Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Vorliegen eines unbenannten besonders schweren Falles im Hinblick auf eine Haschischmenge - Rüge der Bemessung einer Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- StV 1982, 366
- StV 1982, 526
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Die Frage, wer das Betäubungsmittel besessen hat, ist tatsächlicher Natur; eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Sachherrschaft hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 558/81 - und Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 700/81 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Die Frage, wer das Betäubungsmittel besessen hat, ist tatsächlicher Natur; eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Sachherrschaft hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 558/81 - und Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 700/81 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 22.01.1975 - 2 StR 675/74
Zurücktreten des Besitzes von Betäubungsmitteln hinter dem Handeltreiben als …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Was den Angeklagten D. betrifft, so hat die Kammer freilich verkannt, daß der Besitz einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln das gesetzliche Regelbeispiel eines besonders schweren Falles (§ 11 Abs. 4 Nr. 5, Nr. 6 a BetMG aF) auch dann begründet, wenn diese Begehungsform im Handeltreiben aufgeht und deshalb im Schuldspruch nicht in Erscheinung tritt (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1975 - 2 StR 675/74 -).
- BGH, 19.09.2024 - StB 42/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …
Gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist in diesem Zusammenhang eine neue Prognose anzustellen und ein Widerruf anlässlich solcher Neutaten zulässig, in denen angesichts der aktuellen Lebensumstände des Verurteilten - also unter Berücksichtigung etwaiger positiver Veränderungen nach der Begehung der neuen Tat - zum Ausdruck kommt, dass er seine kriminelle Lebensführung nicht geändert hat (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Ws 31/20, juris Rn. 14; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 Ws 201/09, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95, JMBl NW 1996, 8, 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 Ws 965-966/95, NStZ-RR 1996, 185; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 526, 527; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 1974 - 1 Ws 510/74, VRS 62, 263, 264;… siehe auch LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl., § 56f Rn. 14). - BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch
a) Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist ein Dauerdelikt (vgl. BGH StV 1982, 366 ; StV 1984, 286 ).
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