Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der konkreten Möglichkeit der Tatausführung - Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters unter Berücksichtigug der psychischen Wirkung des tatsächlichen oder eingebildeten Opferverhaltens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tu-dresden.de
(Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 211
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 506
- StV 1984, 511
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.04.1981 - 1 StR 96/81
Feststellung der Ausnutzung - Arglosigkeit - Wehrlosigkeit - Anforderungen - …
Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
Allerdings ist dem Landgericht zuzugeben, daß sich in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH StV 1981, 277; 1981, 400 mit Hinweis auf Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47) gelegentlich Wendungen finden, die zu dem ihm unterlaufenen Mißverständnis führen können.So wird dort auf die Bedeutung der Frage hingewiesen, ob die vom Angeklagten "wahrgenommene besondere Lage des Opfers für seinen bewußten Willensbildungsprozeß" (StV 1981, 400) - oder "im Rahmen der bewußten Willensbildung" (StV 1981, 277) - "kausal geworden ist".
So ist auch die in StV 1981, 400 abgedruckte Entscheidung zu verstehen, in der, mit mißverständlicher Formulierung, bemängelt wird, daß der Tatrichter "auf die Kausalität des Bewußtseins des Angeklagten von der Lage seines Opfers für seinen Tatentschluß nicht eingegangen" ist.
- BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69
Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens …
Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
Auch schließt die Strafkammer die Annahme einer eingeschränkten Schuldfähigkeit oder deren "völligen Ausschluß" mit Erwägungen über die Zurechenbarkeit eines gegenüber dem ursprünglich gefaßten Vorsatz nur unwesentlich abweichenden Kausalverlaufs aus (UA S. 56/57), also mit Erwägungen, die nur dann angebracht sind, wenn man von einem nach Beginn der Tat eintretenden Ausschluß der Schuldfähigkeit ausgeht (vgl. die a.a.O. auch zitierte Entscheidung BGHSt 23, 133). - BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70
Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
Wäre bei dem Angeklagten, was der Senat angesichts dieser Ausführungen des angefochtenen Urteils nicht wie ein Tatrichter ausschließen kann, schon vor dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat Schuldunfähigkeit eingetreten gewesen, dann käme eine Bestrafung wegen eines Tötungsverbrechens - vom Falle einer etwaigen fahrlässigen actio libera in causa abgesehen - nicht in Betracht (BGHSt 23, 356, 358) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70]. - BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83
Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - …
Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
Dabei hat es nicht erwogen, daß Motive wie die von ihr festgestellten nur dann als niedrig einzustufen sind, wenn sie ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 481/83, NStZ 1984, 261;… Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 211 Rdn. 5 b;… Lackner, StGB 15. Aufl. § 211 Anm. 3 a bb, je mit Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden …
Auszug aus BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84
Hat er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in seiner Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat (BGH bei Holtz MDR 1979, 455) in dem Sinne erfaßt, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NJW 1978, 709, 710 m.w.N.), dann ist sein Verhalten auch dann heimtückisch, wenn er die Tat ebenso in einer Situation begangen haben würde, in der das Opfer noch hätte versuchen können, sich zu wehren oder dem Angriff zu entgehen.
- BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …
Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (…BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216). - BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben
Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47). - BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" - …
Heimtückisch kann daher auch handeln, wer die Tat in einer anderen Situation ebenfalls begangen hätte (BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 506).
- BGH, 29.04.1997 - 4 StR 158/97
Epilan - § 211 StGB, Tötung eines Schwerkranken im Krankenhaus, keine …
bb) Der Täter muß weiterhin die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt ausgenutzt haben, das heißt sie in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1). - BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern …
Die Schwurgerichtskammer ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in der Alternative der heimtückischen Begehungsweise ausscheidet, wenn nicht nachzuweisen ist, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 - NStZ 1986, 504; vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84= NStZ 1985, 216; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; BGH NJW 1978, 709; BGHSt 6, 120, 121 i, 32, 382, 383 f); wenn nicht festgestellt werden kann, daß die besondere Lage des Opfers für den Willensbildungsprozeß des Täters kausal wurde (BGH NStZ 1983, 34; StV 1984, 511).Handelt ein Täter bei einem vorsätzlichen Angriff auf einen Arg- und Wehrlosen in plötzlich aufsteigernder Verbitterung und Wut, dann liegt die Möglichkeit, daß er die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat nicht erkannt hat, oft so nahe, daß es in aller Regel besonderer Darlegungen über die Umstände bedarf, aus denen sich ergibt, daß der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat, wenn auch Heimtücke weder eine längere Überlegung noch das Vorhandensein eines länger erwogenen Tatplanes verlangt und die Umstände, welche die Heimtücke begründen, in ihrer Bedeutung für die Tat auch auf einen Blick erfaßt werden können (vgl. BOHR StGB § 211 II Heimtücke 1; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 = NStZ 1986, 504; Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 = StV 1984, 511; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78 - bei Holtz MDR 1979, 455; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76).
- BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99
Mordmerkmal der Heimtücke
Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47). - BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84
Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist, …
Heimtückisch kann vielmehr auch derjenige handeln, der - aufgrund welcher Erwägungen auch immer - auf jeden Fall, also unabhängig davon, welche Möglichkeit der Tatausführung sich ihm bietet, zur Tötung entschlossen ist und diesen Entschluß verwirklicht (BGH, Urteil vom 13. Juni 1984 - 3 StR 178/84 bei Holtz MDR 1984, 796 f [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]). - BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97
Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte …
Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt, d.h. der Täter muß die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 1984, 506, 507;… BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9 und 11). - BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00
Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"
Rn. 6 Nach der Feststellung liegt es nahe, daß der Angeklagte auch in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu der beabsichtigten Tötung ausgenutzt hat, weil er sich bewußt war, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH NStZ 1984, 506, 507;… BGHR StGB § 211 II Heimtücke 26). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …
Das bedeutet nicht, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit zur (ursächlichen) Bedingung des eigenen Handelns machen und sie in diesem Sinne ausnutzen will (BGH NStZ 1984, 506 f;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1). - BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04
Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)
- BGH, 13.03.1996 - 3 StR 458/95
Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe - Voraussetzungen einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betrug - Warenbestellung - Großhändler
- tu-dresden.de
StGB § 263; StPO § 267
Betrug bei Warenbestellung durch Großhändler - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 420
- StV 1984, 511
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Eine Offenbarungspflicht für Tatsachen, die Zweifel an der künftigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründen, besteht allerdings bei der Anbahnung besonderer Verbindungen, die auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis beruhen (…BGH GA 1967, 64), und bei bereits bestehenden Vertrauensverhältnissen (BGHSt 6, 198). - BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80
Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Wenn er entgegen dieser Behauptung nicht an seine künftige Leistungsfähigkeit glaubt, vielmehr ernstliche Zweifel hat, ob er die eingegangene Verpflichtung werde erfüllen können, spiegelt er vorsätzlich eine falsche (innere) Tatsache vor (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80). - BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
In der Hingabe dieser Wertpapiere könnte ein Betrug gefunden werden; denn Betrug begeht auch, wer sich durch Eingehung einer Wechselverpflichtung oder durch Hingabe eines Schecks eine Vermögenswerte Leistung verschafft und weiß, daß Wechsel oder Scheck im Zeitpunkt der Vorlage nicht eingelöst werden (BGHSt 3, 69, 71;… Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 44;… Schenke/Schroeder-Cramer, 21. Aufl. § 263 Rdn. 29).
- BGH, 04.09.1979 - 3 StR 242/79
Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen fortgesetzten Betrugs und …
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Anders wäre es nur, wenn - wie möglicherweise bei der Firma W. - eine langjährige Geschäftsbeziehung und die korrekte Abwicklung der in ihrem Verlauf geschlossenen Verträge dem Lieferanten die dem Angeklagten bewußte Überzeugung vermittelt hätten, eine Überprüfung der Kreditfähigkeit erübrige sich (BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 3 StR 242/79, bei Holtz MDR 1980, 106). - BGH, 08.03.1983 - 5 StR 3/83
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Dieser liegt nur vor, wenn der - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts gefaßte - Tatentschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 5 StR 3/83, bei Holtz MDR 1983, 622;… weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, 41. Aufl., vor § 52 StGB Rdn. 26). - BGH, 17.05.1982 - 2 StR 136/82
Begehung von Straftatendurch Ausstellung eines ungedeckten Schecks - Beweislast …
Auszug aus BGH, 10.04.1984 - 4 StR 180/84
Es ist jedoch erforderlich, daß bei Eingehung der Wechselverpflichtung oder Hingabe des Schecks eine solche Kenntnis des Täters davon, daß bei Fälligkeit keine Zahlung erfolgen werde, festgestellt wird (BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - 2 StR 136/82, bei Holtz MDR 1982, 811).
