Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche Herabsetzung des Unrechts oder der Schuld - Erhöhte kriminelle Intensität infolge Einfuhr in schwer zugängliche Stelle, so genanntes"Schmuggelversteck" - Ablehnung der Strafaussetzung zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 370
- StV 1983, 201
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]/10; 8, 186, 189; 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 und vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82).Auch verkennt das Tatgericht nicht, daß angesichts der nicht geringen Menge der eingeführten Betäubungsmittel - diese hätten bei W. für 677 und bei S. für 565 Rauschzustände gereicht, mithin für einen langen Zeitraum - "die Gefahr" bestand, "daß sie zumindest teilweise auch zur Weitergabe an Dritte hätten verwendet werden können." Gleichwohl hält es den Angeklagten zugute, daß sie das Haschisch "nur zum Eigenverbrauch verwenden wollten." Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken: Da die in § 30 Abs. 1 BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände nicht nur den aus Gewinnstreben handelnden Großdealer erfassen, sondern etwa auch den vom Ausland mit Drogenvorrat zurückkehrenden Konsumenten, ist gerade für Fälle der vorliegenden Art die Milderungsmöglichkeit gemäß § 30 Abs. 2 BtMG vorgesehen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BTDrucks. 8/3551 S. 35; BGH, Urt. vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82;… Körner, Betäubungsmittelgesetz 1982 § 30 Rdn. 1).
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320). - BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419).
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]/10; 8, 186, 189; 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 und vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82). - BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320). - BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
- BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419). - BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
- BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
- BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82
Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen …
- BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung …
- BGH, 21.12.1982 - 1 StR 760/82
Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren …
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
So hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge gewertet (NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzwert angesehen (StV 1984, 26). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Cannabis gehört zu den weichen Drogen, was daher bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu berücksichtigen ist (BGH StV 1983, 201 [202]; 1987, 203; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse v. 13.11.1986 - 4 St 206/86 - und v. 6.3.1987 - 4 St 52/87; Körner § 29 Rdnrn. 4, 5; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdnrn. 31, 37). - AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93
Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall …
Unter dem Aspekt des Erfolgsunrechts fällt deshalb zu Gunsten des Angeklagten stark ins Gewicht, daß das eingeführte Betäubungsmittel Schaden an dem vom BtMG geschützten Rechtsgut, der Volksgesundheit, nicht anrichten konnte (vgl. BGH StV 1983, 201; BayObLG StV 1978, 252; BGH StV 1990, 204).(5) Weiter war zu berücksichtigen, daß der Angeklagte mit Haschisch ein weitaus weniger gefährliches Betäubungsmittel als das ebenfalls u.a. aus den Niederlanden nach Deutschland gelangende Heroin oder Kokain einführte (vgl. BGH StV 1983, 201 ; BayObLG …
- BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84
Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte …
Diese Entscheidung setzt eine Gesamtwürdigung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände voraus, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH NStZ 1983, 370 = StV 1983, 201 ; Löwe/Rosenberg 23. Aufl. RdNr. 78, Karlsruher Kommentar RdNrn.Jedenfalls kann dieser Umstand im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung von wesentlicher Bedeutung sein (BGH NStZ 1983, 370 ; 1984, 221).
- BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84
Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn …
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind (Schulz/ Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (Urt. vom 1.3.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet (Beschl. vom 7.10.1983 - 1 StR 648/83). - BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch
Das entspricht den Werten, die dem Urteil des Senats vom 1. März 1983 - 1 StR 812/82 - zugrundeliegen; dort wird von 16, 2 mg THC pro Konsumeinheit ausgegangen. - BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83
Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …
In der in Strafverteidiger 1983, 201 abgedruckten Entscheidung des 1. Strafsenats - in einer Sache, in der Haschischmengen von knapp über 100 Gramm eingeführt worden waren - hatte dieser wegen eingetretener Teilrechtskraft über das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nicht mehr zu entscheiden. - BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Weil die Einfuhr einer nicht geringen Menge, die nicht besonders groß ist, für den Eigenverbrauch in Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nrn 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt hat, kann auch dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles nicht außer Betracht bleiben (BGHSt 31, 163, 169 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH StV 1983, 332; BGH NStZ 1983, 370). - BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84
Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"
Da bei Haschisch zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind, hat der Bundesgerichtshof 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (NStZ 1983, 370), während er 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet hat (Strafverteidiger 1984, 26). - OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85
Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft; …
Danach gilt eine Menge von 6, 44 g THC als "Grenzfall" (BGH StV 1984, 26 ), Mengen von über 7, 5 g sind nicht mehr "gering" (vgl. BGH NStZ 1985, 273 ; BGHSt 33, 8 = MDR 1984, 954 ; BGH NStZ 1983, 370 ; 84, 460). - LG Osnabrück, 11.10.1983 - KLs 13 Js 808/83
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Rechtsprechung
| BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren Betäubungsmittelerwerbstatbeständen - Voraussetzungen des, für eine fortgesetzte Tat erforderlichen, Gesamtvorsatzes - Berechnung der eingeführten Betäubungsmittelmenge bei einer fortgesetzten Tat
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1986 (Ls.)
