Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.01.1984 - 3 Ws 636/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sperrfrist; Nachschulung; Alkoholauffällige Kraftfahrer; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung
Papierfundstellen
- StV 1984, 335
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 29.03.2004 - 2 Ws 4/04
Vorläufige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nur aufgrund …
Abzulehnen ist daher die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, es sei zu eng zu fordern, der Verurteilte müsse notwendig neue Tatsachen anführen, die eine andere Beurteilung seiner Persönlichkeit rechtfertig(t)en; es ließen sich voraussehbare Umstände denken, die mit dem Zeitablauf hinreichendes Gewicht für eine Abkürzung der Sperrfrist gewinnen könnten, ohne dass sie im strengen Sinn neu wären" (so Hentschel, a.a.O., gegen die Oberlandesgerichte Köln, NJW 1960, 2255 f. und Düsseldorf, VRS 63, 273 f. sowie VRS 66, 347-350, die "alte" Tatsachen, die bereits im Zeitpunkt der Urteilsfällung bekannt waren, auch ohne Hinzutreten neu eingetretener Tatsachen in die Bewertung einstellen wollen, wobei in den jeweiligen Entscheidungen richtiger Ansicht nach gleichfalls neue Tatsachen vorgelegen haben dürften;… dazu Hentschel, a.a.O.). - AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 33/19
Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufhebung der Sperrfrist, Nachschulung
Rn. 10 Eine neue Tatsache zugunsten des Verurteilten kann hingegen die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer oder einer Verkehrstherapie sein (vgl. Dresden BA 03, 243, Düsseldorf VRS 66 347, LG Aachen BA 07, 262, LG Berlin DAR 10, 712, LG Erfurt VRR 11, 389, LG Köln DAR 05, 702, LG Leipzig NZV 10, 105, VRR 10, 2, AG Adelsheim BA 09, 432, AG Dresden BA 14, 361, AG Kehl NStZ-RR 16, 57, AG Leipzig NZV 15, 404, sowie die Rspr.-Nachweise bei Himmelreich/Halm NStZ 06, 381 f., 07, 390, 08, 383 f., 09, 374, 10, 492 f.,11, 441 ff., 13, 455 f.). - AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 180 Js 97/19 Eine neue Tatsache zugunsten des Verurteilten kann hingegen die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer oder einer Verkehrstherapie sein (vgl. Dresden BA 03, 243, Düsseldorf VRS 66 347, LG Aachen BA 07, 262, LG Berlin DAR 10, 712, LG Erfurt VRR 11, 389, LG Köln DAR 05, 702, LG Leipzig NZV 10, 105, VRR 10, 2, AG Adelsheim BA 09, 432, AG Dresden BA 14, 361, AG Kehl NStZ-RR 16, 57, AG Leipzig NZV 15, 404, sowie die Rspr.-Nachweise bei Himmelreich/Halm NStZ 06, 381 f., 07, 390, 08, 383 f., 09, 374, 10, 492 f.,11, 441 ff., 13, 455 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 335
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81
Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - …
Auszug aus BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84
Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -). - BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84
Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -). - BGH, 15.11.1983 - 2 StR 544/83
Zugrundelegung eines unzutreffenden Strafrahmens durch die Vorinstanz - …
Auszug aus BGH, 02.05.1984 - 2 StR 193/84
Obgleich sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache an eine Jugendkammer zurückgewiesen werden (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81] unter Hinweis auf BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 2 StR 408/81 - sowie BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 2 StR 544/83 -).
- BGH, 15.01.1991 - 1 StR 654/90
Unterbringung - Vorwegvollzug
Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, muß dann ausdrücklich erörtert werden, wenn die Feststellungen hierzu drängen (BGH, Beschl. vom 2. Mai 1984 - 2 StR 193/84).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 21.03.1983 - Ss 5/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 335
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91
Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden; …
So muß der Grenzwert, der vor Jahren auf etwa 1.2OO,- DM festgelegt worden war (vgl. z.B. BayObLG VRS 59, 190; OLG Stuttgart VRS 62, 123), unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen weiteren Steigerung der Kraftfahrzeugkosten zur Zeit auf jeden Fall oberhalb von 1.5OO,- DM angenommen werden (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Bremen StV 1984, 335; LG Köln ZfS 1990,105;… Jagusch/Hentschel a.a.O. § 69 StGB Rn. 17;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 12. Aufl., § 69 StGB Rdn. 13;… Drees/Kuckuk-Werny a.a.O. § 69 StGB Rn. 17;… Himmelreich/Bücken, Verkehrsunfallflucht Rn. 261, 269; jeweils m.w.N.).
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