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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.09.1981 | BGH, 18.09.1981

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,544
BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,544)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1981 - 3 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,544)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 (https://dejure.org/1981,544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene Verfügung - Gewährung eines fairen Verfahrens für einen Angeklagten - Ausschließliche Überprüfung von Taten die Gegenstand des jeweiligen Verfahrens sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 165
  • NJW 1981, 2422
  • MDR 1981, 945
  • NStZ 1981, 389 (Ls.)
  • StV 1982, 17
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung …

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Die Verfahrenseinstellung beruht hier nämlich nicht auf einer Entscheidung des Landgerichts nach § 154 Abs. 2, § 154 a Abs. 2 oder § 207 Abs. 2 Nr. 2 oder 4 StPO (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81, zur Veröffentlichung bestimmt), sondern auf einer Verfügung, welche die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung gemäß § 154 Abs. 1 StPO erlassen hat.
  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche …

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe …

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund …

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 303/75

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen Straftaten - Wirkungen …

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten …

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 652/79

    Änderung eines Schuldausspruchs bei Zweifeln an einem Tatvorgang

    Auszug aus BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
    Die Strafkammer durfte aber nicht andererseits zu Lasten des Angeklagten zwei Straftaten annehmen, sondern mußte zu seinen Gunsten von einer Straftat ausgehen und somit Tateinheit zwischen Nötigung und Unterschlagung annehmen (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79 -).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Peter Feldmann

    Von einem förmlichen Hinweis mit Blick auf ein etwaiges schutzwürdiges Vertrauen des Angeklagten in die staatsanwaltschaftliche Einstellungsentscheidung vom 08.07.2022 dahingehend, dass ihm die Tat in einem gerichtlichen Verfahren nicht vorgeworfen werde (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.1982 - 2 StR 278/82 NStZ 1983, 20, 20f.; a. A. BGH, Beschluss vom 26.06.1981 - 3 StR 83/81, NJW 1981, 2422;… Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Teil 4 Rn. 662) wurde abgesehen, da ein Verteidiger des Angeklagten während der Erörterung erklärte, es sei ja allseits bekannt, dass nach §§ 154, 154a StPO eingestellte Taten Berücksichtigung finden könnten.
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …

    Wenn die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung einer Tat absieht, so kann sie grundsätzlich - jedenfalls bei Vorliegen eines "sachlich einleuchtenden Grundes" (Rieß NStZ 1981, 2, 9) - die Ermittlungen jederzeit wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] ).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische …

    (1) Zwar ist es zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, BGHSt 30, 165).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer …

    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11;… BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …

    Das gilt auch, wenn nicht die erkennende Strafkammer, sondern die zunächst mit der Sache befaßte Jugendkammer den Einstellungsbeschluß erlassen hat (Fortbildung von BGH, Beschl. v. 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und Beschl. v. 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Die Strafkammer durfte diesen Sachverhalt bei der Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht zu seinem Nachteil verwerten, weil das Verfahren insoweit durch Gerichtsbeschluß nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt und der Angeklagte auch nicht darauf hingewiesen worden war, daß die Tat gleichwohl strafschärfend berücksichtigt werden könne (Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 1981 - 3 StR 173/81 - und 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung …

    Die Staatsanwaltschaft kann hingegen das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen (vgl. BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 600/99

    Falschbeurkundung im Amt; Grundsatz des Fairen Verfahrens; Strafzumessung bei …

    Rn. 11 Ebensowenig ist im Ergebnis zu beanstanden, daß das Landgericht bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe zu Lasten des Angeklagten dessen "erhebliche persönliche Bereicherung" gewertet und dabei auch den "Tatgewinn" berücksichtigt hat, den der insoweit ebenfalls geständige Angeklagte aus einer Vielzahl gleichgelagerter, aber gemäß § 154 Abs. 1 StPO bereits im Ermittlungsverfahren eingestellter Taten erzielt hat (vgl. BGHSt 30, 165).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …

    Der Umstand, daß diese Beteiligung nicht Gegenstand der Anklage war, hindert ihre Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung nicht (BGHSt 30, 165, 166) [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81].
  • LG Bochum, 14.12.2015 - 13 KLs 16/14

