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| OLG München, 03.04.1981 - 1 VAs 4/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVollstrO § 43 Abs. 3
Papierfundstellen
- MDR 1981, 694
- NStZ 1981, 280 (Ls.)
- StV 1982, 30
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.1963 - 5 AR (Vs) 84/63
Rechtsmittel
Auszug aus OLG München, 03.04.1981 - 1 VAs 4/81
Auch bei einer Versagung der Strafunterbrechung nach § 43 Abs. 3 StVollstrO ist der einzige zulässige Rechtsweg der über §§ 23 ff. EGGVG , sofern das vorgeschaltete Beschwerdeverfahren nach § 21 StVollstrO durchgeführt worden ist (Erweiterung zu BGHSt 19, 148).
- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung
In Rechtsprechung und Literatur war überwiegend die Auffassung vertreten worden, daß für Einwendungen gegen Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde in diesem Zusammenhang nur der Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG gegeben sei (OLG Hamm NJW 1979, 2259 [OLG Hamm 26.02.1979 - 1 VAs 44/78] und NStZ 1985, 144; OLG München StV 1982, 30 mit insoweit zustimmender Anmerkung Volckart; OLG Koblenz NStZ 1982, 219; OLG Frankfurt NStZ 1983, 48; Hamann RPfleger 1980, 144, 145; Katholnigg NStZ 1982, 397, 398; a. A. OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 394 und NStZ 1982, 396; für den Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG im Fall der Unterbrechung nach § 45 StVollstrO: BGHSt 19, 148; OLG Stuttgart RPfleger 1976, 101). - OLG Hamm, 09.02.1987 - 3 Ws 502/86
Strafzeitberechnung, keine formgerechte Zustellung, keine Verlängerung durch …
§ 43 Abs. 3 StVollstrO wurde deshalb erlassen, damit während der Vollstreckung der letzten Strafe eine einheitliche und gleichzeitige Gesamtprognose getroffen werden kann (OLG München MDR 1981, 694 m.w.N.). - BGH, 31.12.1990 - 2 ARs 570/90 In Rechtsprechung und Literatur war überwiegend die Auffassung vertreten worden, daß für Einwendungen gegen Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde in diesem Zusammenhang nur der Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG gegeben sei (OLG Hamm NJW 1979, 2259 [OLG Hamm 26.02.1979 - 1 VAs 44/78] und NStZ 1985, 144; OLG München StV 1982, 30 [OLG München 03.04.1981 - 1 VAs 4/81] mit insoweit zustimmender Anmerkung Volckart; OLG Koblenz NStZ 1982, 219; OLG Frankfurt NStZ 1983, 48; Hamann RPfleger 1980, 144, 145; Katholnigg NStZ 1982, 397, 398; a. A. OLG Karlsruhe Die Justiz 1976, 394 und NStZ 1982, 396; für den Rechtsweg gemäß §§ 23, 25 EGGVG im Fall der Unterbrechung nach § 45 StVollstrO: BGHSt 19, 148; OLG Stuttgart RPfleger 1976, 101).
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