Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege zur Steuerverkürzung - Strafschärfende Verwendung der Belege durch das Einfließen lassen dieser in die Steuererklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 370 Abs. 3 Nr. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 225
- NJW 1983, 1072
- MDR 1983, 422
- NStZ 1983, 224 (Ls.)
- StV 1983, 241
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1979 - 5 StR 586/79
Auszug aus BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82
Er muß fortgesetzt derartige Belege zur Steuerverkürzung verwenden (BGH Beschluß vom 9. Oktober 1979 - 5 StR 586/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107).
- BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
Geldbuße gegen juristische Person (Konkurrenzen: gesonderte Geldbuße für jede …
Der Bundesgerichtshof geht deshalb in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Heranziehung der Belege für die Erstellung unwahrer Bilanzen oder Steuererklärungen nicht ausreicht, weil der Täter in diesem Stadium noch nicht unmittelbar zur Tat angesetzt hat (s. etwa BGH, Beschluss vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82, BGHSt 31, 225, 226;… Urteil vom 8. März 2022 - 1 StR 360/21 Rn. 8 mwN). - BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88
Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen …
Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Nach einhelliger Meinung des Schrifttums ist eine schriftliche Lüge, derer sich der Täter in Belegform bedient, für sich allein nicht geeignet, die Voraussetzungen der Begriffe des "Nachmachens" oder "Verfälschens" im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO zu erfüllen (…Hübner a.a.O. § 370 Rdn. 160;… Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 62;… Kuhn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b, S. 802;… Klein/Orlopp a.a.O. § 370 Anm. 15 Nr. 4, S. 881;… Samson a.a.O. § 370 Rdn. 211;… Bender, Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht 5. Aufl. Tz. 66, S. 147; vgl. BGHSt 31, 225f.).
- BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24
Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …
Die bloße Erfassung der Belege in der Buchhaltung reicht für ein "Verwenden" nicht aus (BGH…, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 50;… zu § 370 AO: BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04 Rn. 17 …und vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 34; Beschlüsse vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82 Rn. 1, BGHSt 31, 225 …und vom 24. Januar 1989 - 3 StR 313/88 Rn. 4, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 4 Belege 1).
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84
Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …
Bei dieser Verfälschung handelt es sich nur um Vorbereitungshandlungen, die nicht tatbestandserheblich sind, solange sie keinen Niederschlag in den Steuererklärungen gefunden haben (vgl. RGSt 76, 283, 284 f.; BGHSt 31, 225, 226 [BGH 25.01.1983 - 5 StR 814/82];… Hübner a.a.O. § 370 AO Rdn. 121 ff. m.w.N.). - BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung - …
Die datenmäßige Erfassung und Verbuchung der Belege sowie die Erstellung des falschen Zahlenwerks für die später abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung durch das Steuerberaterbüro stellt sich demnach - wie auch sonst (vgl. BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f) - erst als Vorbereitungshandlung für die vom mittelbaren Täter beabsichtigte Steuerhinterziehung dar. - BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88
Begriff der fortgesetzten Begehung
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Verwendung der nachgemachten oder verfälschten Belege, ebenso wie die Steuerverkürzung, "fortgesetzt" stattgefunden haben muß, also die einmalige Vorlage - auch mehrerer Belege - nicht ausreicht (BGH bei Holtz MDR 1980, 107) und ferner, daß die unechten Belege fortgesetzt zur Tatbegehung verwendet, sie also dazu benutzt werden müssen, der Behörde über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben zu machen, es somit nicht ausreicht, lediglich den unrichtigen Inhalt der Belege in die Steuererklärung einfließen zu lassen (BGHSt 31, 225). - BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00
Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der …
Maßgeblich für die Bemessung der Strafe des Gehilfen ist daher das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs oder der Folgen der Haupttat (vgl. BGHSt 29, 239, 243 f.; BGH NStZ 1981, 394; BGH wistra 1983, 116 f.). - BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95
Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts …
Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268). - BGH, 08.02.1983 - 1 StR 765/82
Umsatzsteuerbefreiung - Ausfuhrlieferungen - Nachweis - Belege
Ob ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO 1977 schon dann vorläge, wenn die Angeklagte die gefälschten Belege (nur) als Grundlage für die Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen benutzt hätte, kann dahinstehen, da die gefälschten Ausfuhrkassenzettel den Umsatzsteuerprüfern vorgelegt wurden (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen - …
Entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA S. 36) liegt eine "Verwendung" von Belegen nämlich nicht bereits darin, daß die Scheinrechnungen Eingang in die Buchführung finden und damit Grundlage unzutreffender Steuererklärungen werden, sondern sie müssen bei der Tatbegehung unmittelbar vorgelegt werden (BGHSt 31, 225). - BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96
Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige …
- BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89
Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei Heroinzubereitungen - Berücksichtigung des Mindestgehalts an reinem Heroin für die Einordnung einer Menge als nicht gering
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 596
- NStZ 1983, 322
- StV 1983, 241
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Für die neue Hauptverhandlung wird insoweit jedoch auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 27. Januar 1983 sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in MDR 1983, 245 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) hingewiesen. - BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Dabei kann unentschieden bleiben, ob der zu § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG aF entwickelte Grundsatz, daß die Entscheidung der Frage nach dem Vorliegen einer "nicht geringen Menge" Sache der tatrichterlichen Würdigung sei (BGHSt 26, 355, 358) [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76] , auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nF übertragbar ist (…zweifelnd Körner, BtMG § 29 Rdn. 338; Slotty ZRP 1981, 60, 65). - BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82
Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
- BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81
Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103;… Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82;… vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632). - BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81
Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347). - BGH, 10.03.1980 - 3 StR 56/80
Abgabe Geringer Mengen Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81
Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82;… vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632). - BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81
Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103;… Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632). - BGH, 14.10.1981 - 2 StR 583/81
Annahme eines besonders schweren Falles bei der Einfuhr einer erhöhten Menge …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103;… Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82;… vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632). - BGH, 11.06.1982 - 2 StR 198/82
Auswirkungen der Qualität von verkauftem Heroin auf die Grenzbestimmung einer …
Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103;… Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82;… vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Die Bestimmung des Schuldumfangs und der Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen erfordern es, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH MDR 1983, 596; zu den in Betracht zu ziehenden Umständen vgl. BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84; BGH, Urteil vom 14. September 1983 - 3 StR 285/83; Körner NStZ 1984, 222, 223). - BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F. hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, daß 3 g qualitativ gutes, besonders reines Heroin als eine nicht geringe Menge angesehen werden können, aber 15 g eines Gemische mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (BGH NStZ 1981, 483; 1983, 322, 323;… Körner, BetMG § 29 Rdn. 352 jeweils mit weiteren Nachweisen).Im Einzelfall sei die Frage, ob eine nicht geringe Menge vorliege, vom Tatrichter auf Grund aller für die Würdigung in Betracht kommenden Umstände zu entscheiden (BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; vgl. auch BGHSt 31, 163, 164 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH NStZ 1983, 322).
