Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1547
BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83 (https://dejure.org/1983,1547)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1983 - 2 StR 192/83 (https://dejure.org/1983,1547)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83 (https://dejure.org/1983,1547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der Bedeutsamkeit persönlicher Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83
    Damit werden dann, wenn die Mengen des eingeführten Rauschgiftes zwar nicht mehr gering, aber auch nicht besonders groß sind, Sachverhalte mit erfaßt, die im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt haben, und bei denen es schon deshalb näher liegt, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 = BGHSt 31, 163 f = NJW 1983, 692 f; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 21/83 - und vom 11. März 1983 - 2 StR 89/83).
  • BGH, 11.03.1983 - 2 StR 89/83

    Sinn und Zweck des § 30 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

    Auszug aus BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83
    Damit werden dann, wenn die Mengen des eingeführten Rauschgiftes zwar nicht mehr gering, aber auch nicht besonders groß sind, Sachverhalte mit erfaßt, die im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt haben, und bei denen es schon deshalb näher liegt, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 = BGHSt 31, 163 f = NJW 1983, 692 f; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 21/83 - und vom 11. März 1983 - 2 StR 89/83).
  • BGH, 22.02.1983 - 4 StR 21/83

    Verneinung eines besonders schweren Falls trotz Annahme eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83
    Damit werden dann, wenn die Mengen des eingeführten Rauschgiftes zwar nicht mehr gering, aber auch nicht besonders groß sind, Sachverhalte mit erfaßt, die im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt haben, und bei denen es schon deshalb näher liegt, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 = BGHSt 31, 163 f = NJW 1983, 692 f; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 21/83 - und vom 11. März 1983 - 2 StR 89/83).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Einerseits darf das Unrecht einer Tat nur in dem Umfang für die Strafzumessung Bedeutung erlangen, in dem es aus schuldhaftem Verhalten des Täters erwachsen ist, und andererseits kann die strafrechtlich relevante Schuld allein in einem bestimmten tatbestandsmäßigen Geschehen und seinen Auswirkungen erfaßt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …

    Der Bundesgerichtshof hat die strafmildernde Wirkung der Zweckbestimmung eines Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch insbesondere für die Frage anerkannt, ob ein minderschwerer Fall im Sinne von § 30 Abs. 2 BtMG anzunehmen ist (BGHST 31, 163 [169]; BGH StV 1983, 332 ; 1985, 369; 1986, 20).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts - …

    Grundlage der Strafzumessung ist die in einer bestimmten Tat wirksam gewordene Schuld des Täters (vgl. BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83) und nicht der mangelnde Einsatz der Willens- und Charakterkräfte im Rahmen der allgemeinen, noch nicht strafbaren Lebensführung vor der Tat oder die fehlerhafte Bewertung der eigenen strafrechtlich noch nicht bedeutsamen Wünsche, Ziele und Handlungen.
  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Weil die Einfuhr einer nicht geringen Menge, die nicht besonders groß ist, für den Eigenverbrauch in Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nrn 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt hat, kann auch dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles nicht außer Betracht bleiben (BGHSt 31, 163, 169 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH StV 1983, 332; BGH NStZ 1983, 370).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 282/83

    Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme - Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Wegen des eindeutigen Wortlauts lassen sich solche Fälle zwar nicht aus dem Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausklammern, es ist dann jedoch besonders sorgfältig zu prüfen, ob die festgestellte Tat nicht ein minder schwerer Fall ist (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 = BGHSt 31, 163 f = NJW 1983, 692 f; Beschlüsse vom 11. März 1983 - 2 StR 89/83 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83).
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 836/83

    Pflicht zur Mitteilung der Wirkstoffanteile in den sichergestellten …

    Das stellt hier einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, weil der Angeklagte das Rauschgift zumindest auch zum Eigenverbrauch eingeführt und dabei im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat (BGHSt 31, 163; BGH Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83 - StrVert. 1983, 332 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 17. Mai 1983 - 5 StR 283/83; Beschluß vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83).
  • BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84

