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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.09.1984

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.1984 - 1 Ws 234/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1535
OLG Hamm, 06.09.1984 - 1 Ws 234/84 (https://dejure.org/1984,1535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1984 - 1 Ws 234/84 (https://dejure.org/1984,1535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1984 - 1 Ws 234/84 (https://dejure.org/1984,1535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 641 (Ls.)
  • MDR 1985, 163
  • NStZ 1985, 93
  • StV 1985, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass …

    b) Obergerichtlich geklärt ist zunächst, daß § 122 Abs. 1 StVollzG dem Haftrichter nur ergänzende Eingriffsmöglichkeiten zur Sicherung des Verfahrens gewährt und im übrigen die Zuständigkeit der Vollzugsbehörden - insbesondere für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit der Anstalt und für die Gestaltung des Strafvollzuges - unberührt läßt (vgl. OLG Hamburg ZfStrVo 1993, 315; OLG Hamm NStZ 1985, 93; KG StV 1996, 326, 327 und Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - 3 Ws 72/01 -, 12. Dezember 2000 - 4 Ws 222/00 -, 25. August 2000 - 4 Ws 162 und 163/00 - …und vom 5. Februar 1999 - 4 Ws 19-21/99 - Lückemann in Arloth/Lückemann, § 122 StVollzG Rdn. 5;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 119 Rdn. 34).
  • KG, 16.11.1995 - 5 Ws 372/95
    § 122 StVollzG gewährt dem Haftrichter des Verfahrens, für das Überhaft notiert ist, nur ergänzende Eingriffsmöglichkeiten zur Sicherung des laufenden Verfahrens und läßt im übrigen die Zuständigkeit der Vollzugsbehörden für die Gestaltung des Strafvollzuges unberührt (vgl. OLG Hamburg StV 1993, 489 ; OLG Hamm, OLGSt, StVollzG § 122 Nr. 1 = NStZ 1985, 93 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1984 - 2 Ws 331/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2414
OLG Düsseldorf, 06.09.1984 - 2 Ws 331/84 (https://dejure.org/1984,2414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1984 - 2 Ws 331/84 (https://dejure.org/1984,2414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1984 - 2 Ws 331/84 (https://dejure.org/1984,2414)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 164
  • StV 1985, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Ansonsten kehrt sich jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis um: Handelt es sich um Gegenstände, bei denen ein derartiges Risiko nicht auf der Hand liegt, so ist der Besitz grundsätzlich zu gestatten und nur bei konkreten gefährdungserhöhenden Umständen, die wiederum in der Person des Gefangenen oder der Haftsituation begründet sein können, ausnahmsweise zu versagen (vgl. z. B. OLG Koblenz NStZ 1985, 528: Walkman; OLG Koblenz NStZ 1983, 331 , OLG Düsseldorf StV 1985, 22; OLG Zweibrücken StV 1989, 537, 538: batteriebetriebenes Fernsehgerät; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 421 f.: elektronische Schreibmaschine).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89

    Vollzug der Untersuchungshaft; Haftraum; Untersuchungshäftling; Fernsehgerät; …

    ... Der Senat gibt seine früher geäußerten Sicherheitsbedenken [jedoch nunmehr] auf und schließt sich der Rechtspr. des 2. Strafsenats des OLG Koblenz an (NStZ 1983, 331 ; StV 1989, 210 ; Beschl. v. 18.7.1988 Ä 2 Ws 358/88; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1985, 22).
  • OLG Hamm, 22.08.1985 - 2 Ws 279/85
    Die vom Verteidiger in seiner als Gegenvorstellung bezeichneten Eingabe vom 29. Juli1985 zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf StV 1985, 22 steht dieser Entscheidung nicht entgegen.
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