Der Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen und die Bestimmung des Schuldumfangs erfordern, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des eingeführten Heroingemischs getroffen werden oder daß von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis, das nach den Umständen in Frage kommt, ausgegangen wird (BGH NStZ 1983, 322, 323).
- BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84
Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Das steht nicht in Einklang mit der, neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der wiederholt ausgesprochen hat, bei der Prüfung des Merkmals der "nicht geringen Menge" komme dem Anteil des reinen Wirkstoffs maßgebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1983, 322/323; BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] ; BGH StrVert 1983, 505; 1984, 26; BGH, Beschl. vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84; vgl. auch Körner NStZ 1984, 222/223).
- BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83
Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …
Zur Erörterung steht die Anwendung der Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 BetMG aF und der ihr entsprechenden Vorschrift des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG n.F. Es kann deshalb, wie in BGHSt 31, 163, 164 und im Beschluß des 1. Strafsenats vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83 (zur Veröffentlichung bestimmt), offenbleiben, ob der zu § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF entwickelte Grundsatz, daß die Entscheidung der Frage einer "nicht geringen Menge" Sache der tatrichterlichen Würdigung sei (BGHSt 26, 355, 358), auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG n.F. übertragbar ist.So hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, daß drei Gramm besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen könnten (Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; vgl. dazu Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83), aber 15 Gramm eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bildeten (BGH NStZ 1981, 483; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83).
- BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84
Strafzumessung bei minder schwerem Fall
Vielmehr muß er dann das für den Angeklagten günstigste Mischungsverhältnis zugrundelegen, das nach den Umständen des Falles in Frage kommt (BGH NStZ 1983, 322, 323). - BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97
Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung …
Daher müssen im Urteil entweder konkrete Feststellungen über die Qualität (Wirkstoffmenge, Reinheitsgrad) des in Rede stehenden Rauschgifts getroffen werden oder es muß - was im Urteil ausdrücklich unter Darlegung der dafür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen (Beweisanzeichen) konkret auszuführen und zu begründen ist - nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen werden (BGH NStZ 1983, 322/323;… Franke/Wienroeder BtMG Rn. 4 zu § 29 a). - BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88
Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung
Vielmehr muß er dann das für den Angeklagten günstigste Mischungsverhältnis zugrunde legen, das nach den Umständen des Falles in Frage kommt (BGH NStZ 1983, 322, 323; BGH Strafverteidiger 1985, 148, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch
Daß es bei der "nicht geringen Menge" des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG wesentlich auf den Wirkstoffgehalt ankommt, ist anerkannt (vgl. BGH MDR 1983, 596; BGH, Urteil vom 15. März 1983 - 5 StR 45/83). - BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83
Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von …
Er ist der Auffassung, daß bei der hier infrage stehenden Menge allenfalls beste Qualität - hierzu gibt es Erfahrungswerte - zur Erfüllung des Verbrechenstatbestandes genügt (vgl. dazu die in Strafverteidiger 1983, 241 abgedruckte Entscheidung des 5. Strafsenats, die bei einer Menge von insgesamt 261 Gramm Haschisch und 11, 5 Gramm Marihuana Feststellungen über Reinheitsgrad und Wirkstoffgehalt vermißt). - BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86
Grenzwert für das Vorliegen einer nicht geringen Menge Heroin - Erfordernis des …
Dieser Pflicht war der Tatrichter nicht dadurch enthoben, daß das Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stand (BGH StV 1982, 207; 1983, 241/242;… vgl. Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 619/620 m. w. Nachw.). - BGH, 22.03.1984 - 4 StR 133/84
Notwendigkeit der Überprüfung des Reinheitsgrades von Heroin für die Feststellung …
- BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84
Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der …
- OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85
Cannabis-Harz; Anteil des THC; Verletzung des Zweifelsgrundsatzes; …
- BGH, 10.07.1984 - 1 StR 361/84
Anforderungen an eine ordnungegemäße gerichtliche Prüfung des Vorliegens von …
- BGH, 14.09.1983 - 3 StR 285/83
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1983 - 5 StR 48/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 241
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".