Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Notwendigkeit eines Beschlusses für jeden einzelnen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Verhandlung - Angabe von Gründen bei Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GVG § 174 Abs. 1 S. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 169
- StV 1982, 108
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Das ist schon deshalb notwendig, weil die Ausschließung je nach dem Grunde verschiedene Folgen hat (vgl. § 174 Abs. 2 und 3 GVG und § 353 d Nr. 1 und 2 StGB), und zwar auch für Personen, die bei der Verhandlung nicht beteiligt sind (BGHSt 2, 56, 57) [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51].Die Rechtsprechung hat darum auch bisher gefordert, daß mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt oder ein unmißverständlicher Hinweis auf die betreffende Gesetzesstelle gegeben werden müsse, und es als ungenügend angesehen, daß sich der Ausschließungsgrund aus dem Zusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 27, 117 [BGH 02.02.1977 - 2 StR 307/76]und 187;… BGH GA 1975, 285).
- BGH, 09.02.1977 - 3 StR 382/76
Erkennbarkeit des Grundes für eine Ausschließung der Öffentlichkeit aus dem …
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Die Rechtsprechung hat darum auch bisher gefordert, daß mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt oder ein unmißverständlicher Hinweis auf die betreffende Gesetzesstelle gegeben werden müsse, und es als ungenügend angesehen, daß sich der Ausschließungsgrund aus dem Zusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 27, 117 [BGH 02.02.1977 - 2 StR 307/76]und 187;… BGH GA 1975, 285). - BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81
Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines …
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Dagegen hat der 3. Strafsenat in seinem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 368/81 (S) - entschieden, der in § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG enthaltenen Forderung nach Angabe des Ausschließungsgrundes sei noch genügt, wenn in dem Beschluß auf die Gründe eines in derselben Hauptverhandlung - vor mehreren Monaten - verkündeten Beschlusses ausdrücklich Bezug genommen wird und damit der Grund für die - erneute - Ausschließung der Öffentlichkeit unzweifelhaft klargestellt wird.
- BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Die Rechtsprechung hat darum auch bisher gefordert, daß mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt oder ein unmißverständlicher Hinweis auf die betreffende Gesetzesstelle gegeben werden müsse, und es als ungenügend angesehen, daß sich der Ausschließungsgrund aus dem Zusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 27, 117 [BGH 02.02.1977 - 2 StR 307/76]und 187;… BGH GA 1975, 285). - BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76
Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer …
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Die Rechtsprechung hat darum auch bisher gefordert, daß mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt oder ein unmißverständlicher Hinweis auf die betreffende Gesetzesstelle gegeben werden müsse, und es als ungenügend angesehen, daß sich der Ausschließungsgrund aus dem Zusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (BGHSt 1, 334, 335 [BGH 25.09.1951 - 1 StR 464/51]; 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 27, 117 [BGH 02.02.1977 - 2 StR 307/76]und 187;… BGH GA 1975, 285). - BGH, 03.10.1978 - 1 StR 285/78
Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen …
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Sie hat deshalb auch eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Bezugnahme auf die Gründe eines vorangegangenen Beschlusses grundsätzlich nicht genügen lassen (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 - bei Holtz in MDR 1976, 988 - undvom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78 - LM StPO 1975 § 247 Nr. 3 = NJW 1979, 276 [BGH 03.10.1978 - 1 StR 285/78] = MDR 1979, 70 = JR 1979, 434 mit Anm. Gollwitzer). - BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76
Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den …
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81
Sie hat deshalb auch eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Bezugnahme auf die Gründe eines vorangegangenen Beschlusses grundsätzlich nicht genügen lassen (BGH, Urteile vom 20. Juli 1976 - 1 StR 335/76 - bei Holtz in MDR 1976, 988 - undvom 3. Oktober 1978 - 1 StR 285/78 - LM StPO 1975 § 247 Nr. 3 = NJW 1979, 276 [BGH 03.10.1978 - 1 StR 285/78] = MDR 1979, 70 = JR 1979, 434 mit Anm. Gollwitzer).
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Bezugnahmen "auf das Geschehen ..., welches zu den angeklagten Taten geführt hat", auf Protokollvermerke oder auf die Begründung eines vorausgegangenen (dazu noch eine andere Zeugin betreffenden) entsprechenden Beschlusses sind bedenklich zumindest unzweckmäßig, dies selbst dann, wenn der verbleibende Teil der Begründung den Mindestanforderungen noch genügt (vgl. BGH JR 1979, 434 mit Anm. Gollwitzer; BGH StV 1982, 106; 1982, 108 - jeweils mit Nachw.). - BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Doch kann in einem solchen Fall die Revision nach wie vor darauf gestützt werden, die Ausschließung der Öffentlichkeit sei nicht durch einen den Anforderungen des § 174 Abs. 1 GVG entsprechenden Beschluß gedeckt (Rieß/Hilger NStZ 1987, 204, 208 Fn. 341; zur Angabe des Ausschlußgrundes vgl. BGH NStZ 1982, 169/170). - BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87
Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der …
- BGH, 06.01.1987 - 5 StR 573/86
Fehlende Begründung der Ausschließung der Öffentlichkeit
In diesem Fall ist mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitzuteilen (BGHSt 27, 187; BGH Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 706/81 - = StV 1982, 108 = NStZ 1982, 169, Beschluß vom 28. Januar 1986 - 5 StR 840/85 - = StV 1986, 376).
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