Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des Entfernungsverbotes bei vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführtem die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten ausschließenden Zustand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 372
- StV 1986, 285
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85
Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort steht die Verpflichtung des Gerichts gegenüber, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279). - BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95). - BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in …
Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95). - BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62
Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem …
Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85
Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort steht die Verpflichtung des Gerichts gegenüber, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279). - BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80
Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner …
Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (BGHSt 2, 300, 304; BGH NJW 1981, 1052; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 95).
- BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01
Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung); …
Dem eigenmächtigen Ausbleiben gem. § 231 Abs. 2 StPO steht gleich, wenn sich der Angeklagte, nachdem er Gelegenheit hatte, sich umfassend zu äußern - vorher gilt § 231a StPO -, in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt (vgl. BGH NStZ 1986, 372).Dem eigenmächtigen Ausbleiben steht gleich, wenn sich der Angeklagte, nachdem er Gelegenheit hatte, sich umfassend zu äußern - vorher gilt § 231a StPO -, in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt (vgl. BGH NStZ 1986, 372;… LR-Gollwitzer StPO - 25. Aufl. § 231 Rdn. 10, 18;… KK-Tolksdorf StPO 4. Aufl. § 231 Rdn. 3 ff, 7;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 231 Rdn. 17, 19; jeweils m.w.N.).
- BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen den zeitweilig abwesenden Angeklagten; …
Das ist angesichts der Bedeutung dieses Rechts auch dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hat und zur Verkündung des Urteils bereit ist (Senat in NStZ 1986, 372 = StV 1986, 285). - OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 1 Ss 6/15
Hauptverhandlung in Strafsachen: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort bei …
- OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
Letztes Wort des Angeklagten, vorherige freiwillige Abwesenheit , Anwesenheit im …
Das ist im Hinblick auf die Bedeutung dieses Rechts auch dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hatte und zur Verkündung des Urteils bereit ist (…vgl. BGHR, § 258 Abs. 3 letztes Wort 2; BGH NStZ 1986, 372). - OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08 Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes § 231 Abs. 2 StPO auch angewendet wird, wenn der Angeklagte sich schuldhaft in einen die Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat (vgl. BGH StV 1986, 285, 286), so muss dies auch dann gelten, wenn - wie vorliegend -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Beweiswürdigung bei Schädelhirntrauma - Änderung des Strafausspruch und Schuldausspruch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 73
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 16
- StV 1986, 285
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75
Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85
Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß sich der Tatrichter in der Regel der Hilfe eines Sachverständigen mit den erforderlichen Spezialkenntnissen und -erfahrungen bedienen muß, wenn es um die Beurteilung geht, ob eine mögliche Hirnverletzung - allein oder in Zusammenhang mit Alkoholgenuß - die Schuldfähigkeit eines Täters erheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen hat (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75; Beschluß vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 689/83; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83). - BGH, 15.12.1983 - 4 StR 689/83
Ablehnung der Vernehmung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde des …
Auszug aus BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85
Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß sich der Tatrichter in der Regel der Hilfe eines Sachverständigen mit den erforderlichen Spezialkenntnissen und -erfahrungen bedienen muß, wenn es um die Beurteilung geht, ob eine mögliche Hirnverletzung - allein oder in Zusammenhang mit Alkoholgenuß - die Schuldfähigkeit eines Täters erheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen hat (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75; Beschluß vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 689/83; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83). - BGH, 15.04.1975 - 1 StR 95/75
Möglichkeit des Ausschlusses der Schuldfähigkeit durch Jahre vor der Tat …
Auszug aus BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85
Alsdann hätte sich möglicherweise die Begutachtung des Angeklagten durch einen Hirnfacharzt oder Psychiater mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet von Hirnverletzungen als notwendig erwiesen (vgl. BGH a.a.O., Urteil vom 15. April 1975 - 1 StR 95/75 m.w.N.). - BGH, 28.09.1977 - 3 StR 264/77
Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch eine mögliche Hirnschädigung - …
Auszug aus BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85
Sie können ihren Grund darin haben, daß dem Hirnverletzten die zur Kenntnis seiner Beeinträchtigung erforderliche Einsicht fehlt oder daß er nicht als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig beurteilt werden will und deshalb andere Nachteile in Kauf nimmt (BGH, Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 264/77 m.w.N.). - BGH, 18.04.1984 - 2 StR 865/83
Erforderlichkeit der Zuziehung eines medizinischen Sachverständigen oder eines …
Auszug aus BGH, 13.01.1986 - 3 StR 486/85
Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß sich der Tatrichter in der Regel der Hilfe eines Sachverständigen mit den erforderlichen Spezialkenntnissen und -erfahrungen bedienen muß, wenn es um die Beurteilung geht, ob eine mögliche Hirnverletzung - allein oder in Zusammenhang mit Alkoholgenuß - die Schuldfähigkeit eines Täters erheblich beeinträchtigt oder ausgeschlossen hat (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75; Beschluß vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 689/83; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).
- BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88
Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in einem solchen Falle regelmäßig die Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im medizinischen Bereich der Hirnverletzungen verfügt, geboten (vgl. BGH NJW 1952, 633; BGH StV 1981, 73 und 602; 1986, 285, jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 865/83).Das Landgericht durfte deshalb die Frage einer möglichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht unerörtert lassen und nicht auf Grund eigener Sachkunde beurteilen, auch wenn dessen eigene Angaben eine solche Beeinträchtigung ausgeschlossen erscheinen ließen, sondern mußte hierzu einen Sachverständigen anhören (vgl. BGH StV 1986, 285).
- BGH, 20.12.1989 - 2 StR 575/89
Festellung der Schuldfähigkeit durch das Gericht aufgrund eigener Sachkunde bei …
Die Beurteilung der Auswirkung von Schädelverletzungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit erfordert die besondere Sachkunde eines Psychiaters, unter Umständen sogar die Hinzuziehung eines Hirnfacharztes (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteile vom 15.04.1975 - 1 StR 95/75; vom 26.04.1977 - 1 StR 204/77; vom 9.10.1980 - 4 StR 464/80; vom 18.04.1984 - 2 StR 865/83; BGH StV 1981, 73; 1986, 285;… BGHR StGB § 20 - Sachverständiger 2;… BGHR StGB § 21 - Sachverständiger 1). - BGH, 25.03.1987 - 4 StR 118/87
Aufhebung von Strafausspruch und Schuldausspruch wegen Verdacht auf …
Die Beurteilung dieser Frage überstieg jedoch, wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt bei möglichen Hirnverletzungen - allein oder im Zusammenhang mit Alkoholgenuß - entschieden hat (vgl. BGH StV 1986, 285 m.w.Nachw.), die Sachkunde der Strafkammer; diese hätte sich der Hilfe eines Sachverständigen mit den erforderlichen Spezialkenntnissen und -erfahrungen bedienen müssen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 09.08.1985 - 2 StR 331/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision gegen einen Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Nichterstellen eines Sachverständigengutachtens zur Frage der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten - Verminderte Schuldfähigkeit wegen einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 285
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06
verminderte Schuldfähigkeit; alkohol-bedingte Ausfallerscheinungen; …
Bei Blutalkoholkonzentrations-Werten unter 2 Promille darf der Tatrichter bei einem erwachsenen gesunden Menschen zwar in der Regel von voller Schuldfähigkeit ausgehen, wenn Besonderheiten in Tat oder Täterpersönlichkeit fehlen (BGH, NStZ 1990, 384; BGH StV 1986, 285). - BGH, 04.04.1986 - 2 StR 70/86
Strafausspruch bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von …
Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 9. August 1985 - 2 StR 331/85 (vgl. auch BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 520/85) an.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".