Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 17.10.1985 - 1 Ss 188/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 249
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Urkundsbeweis; Schriftliche Erklärungen; Angeklagter; Vorverfahren ; Hauptverhandlung; Verwertung von Erklärungen
Papierfundstellen
- StV 1986, 290
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98
Drogenkurier aus Jamaika - § 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten …
Weder darf ein anfängliches Schweigen bei einer Einlassung zur Sache in einer späteren Verfahrenssituation noch eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Sachäußerung als belastendes Beweisanzeichen verwendet werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 281; 38, 302, 305;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 7, 9, 11, 14;… BGH, Urt. v. 15. Oktober 1970 - 4 StR 326/70 bei Dallinger, MDR 1971, 18; OLG Köln NStZ 1991, 52; OLG Zweibrücken StV 1986, 290; OLG Hamm NJW 1974, 1880, 1881). - OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss 548/06
Urteilsgründe; Anforderungen; frühere Einlassung; ERörterung; Betrug; …
Die Verlesung und Verwertung der früheren schriftlichen Aussage der Angeklagten war zulässig (zur Befugnis zur Verlesung vgl. BGHSt 39, 305, 306; OLG Zweibrücken StV 1986, 290 f.).
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