Rechtsprechung
| BGH, 11.09.1985 - 2 StR 491/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung der Strafrahmenmilderung bei einer räuberischen Erpressung - Vorhersehbarkeit der Begehung von Straftaten unter Alkoholeinfluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 19
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 11.09.1985 - 2 StR 491/85
Die Verwendung einer Scheinwaffe erfüllt den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB dann, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Waffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung zuzufügen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76). - BGH, 09.12.1975 - 1 StR 762/75
Erforderlichkeit der Protokollierung des wesentlichen Ergebnisses der …
Auszug aus BGH, 11.09.1985 - 2 StR 491/85
Die Verwendung einer Scheinwaffe erfüllt den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB dann, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Waffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung zuzufügen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
- BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe
Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19;… BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76). - BGH, 21.12.1989 - 1 StR 584/89
Verwerfung einer Revision
Die wiedergegebenen Erwägungen des Landgerichts begegnen durchgreifenden Bedenken: Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, darf bei Verwendung einer Scheinwaffe der Umstand, daß der Täter das Opfer in Angst um sein Leben versetzt hat, grundsätzlich nicht strafschärfend verwertet werden (BGH…, Urt. vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 - bei Herdegen in LK 10. Aufl. § 250 Rdn. 20; BGH StV 1986, 19; 1986, 342; BGH, Beschl. vom 12. September 1989 - 1 StR 475/89). - BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89
Voraussetzung für die Verwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch …
Bei der Prüfung der Frage, ob die Ungefährlichkeit einer Spielzeugpistole die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigt, kann danach nicht zu Lasten des Täters gewertet werden, daß das Opfer die Drohung ernst genommen hat, weil ihm die Beschaffenheit der eingesetzten Waffe verborgen geblieben ist (BGH StV 1986, 19; vgl. auch BGH StV 1986, 342).
- BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit
Sollte der Angeklagte tatsächlich alkoholkrank gewesen sein, so könnte im Gegenteil eine erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - und vom 11. September 1985 - 2 StR 491/85, bei Theune NStZ 1986, 154 Fn. 21 und 22), die dann Anlaß zur Prüfung einer Strafmilderung gäbe. - BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89
Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles
Dessen bedurfte es jedoch, da sich daraus ein Indiz für die geringere kriminelle Engerie der Angeklagten ergeben konnte (BGH StV 1981, 68; 1983, 18/19; 1983, 279; 1986, 19). - BGH, 17.01.1986 - 2 StR 730/85
Voraussetzung für eine unverschuldete Verminderung der Schuldfähigkeit nach …
Unter diesen Umständen brauchte der Angeklagte auch bei Berücksichtigung des Umstandes, daß er - mehr als viereinhalb Jahre vor der nun abgeurteilten Tat - einmal betrunken vorsätzlich am Straßenverkehr teilgenommen hat, nicht damit zu rechnen, er werde möglicherweise eine schwere, gegen die körperliche Unversehrtheit eines Menschen gerichtete Gewalttat begehen, wenn er Alkohol zu sich nimmt (siehe BGH, Beschl. v. 11. September 1985 - 2 StR 491/85 -). - BGH, 06.04.1993 - 1 StR 113/93
Revision des Angeklagten gegen das Urteil wird als unbegründet verworfen - Wahl …
Der Umstand, daß das Opfer eine Spielzeugpistole nicht als solche erkennt, ist deshalb kein Zumessungsgrund; denn zur Vollendung der Tat kommt es überhaupt nur, weil die Täuschung unerkannt bleibt (…vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2; BGH StV 1986, 19). - BGH, 20.12.1985 - 2 StR 688/85
Erfordernis der Mitteilung der wesentlichen Grundlagen eines …
-2 StR 491/85).
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