Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den Termin einer Berufungshauptverhandlung; Ermittlung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten als Grundlage für den Schuldausspruch und Strafausspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 240
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
Berichterstatter-Vortrag; Verlesung des erstinstanzlichen Urteils; …
- BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
Verurteilung wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Abgabe einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
Die Einhaltung derjenigen Verfahrensvorschriften, deren Verletzung einen absoluten Revisionsgrund darstellt, ist unverzichtbar (BGH NJW 1976, 1108;… KMR a.a.O., § 344 Randn. 37 m.w.N.). - BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56
Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
Nur eine Wiederholung des fehlerhaften Prozeßabschnittes in Anwesenheit der Verteidigerin hätten zu einer Heilung des Verfahrensfehlers führen können (BGHSt 9, 243;… KMR a.a.O. § 337 Randnr. 41). - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
Die unterbliebene Beiordnung eines Pflichtverteidigers für diesen Termin begründet die Abwesenheitsrüge nach § 338 Mr. 5 StPO (BGHSt 15, 306 [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60] ; OLG Zweibrücken -1. Strafsenat- GA 1985, Pikart in Karlsruher Kommentar § 338 StPO Randnr. 79 m.w.N.) Zwar hatte im vorliegenden Fall der Vorsitzende eingangs der Hauptverhandlung vom 6. März 1985 festgestellt, daß ein Fall notwendiger Verteidigung nicht gegeben sei. - BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52
Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
Insoweit unterliegt die Feststellung (= Entscheidung) des Vorsitzenden der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH NJW 1953, 115;… OLG Zweibrücken a.a.O. m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01
Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger
In Ansehung eines im Ermittlungsverfahren erstatteten umfangreichen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit der kindlichen Opferzeugin war ferner auch unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Sachlage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ( vgl. Senat, StV 1986, 240; OLG Karlsruhe, StV 1991, 199, 200; OLG Düsseldorf, StV 1993, 237 ). - LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung
Rn. 31 Der Fall, dass ein wichtiger Zeuge seine Aussage in wesentlichen Punkten wiederholt geändert hat und ihm das vorzuhalten ist (OLG Zweibrücken StV 1986, 240), liegt nicht vor. - OLG Zweibrücken, 08.06.2021 - 1 Ws 131/21
Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung bei anwaltlichem Beistand …
Rn. 4 Verändert ein Zeuge im Verlaufe des Verfahrens seine Aussage und ist damit zu rechnen, dass Vorhalte notwendig werden, die Kenntnis vom Akteninhalt erfordern, ist die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 06. November 1985 - 2 Ss 198/85, juris). - OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 72/93
Notwendige Verteidigung; Akteneinsicht; Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 25.02.1991 - 2 Ss 13/91
Pflichtverteidiger; Schwere der Tat; Akteninhalt; Notwendige Verteidigung; …
Schwierigkeit der Sachlage im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO ist von der Rechtsprechung u.a. dann angenommen worden, wenn für eine sachgerechte Verteidigung die Kenntnis des Akteninhalts erforderlich ist, die allein durch die dem Verteidiger vorbehaltene (§ 147 Abs. 1 StPO) Einsicht in die Akten erlangt werden kann; dies kann z. B. der Fall sein, weil in den Akten Sachverständigengutachten enthalten sind, die zu Beweisanträgen Veranlassung geben könnten (OLG Koblenz MDR 1976, 776; OLG Zweibrücken StV 1986, 240; Senatsbeschluß vom 05.05.1987 StV 1987, 518).
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