- OLG Koblenz, 03.03.2005 - 1 Ss 43/05
Eingehungsbetrug: Täuschung über Zahlungsfähigkeit in Fällen hinausgeschobener …
Sofern sich aus den Umständen nicht ausnahmsweise ergibt, dass es dem Vertragspartner auf die Zahlungsfähigkeit gerade im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. BGH StV 1984, 511), bezieht sich in solchen Fällen die stillschweigende Erklärung des Schuldners, zur Vertragserfüllung willens und nach seiner Erwartung auch in der Lage zu sein, erst auf den Fälligkeitstermin (BGHSt 15, 24; StV 1984, 511; StV 1985, 188; StV 1991, 419;… Kühl, StGB, 24. Aufl. § 263 Rdn. 9;… Tröndle/Fischer aaO;… Cramer in: Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdn. 27;… Tiedemann in: LK, StGB, 11. Aufl. § 263 Rdn. 38).a) Das Landgericht hat keine Feststellungen darüber getroffen, ob der Vertragspartner erkennbar Wert darauf gelegt hat, dass der Angeklagte bereits bei Vertragsschluss in der Lage war, den Mietpreis für die gesamte Mietzeit und den Kaufpreis des Eispulvers zu bezahlen, und die Verträge nur unter der Bedingung abgeschlossen hat, dass der Angeklagte zur Mietzins- und Kaufpreiszahlung keine künftigen Erlöse aus dem Eisverkauf benötige (BGH StV 1984, 511).
b) Zu einer Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse - insbesondere seiner Zahlungsunfähigkeit - ist im Übrigen bei Abschluss eines Vertrages niemand ohne weiteres verpflichtet (BGH StV 1984, 511 m.w.N.; StV 1985, 188).
Neben der von ihm vorausgesehenen Entwicklung seiner sonstigen wirtschaftlichen Lage (vgl. BGH StV 1984, 511 zu 2.c.) kommt es darauf an, mit welcher Wahrscheinlichkeit er ausreichende Geldeingänge aus dem Eisverkauf erwarten konnte (BGH StV 1985, 188).
- BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Schließlich hat die Strafkammer eine konkludente Erklärung des Angeklagten, nach seiner eigenen aufgrund einer gegenwärtigen Beurteilung der künftigen Verhältnisse begründeten Erwartung zur Rückzahlung der Anlagebeträge bei Fälligkeit in der Lage zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, StV 1985, 188; Beschluss vom 10. April 1984 - 4 StR 180/84, wistra 1984, 223; Urteile vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66;… vom 10. Januar 1964 - 4 StR 497/63, GA 1965, 208;… vgl. Tiedemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 263 Rn. 38 mwN) ebenso wenig erwogen wie eine - insbesondere im Komplex C 2. der Urteilsgründe angesichts des hohen Zinsversprechens in der Investitionsphase und der eher beiläufig festgestellten Gewährung eines nicht schriftlich dokumentierten Darlehens der Gesellschaft an den Angeklagten in Höhe von 1 Mio. Euro - nicht fernliegende Täuschung über eine tatsächlich nicht bestehende Rückzahlungsbereitschaft. - BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86
Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der …
Wäre den Firmen die schlechte Vermögenslage der Se. GmbH bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum ihrerseits und eine dadurch bedingte Vermögensgefährdung kein Raum (vgl. BGH StV 1984, 511, 512 a.E.; BGH - Urteile vom 25. März 1955 - 5 StR 595/54 - vom 4. November 1980 - 1 StR 470/80 - und vom 2. April 1985 - 1 StR 65/85). - OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23
Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Zahnlung einer Bauleistung nach Einreichung …
Eine solche Garantenpflicht setzt in allgemeinen Vertragsverhältnissen besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehung, voraus (BGH, Urt. v. 10.04.1984 - 4 StR 180/84, StV 1984, 511;… BayObLG, Urt. v. 30.07.1998 - 3 St RR 54-98, NJW 1999, 663;… Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 StGB, Rn. 75 ff.) Solche besonderen Umstände sind hier nicht ersichtlich. - BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92
Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit …
Ein Vertrauensverhältnis, das zu einer Offenbarung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bestellers verpflichtet, ist allerdings nicht schon damit belegt, daß mit einem Lieferanten bzw. Unternehmer wiederholt Verträge abgeschlossen worden sind (BGH StV 84, 511, 512;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 3).
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