- NStZ 1983, 369
- StV 1983, 201
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Denn der Grad der Gefährdung für die Volksgesundheit, die mit der Einfuhr von Betäubungsmitteln verbunden ist und die den Gesetzgeber bewegen hat, den Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG n.F. zu schaffen (vgl. BGH MDR 1983, 245), bemißt sich nach der Gesamtmenge von Betäubungsmitteln, die bei einer fortgesetzten Tat eingeführt wird, und nicht nach den jeweiligen Teilmengen. - BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Der Senat bejaht diese Frage in Anlehnung an die entsprechende Auslegung, die das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF enthaltene Merkmal der Abgabe von Betäubungsmitteln nicht geringer Mengen erfahren hat (BGH, urteile vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1981, 2015 - und vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81;… vgl. OLG Hamm MDR 1981, 428 [OLG Hamm 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80] und Körner a.a.O. Rdn. 355). - BGH, 02.12.1981 - 2 StR 542/81
Bemessung einer Strafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Der Senat bejaht diese Frage in Anlehnung an die entsprechende Auslegung, die das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF enthaltene Merkmal der Abgabe von Betäubungsmitteln nicht geringer Mengen erfahren hat (BGH, urteile vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1981, 2015 - und vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81;… vgl. OLG Hamm MDR 1981, 428 [OLG Hamm 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80] und Körner a.a.O. Rdn. 355).
- BGH, 14.10.1981 - 2 StR 583/81
Annahme eines besonders schweren Falles bei der Einfuhr einer erhöhten Menge …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Ob ein Heroingemisch von 5 g - die größte der vom Angeklagten eingeführten Teilmengen - eine nicht geringe Menge ist, hängt von der Höhe des Heroinanteils ab (vgl. BGH, Strafverteidiger 1982, 73; 1982, 347; 1983, 21; LG Hamburg, Strafverteidiger 1983, 67). - OLG Hamm, 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Der Senat bejaht diese Frage in Anlehnung an die entsprechende Auslegung, die das in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF enthaltene Merkmal der Abgabe von Betäubungsmitteln nicht geringer Mengen erfahren hat (BGH, urteile vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1981, 2015 - und vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 542/81; vgl. OLG Hamm MDR 1981, 428 [OLG Hamm 10.12.1980 - 2 Ss 2394/80] und Körner a.a.O. Rdn. 355). - LG Hamburg, 09.09.1982 - 54/82
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83
Ob ein Heroingemisch von 5 g - die größte der vom Angeklagten eingeführten Teilmengen - eine nicht geringe Menge ist, hängt von der Höhe des Heroinanteils ab (vgl. BGH, Strafverteidiger 1982, 73; 1982, 347; 1983, 21; LG Hamburg, Strafverteidiger 1983, 67).
- BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …
Der Grad der Gefährlichkeit für die Volksgesundheit bemißt sich nämlich nach der Gesamtmenge von Betäubungsmitteln, die auf Grund eines Gesamtvorsatzes unerlaubt abgegeben wird (vgl. BGH bei Holtz MDR 1983, 623; BGH bei Schmidt MDR 1982, 883 f). - BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90
Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein …
Dabei ist sie - bei Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens zutreffend (vgl. BGH NStZ 1983, 369) - von der Gesamtmenge des vom Angeklagten verkauften Heroingemischs ausgegangen und hat eine Wirkstoffmenge von insgesamt etwa 1, 8 g Heroinhydrochlorid errechnet. - BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88
Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat
Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Begründung eines Gesamtvorsatzes nicht aus (…vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 1; BGH NStZ 1983, 369).
- BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92
Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur …
Eine solche Addition der Einzelgeschäfte ist zwar dann geboten, wenn tatsächlich eine fortgesetzte Handlung vorliegt (BGH NStZ 1983, 369), beschwert aber den Angeklagten, wenn die Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat nicht rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH StV 1983, 109;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 7). - BGH, 19.11.1984 - 3 StR 477/84
Annahme der Einfuhr nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln bei einer Einfuhr …
Bei einer fortgesetzten Tat dürfen die jeweils eingeführten Teilmengen zusammengezogen werden, um zu prüfen, ob eine nicht geringe Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG vorliegt (BGH NStZ 1983, 369). - BGH, 03.12.1985 - 5 StR 712/85
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Die Annahme der fortgesetzten Handlung beschwert hier den Angeklagten, weil das Landgericht nur durch Zusammenrechnung der jeweils eingeführten Teilmengen (vgl. BGH NStZ 1983, 369) zur Anwendung von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BetMG gekommen ist. - OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85
Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft; …
Zweck des § 31 Nr. 1 BtMG ist es, aussagewilligen und kooperationsbereiten Beteiligten einen Anreiz zur Mithilfe zu bieten, um wirksam internationale Rauschgifthandelsorganisationen zerschlagen und Großdealer überführen zu können (vgl. BGH StV 1983, 281 = MDR 1983, 623 = NSZ 1983, 416 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesrats in BTDrucks. 8/3551 Nr. 52 S. 47;… Körner, Betäubungsmittelgesetz , 2. Aufl., § 31 Rdn. 3). - BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84
Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbstständiger Teilakt des Handeltreibens …
Diese Erwägung ist rechtsfehlerhaft, weil bei einer fortgesetzten Tat der Einfuhr von Betäubungsmitteln die jeweils eingeführten Teilmengen zusammengezogen werden dürfen, um zu prüfen, ob eine nicht geringe Menge vorliegt (BGH NStZ 1983, 369). - BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83
Beteiligung an einem Heroingeschäft - Fortgesetzte unerlaubte Einfuhr von …
Das Landgericht ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß alle Fahrten nach Amsterdam, die aufgrund eines Gesamtvorsatzes jeweils zu dem gleichen Zweck zu demselben Heroinhändler führten, als eine fortgesetzte Handlung anzusehen sind (vgl. BGH StrVert 1981, 125, 126 und 1983, 19, 20; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 204/83), und daß dementsprechend die jeweils eingeführten Mengen zusammenzurechnen waren (BGH NStZ 1983, 369, 370). - OLG Koblenz, 28.11.1985 - 1 Ss 454/85
Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt einer BtM-Tat
Ein allgemeiner Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus, um den für eine fortgesetzte Tat erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen (vgl. BGH in NStZ 1983, 369 ). - BGH, 14.09.1983 - 3 StR 285/83
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
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