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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.01.1985 | BGH, 19.12.1984 | BGH, 15.01.1985

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1672
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84 (https://dejure.org/1985,1672)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 680/84 (https://dejure.org/1985,1672)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 680/84 (https://dejure.org/1985,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an "vorübergehende Abtrennung" eines Strafverfahrens - Sinn und Zweck einer "vorübergehenden Abtrennung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 230, 261, 338 Nr. 5
    Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten Verfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 119
  • NJW 1985, 1175
  • MDR 1985, 422
  • NStZ 1985, 422 (Ls.)
  • StV 1985, 134
  • StV 1985, 180
  • StV 1986, 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift - …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
    Wird das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt, weil das Verfahren gegen einen Mitangeklagten entscheidungsreif ist und durch Urteil beendet werden soll, so liegt eine "vorübergehende Abtrennung" i.S.v. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71] auch dann nicht vor, wenn die getrennten Verfahren wieder verbunden werden, weil das Verfahren gegen den Mitangeklagten entgegen vorheriger Erwartung nicht beendet werden kann.

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.

    Sinn dieser Rechtsprechung ist, eine Umgehung des in § 230 StPO festgelegten Gebots ständiger Anwesenheit des Angeklagten zu verhindern (BGHSt 24, 257, 259) [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71].

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.

    In diesem Fall ist die Behauptung, bestimmte Feststellungen des Urteils beruhten auf solchen Vorgängen und seien deshalb unter Verstoß gegen § 261 StPO zustande gekommen, nicht erforderlich (BGHSt 30, 74, 75).

  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.
  • BGH, 22.05.1979 - 1 StR 158/79

    Bildung der Überzeugung des Gerichts auf Grund von Vorgängen, die in Abwesenheit …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
    1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79).
  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
    1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79).
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].
  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der …

    Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.

    Insofern unterschied sich die Verfahrenslage nicht von derjenigen, die sich ergibt, wenn zwei bisher völlig getrennt geführte Verfahren verbunden werden (BGHSt 33, 119, 120) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].

  • BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86

    Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Eine nur vorübergehende Verfahrensabtrennung ist dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen die anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 270, 273; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; BGH StV 1984, 364; 1986, 465, 466).
  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 588/87

    Vorübergehende Verfahrensabtrennung als Revisionsgrund - Anforderungen an …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine vorübergehende Verfahrensabtrennung dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit dem im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (vgl. BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; Beschluß vom 3. Juni 1986 bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1987, 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2176
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt gewordener Einzelakte in die Entscheidung bei Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Erforderlichkeit eines diesbezüglichen Hinweises an den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 325
  • StV 1985, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHSt 28, 196 197/198; BGH NStZ 1981, 190/191 und 1984, 422, 423).

    Es erscheint deshalb unerläßlich, daß der Angeklagte von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächlichen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHSt 28, 196 197/198; BGH NStZ 1981, 190/191 und 1984, 422, 423).
  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Deshalb mußte sie alle in der Hauptverhandlung bekannt gewordenen Einzelakte in die Verhandlung und Entscheidung miteinbeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht erwähnt waren (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116; BGH NStZ 1982, 128 und 213/214).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197);… BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen …

    Wenn er sich nicht unaufgefordert dazu äußert, ist es deshalb unerläßlich, daß er von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächliehen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198;… BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107 - GA 1980, 185 und vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 - bei Holtz in MDR 1985, 448 = NStZ 1985, 325 = StV 1985, 134;… KK-Hürxthal 2. Aufl. § 265 Rn. 24 a. E.).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88

    Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …

    Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Abzuurteilen sind deshalb auch solche Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; 213, 214, 529; StV 1985, 134; BOHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92

    Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln

    Allerdings sind in eine Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung alle in der Hauptverhandlung festgestellten Einzelakte einzubeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht genannt sind (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115; BGH NStZ 1985, 325).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2819
BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84 (https://dejure.org/1984,2819)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1984 - 2 StR 644/84 (https://dejure.org/1984,2819)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 644/84 (https://dejure.org/1984,2819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ablehnung eines Beweisantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 281
  • StV 1985, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Die Strafkammer war daher gehalten, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe unter Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen förmlich zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Die Strafkammer war daher gehalten, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe unter Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen förmlich zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) - …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 1788;… GA 1980, 355 = bei Holtz MDR 1980, 456; BGH Strafverteidiger 1981, 5, 602).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81

    Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Die Strafkammer war daher gehalten, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe unter Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen förmlich zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 528/82

    Ladungsfähigkeit eines unter das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Die Strafkammer war daher gehalten, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe unter Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen förmlich zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 08.01.1980 - 5 StR 716/79

    Beweisaufnahme - Unerreichbarer Zeuge - Bekannter ausländischer Aufenthaltsort - …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 1788; GA 1980, 355 = bei Holtz MDR 1980, 456; BGH Strafverteidiger 1981, 5, 602).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 164/81

    Widerspruch der Urteilsgründe zu der zuvor vorgenommenen Wahrunterstellung - …

    Auszug aus BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
    Die Strafkammer war daher gehalten, den Zeugen im Wege der Rechtshilfe unter Hinweis auf den Strafverfolgungsschutz nach Art. 12 Abs. 3 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen förmlich zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 702/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14691
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 702/84 (https://dejure.org/1985,14691)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 702/84 (https://dejure.org/1985,14691)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 702/84 (https://dejure.org/1985,14691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinweispflicht - Weitere Einzelakte - Fortgesetzte Handlung - Einbeziehung ohne Nennung in Anklage

Papierfundstellen

  • StV 1985, 134
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