    Entsorgung von Katalysatoren und Betongemisch als Abfall; …

    Die Kammer schließt sich insoweit der befürwortenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes an (vgl. etwa BGHSt 30, 165/166).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder …

    Die nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellte Tat wurde nach den Urteilsgründen prozessordnungsgemäß festgestellt; sie darf daher für die Strafzumessung herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 BGHSt 30, 165).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer …

  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als …

  • BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein …

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver …

  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen …

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten …

  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei …

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen …

  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge …

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft, …

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie …

  • OLG Hamburg, 07.12.1983 - VAs 15/83

    Strafprozeßrecht: Anwendungsbereich des § 96 StPO , Inhalt einer Sperrerklärung

  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 8/86

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ablehnung eines …

  • BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,466
BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,466)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1981 - 2 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,466)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1981 - 2 StR 358/81 (https://dejure.org/1981,466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    AO § 370; StGB (1975) vor § 52

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 207
  • NJW 1982, 247
  • MDR 1982, 64
  • NStZ 1982, 33 (Ls.)
  • StV 1982, 16
  • StV 1982, 17
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • RG, 04.10.1934 - 3 D 543/34

    In welchem Verhältnis stehen zueinander Verletzung der Anbietungspflicht (§ 36 …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Diese Auffassung wird nicht näher begründet, sondern stützt sich lediglich auf Entscheidungen des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Bremen (RGSt 68, 315, 317;… BGH GA 1955, 211; OLG Bremen NJW 1955, 1606 [OLG Bremen 25.05.1955 - Ss 27/55]).

    Das Urteil in RGSt 68, 315, 317 befaßt sich nicht mit der Fortsetzungstat, sondern mit dem Problem der Tateinheit.

    Die Entscheidung BGH GA 1955, 211 geht in einem Falle der schweren Kuppelei ohne nähere Begründung lediglich unter Hinweis auf RGSt 68, 315, 317 und BGH in LM Nr. 4 zu § 73 StGB davon aus, daß "zwischen der Tatbestandsverwirklichung durch ein Tun und einer solchen durch Unterlassen kein Fortsetzungszusammenhang bestehen kann".

    Eine Auseinandersetzung mit der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, Fortsetzungszusammenhang zwischen positivem Tun und Unterlassen sei wegen der Verschiedenartigkeit der beiden Begehungsformen nicht möglich, muß sich daher auf die Erörterung der in RGSt 68, 315, 317 enthaltenen Gesichtspunkte beschränken.

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Jedoch können auch solche Einzelhandlungen Bestandteil einer fortgesetzten Handlung sein, die der Täter zwar nicht von vornherein, aber doch noch vor Beendigung des letzten ursprünglich geplanten Teilaktes einer fortgesetzten Tat in sein Vorhaben mit einbezieht (BGHSt 23, 33).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Es ist anerkannt, daß die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg eine fortgesetzte Handlung sein kann (BGH, Urteile vom 18. Juni 1973 - 3 StR 675/72 -, 28. November 1957 - 4 StR 180/57 -, 24. September 1963 - 1 StR 339/61 - und 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • BGH, 14.02.1980 - 2 StR 864/79

    Zur Annahme eines Fortsetzungszusammenhang zwischen § 283b Abs. 1 Nr. 1 …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    Es stellt nämlich keinen wesentlichen Unterschied im Tathergang dar, ob ein Steuerpflichtiger unvollständige Angaben macht und damit notwendig einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen verschweigt oder ob er überhaupt keine Angaben macht und damit alles verschweigt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 2 StR 864/79 -, in dem Fortsetzungszusammenhang zwischen nicht ordnungsgemäßer und unterlassener Buchführung gemäß § 283 b Abs. 1 Nr. 1 und 3 b StGB bejaht wird).
  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81
    In Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGHSt 17, 35, 36 ff.; BGH, NJW 1977, 639; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 -, 1. April 1981 - 2 StR 72/81 - und 2. September 1981 - 2 StR 239/81).
  • OLG Bremen, 25.05.1955 - Ss 27/55
  • BGH, 24.09.1963 - 1 StR 339/61

    Rüge des sachlichen Rechts bezüglich einer Verurteilung wegen bereits verjährter …

