    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103;… Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81

    Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …

    Ist das nicht möglich, so kann eine Verurteilung nur insoweit erfolgen, als sich der Schuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und der Beschreibung der Einzelakte hinreichend genau bestimmen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81 und 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenkonsumenten - Handeltreiben mit …

    Der Heroinbasenanteil des abgegebenen Gemischs wurde nicht festgestellt, so daß zugunsten des Angeklagten von einem niedrigen Wert auszugehen ist (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81; Urteil vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81; Beschluß vom 16. Juni 1982 - 2 StR 198/82).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1983 - 5 Ss 136/83

    Rauschgift; Nicht geringe Menge; Rauschzustände; Wirkstoffgehalt; Gefährlichkeit; …

    Die Feststellung des Wirkstoffgehalts des jeweiligen Rauschmittels ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Abgrenzung der nicht geringen von der geringen bzw. normalen Menge unabdingbar (vgl. StV 1982, 73 ; 1981, 337; NStZ 1981, 483 ; vgl. auch Körner, StV 1982, 92 und 93).
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