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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.03.1986

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5166
BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86 (https://dejure.org/1986,5166)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1986 - 4 StR 56/86 (https://dejure.org/1986,5166)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86 (https://dejure.org/1986,5166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre Bindung des Angeklagten - Beruflich gefestigte Position des Angeklagten - Unzulässig unterbliebene Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1986, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
    Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Landgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtet hat, wonach als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nunmehr auch solche genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH StV 1982, 419, 420 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände …

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung …

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1985 - 4 StR 559/85).
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere …

    Auszug aus BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
    Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Landgericht die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht beachtet hat, wonach als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB nunmehr auch solche genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH StV 1982, 419, 420 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88

    Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß auch bei einer Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zunächst die Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffen ist (…vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 56 Rdn. 9 ff.; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstöße gegen das Waffengesetz - …

    Die Verneinung einer günstigen Sozialprognose bedarf aber bei einem nicht vorbestraften und im wesentlichen geständigen Täter näherer Darlegungen (BGH StV 1986, 293).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 194/89

    Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände in …

    Die Strafkammer hat - ohne die vorrangige Frage (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86), ob die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1. StGB gegeben sind, abschließend zu beantworten - ausgeführt, es lägen "keine besonderen Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit der Angeklagten vor, welche eine Strafaussetzung zur Bewährung ausnahmsweise rechtfertigen (§ 56 Abs. 2 StGB)" (UA 41).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 357/86

    Merkmal der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Der Senat vermag nicht sicher auszuschließen, daß das Landgericht die insoweit erforderliche Gesamtbewertung von Tat und Täter nicht vorgenommen hat, die dazu führen kann, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286; 1984, 360; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86; siehe jetzt § 56 Abs. 2 StGB i.d.F. des 23. StrÄndG vom 13. April 1986 - BGBl I S. 393).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10731
BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86 (https://dejure.org/1986,10731)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - 5 StR 40/86 (https://dejure.org/1986,10731)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - 5 StR 40/86 (https://dejure.org/1986,10731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Fluchtvorbereitungen zur Versagung der Anrechnung eines Teils der Untersuchungshaft auf eine zu verhängende Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 293
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften …

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86
    Fluchtvorbereitungen, die Grund für die Anordnung oder Vollziehung von Untersuchungshaft waren, können eine Versagung der Anrechnung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) nur rechtfertigen, wenn sie zu einer Verschleppung des Verfahrens geführt haben (BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; BGH Beschluß vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78 -).
  • BGH, 10.01.1979 - 4 StR 662/78

    Voraussetzungen für die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - 5 StR 40/86
    Fluchtvorbereitungen, die Grund für die Anordnung oder Vollziehung von Untersuchungshaft waren, können eine Versagung der Anrechnung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) nur rechtfertigen, wenn sie zu einer Verschleppung des Verfahrens geführt haben (BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; BGH Beschluß vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78 -).
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