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …

    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7;… BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5;… BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3;… BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Die Hinterziehung von Steuern derselben Art über mehrere Steuerzeiträume hinweg kann - wie anerkannt ist - eine fortgesetzte Handlung sein, wenn den Einzelakten ein Gesamtvorsatz des Täters zugrunde liegt, der die geplante Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt (BGHSt 30, 207, 209 [BGH 18.09.1981 - 2 StR 358/81] mit weiteren Nachweisen; zuletzt: BGH, Urteil vom 13. März 1984 - 1 StR 883/83).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …

    Beide Begehungsweisen sind im Rahmen des vorgegebenen Besteuerungssystems so ähnlich und in ihrem Unrechtsgehalt so weit angenähert, daß sie auch bei wechselndem Verhalten des Täters der Annahme einer gleichartigen Begehungsweise nicht entgegenstehen (BGHSt 30, 207;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

    Der Schuldumfang der durch ungerechtfertigte Erlangung dieses Vorteils begangenen Steuerhinterziehung bestimmt sich nach der Beeinträchtigung des staatlichen Steueranspruchs, der durch § 370 AO geschützt wird (vgl. BGHSt 30, 207, 212;… Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9;… Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 a, b).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum …

    Denn bei der Umsatzsteuerhinterziehung sind die Begehungsweisen durch positives Tun und Unterlassen infolge des vorgegebenen Besteuerungssystems so ähnlich und in ihrem Unrechtsgehalt so weit angenähert, daß sie im Rahmen einer fortgesetzten Handlung gleichzustellen sind (BGHSt 30, 207;… zustimmend Samson in SK-StGB vor § 52 Rdn. 39 a).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87

    Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …

    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.
  • BGH, 31.08.1984 - 2 StR 452/84

    Voraussetzungen der Annahme von Tatmehrheit

    Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei den anderen Einzelakten um Unterlassungen handelt (BGHSt 30, 207).
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 115/92

    Fortsetzungszusammenhang bei nachgereichten Umsatzsteuervoranmeldungen

    Daß sich der Gesamtvorsatz zunächst auf ein Unterlassen gerichtet hatte, während der Angeklagte bei der nachträglichen Abgabe der Erklärungen aktiv gehandelt hat, steht der Annahme des Fortsetzungszusammenhanges hier nicht entgegen (vgl. BGHSt 30, 207, 212).
  • BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86

    Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus …

    Die Unterlassungen stehen für jede Steuerart in Fortsetzungszusammenhang (zur fortgesetzten Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen und - auch - unrichtige Steuererklärungen vgl. BGH-Urteil vom 18. September 1981 2 StR 358/81, BGHSt 30, 207, 209).
  • BGH, 13.03.1984 - 1 StR 883/83

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und wegen Urkundenfälschung - …

  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 165/87

    Erweiterung des Gesamtvorsatzes vor Beendigung der letzten ursprünglich geplanten …

  • BGH, 23.09.1982 - 1 StR 566/82

    Anforderungen an eine fortgesetze Steuerhinterziehung - Feststellung eines …

  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 377/84

    Hinterziehung von Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer …

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1981 - 2 StR 369/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3657
BGH, 18.09.1981 - 2 StR 369/81 (https://dejure.org/1981,3657)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1981 - 2 StR 369/81 (https://dejure.org/1981,3657)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1981 - 2 StR 369/81 (https://dejure.org/1981,3657)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    In Mittäterschaft begangene Einzelakte einer fortgesetzten Tat - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in den Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • StV 1982, 17
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats …

    Auszug aus BGH, 18.09.1981 - 2 StR 369/81
    Die Verbindung einzelner Handlungen zu einer rechtlichen Einheit im Sinne einer fortgesetzten Tat entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, für jeden Einzelakt zu prüfen, ob und in welcher Art dieser den gesetzlichen Tatbestand erfüllt und als solcher strafbar ist (vgl. BGHSt 17, 157, 158).
  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

    Selbst bei Annahme einer fortgesetzten Handlung muß für jeden Einzelakt der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung vom Tatrichter ermittelt und - ggf. in zusammenfassender Wertung - festgestellt werden (BGHSt 17, 157 (158); BGH GA 1965, 92; StV 1981, 275; StV 1982, 17; NStZ 1982, 128; weit.
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