    Bejahung eines minder schweren Falles bei Einfuhr von zwar nicht mehr geringen …

    Die Strafkammer übersieht weiter, daß der objektive Tatbeitrag des Angeklagten nur darin bestand, die Angeklagte Sonja S., die das Rauschgift in ihrem Büstenhalter versteckt hatte, bei der Einfuhr im Kraftwagen zu begleiten, so daß er in seinem Gewicht einer Beihilfehandlung ähnelte (BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83 - Strafverteidiger 1983, 332, 333).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1983 - 3 StR 163/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2285
BGH, 01.06.1983 - 3 StR 163/83 (https://dejure.org/1983,2285)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - 3 StR 163/83 (https://dejure.org/1983,2285)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 3 StR 163/83 (https://dejure.org/1983,2285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils aufgrund Feststellungslücken zur inneren Tatseite bei einem Betäubungsmitteldelikt - Umfang des Vorsatzes hinsichtlich einer nach Deutschland eingeführten Heroinmenge

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die …

    Diese allgemeine Erwägung gibt jedoch nicht die Vorstellungen des Angeklagten bezüglich der ?Qualität? der Zubereitungen wieder (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83 Rn. 2): Entscheidend ist nach den durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09 Rn. 32 ff. (BGHSt 56, 52) und 1 StR 579/09 Rn. 29 ff. aufgestellten Grundsätzen, welches Potential für eine Abhängigkeitserkrankung die Medikamente in sich bargen und mithin ab welcher Dauer die Einnahme die Gefahr des schädlichen Missbrauchs mit sich brachte.
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge - …

    Da jedoch der Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln von erheblicher Bedeutung für die Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals und damit auch für das Gewicht des Schuldvorwurfs ist, muss das Urteil Feststellungen dazu enthalten, welche ,nicht geringe Menge' vom Vorsatz bzw. bedingten Vorsatz des Angeklagten umfasst war (BGH Beschluss vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83 in StV 1983, 332 ).".
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 214/00

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Betäubungsmittelbesitzes in nicht …

    Das Urteil muss daher Feststellungen dazu enthalten, welche "nicht geringe Menge" vom Vorsatz des Angeklagten umfasst war, weil der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts von erheblicher Bedeutung für die Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals und damit auch für das Gewicht des Schuldvorwurfs ist, der einem Täter gemacht werden kann (vgl. BGH StV 1983, 332).
  • BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90

    Urteil; Erörterung; Tatrichter; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Besonders …

    Es reicht daher nicht aus, daß der Täter die absolute Menge des Betäubungsmittels einschließlich von dessen nicht wirksamen Bestandteilen kennt; sein Vorsatz muß sich vielmehr auf die Qualität, d. h. den Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels beziehen (BGH StV 1983, 332 für den Fall des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1995 - 5 Ss 257/95
    Da das Urteil, abgesehen von der mitgeteilten Annahme des Angeklagten, daß das angebliche Marihuana zumindest üblicher Qualität entspreche, weitere Feststellungen hinsichtlich der von ihm angenommenen Wirkstoffmenge vermissen läßt, kann angesichts der Schwankungsbreite des THC-Gehaltes von Marihuana üblicher Qualität nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, daß sich der Vorsatz des Angeklagten auf einen Wirkstoffgehalt von mehr als 7, 5 Gramm THC erstreckt hat (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 332 ).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 543/83

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die …

    In der neuen Hauptverhandlung empfiehlt sich die Erörterung, Inwieweit die Angeklagten von Art und Menge des transportierten Rauschgifts Kenntnis hatten (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83).
  • BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 271/86

    Einfuhr; Betäubungsmittel; Verschieden; Nicht geringen Menge; Gesamtmenge; …

    Eine Änderung des Schuldspruchs im Sinne der obigen Ausführungen ist dem Senat nicht möglich, weil das Amtsgericht keine Feststellungen getroffen hat, welche Vorstellung sich der Angeklagte von der Qualität der eingeführten Betäubungsmittel gemacht hat (BGH StV 1983, 332 ; Körner BtMG 2. Aufl. § 30 RdNrn.
  • BGH, 14.09.1983 - 3 StR 285/83

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …

    Anders als in dem in Strafverteidiger 1983, 332 abgedruckten, vom Senat entschiedenen Fall ergibt sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe auch, daß die Qualität des Heroins vom Vorsatz des Angeklagten umfaßt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht