Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßregel - Vorwegvollzug - Vollstreckungsreihenfolge - Strafvollzug
Papierfundstellen
- StV 1986, 489
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85
Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug
Auszug aus BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
Das Urteil muß in einem solchen Fall ergeben, daß wegen besonderer Umstände der - ggf. teilweise - Vorwegvollzug der Strafe die Therapiebereitschaft des Verurteilten fördert und daß dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann (vgl. BGHSt 33, 285, 287). - BGH, 10.04.1986 - 1 StR 17/86
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Darlegung konkreter …
Auszug aus BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
Gerade weil nach Auffassung des Landgerichts ein Behandlungserfolg erst bei längerfristiger Behandlung erwartet werden kann (UA S. 63), versteht es sich im Hinblick auf die bereits vollzogene und auf die Freiheitsstrafe anzurechnende Untersuchungshaft nicht von selbst, inwiefern hier durch den Vorwegvollzug der verhängten Freiheitsstrafe erreicht werden kann, daß die Behandlung nach § 64 StGB der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorangeht (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86 - und vom 10. April 1986 - 1 StR 17/86). - BGH, 06.05.1986 - 1 StR 226/86
Auswirkungen des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes auf die Anwendung des § 67 Abs. …
Auszug aus BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
Gerade weil nach Auffassung des Landgerichts ein Behandlungserfolg erst bei längerfristiger Behandlung erwartet werden kann (UA S. 63), versteht es sich im Hinblick auf die bereits vollzogene und auf die Freiheitsstrafe anzurechnende Untersuchungshaft nicht von selbst, inwiefern hier durch den Vorwegvollzug der verhängten Freiheitsstrafe erreicht werden kann, daß die Behandlung nach § 64 StGB der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorangeht (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86 - und vom 10. April 1986 - 1 StR 17/86).
- BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel
Das gilt auch für die durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführte Möglichkeit, schon im Urteil den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe anzuordnen (BTDrucks. 10/2720 S. 13; vgl. BGH StV 1986, 489; 1987, 150). - BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Rn. 4 Bei einer erneuten Anordnung der Maßregel wird zu berücksichtigen sein, daß der Vorwegvollzug von Strafe gemäß § 67 Abs. 2 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird, das heißt, die Rehabilitation des Angeklagten hierdurch gefördert wird (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 2 und 3). - BGH, 26.10.1990 - 2 StR 464/90
Wertung der kriminiellen Intensität des Vorgehens des Täters zu dessen Nachteil …
Jedoch kann die Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe schon deshalb keinen Bestand haben, weil das Tatgericht nicht erwogen hat, ob das mit dieser Anordnung erstrebte Ziel auch zu erreichen ist, wenn nur ein Teil der 9-jährigen Freiheitsstrafe vorabvollstreckt wird (vgl. BGH StV 1986, 489; vgl. auch BGH, NJW 1988, 216).
- BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86
Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des …
Das Urteil muß in einem solchen Fall ergeben, daß wegen besonderer Umstände der, gegebenenfalls teilweise, Vorwegvollzug der Strafe die Therapiebereitschaft des Verurteilten fördert und daß dieses Ziel im Maßregelvollzug nicht mit gleicher Aussicht auf Erfolg erreicht werden kann (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NStZ 1986, 140; BGH bei Holtz MDR 1986, 442 f.; BGH, Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 258/86; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86). - BGH, 15.08.1986 - 2 StR 339/86
Rechtfertigung eines Abweichens der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge von …
Erforderlich ist vielmehr, daß der Tatrichter seine durch Tatsachen belegte Überzeugung darlegt, gerade der Strafvollzug sei im Interesse des Verurteilten zunächst notwendig, um einen späteren Therapieerfolg zu erreichen (vgl. BGH…, Urt. vom 25. Juli 1985 - 1 StR 241/85; Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 258/86; Beschluß vom 7. Juli 1986 - 3 StR 255/86; Rechtsprechungsübersicht in NStZ 1985, 153, 160, 161). - BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90
Vorwegvollzug der Strafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - …
Es ist davon auszugehen, daß die Strafkammer, wenn sie eine von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB abweichende Regelung hätte treffen wollen, diese - gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 II Zweckerreichung, leichtere 2) ausführlich begründet hätte.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstmalige Verbüßung; Freiheitsstrafe; Auslegung
Papierfundstellen
- MDR 1987, 338
- MDR 1987, 602
- MDR 1987, 73
- NStZ 1987, 167
- NStZ 1987, 174
- StV 1986, 489
- StV 1987, 70
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86
Im Anschluß an seinen - vorstehend unter a. abgedruckten Ä Senatsbeschluß vom 26.6.86 vertritt das OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9.86, in MDR 1987 Heft 1 S. 73) die Ansicht, daß "die zeitliche Unterbrechung des Vollzugs mehrerer Freiheitstrafen der Anwendung der Erstverbüßerregelung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der später vollstreckten Strafe« dann nicht entgegenstehe, "wenn der Verurteilte alle Straftaten, wegen deren er zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, vor dem Beginn der ersten Vollstreckung begangen« habe.
- OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88
Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe
Der Senat ist der Auffassung, daß dabei auf die Summe der im Anschluß aneinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen abzustellen ist (so auch OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 319;… Stree in Schönke/Schröder, StGB , 23. Aufl., § 57 Rdnr. 23 a; aA. [gegen Zusammenrechnung]: .. OLG Oldenburg, MDR 1987, 602 ;… OLG Stuttgart, 3. Strafsenat [NStZ 1988, 128 Ä hier: III (310) 150 e], Dreher/ Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 57 Rdnr. 9 c; Maatz, MDR 1985, 797, 801). - OLG Nürnberg, 09.02.1988 - Ws 111/88
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bzgl. der Überprüfung einer …
Celle, StrV 88, 27; Systematischer Kommentar zum StGB § 57 Rdnr. 16; Eisenberg NStZ 87, 167 ff.; Maatz StrV 87, 71 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 57
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freiheitsstrafe; Aussetzung; Vollstreckung; Erstverbüßerregelung; Verurteilter
Papierfundstellen
- MDR 1987, 73
- NStZ 1986, 572
- StV 1986, 489
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 09.02.1988 - Ws 111/88
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bzgl. der Überprüfung einer …
Der Schwerpunkt im Sinne der gesetzlichen Regelung liegt auf der ersten Verbüßung von Freiheitsstrafe (wie hier OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 572; OLG Oldenburg, StrV 1987, 70; OLG.Nach Meinung des Senats ist es nicht richtig, im Rahmen der Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommt, bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen unmittelbar hintereinander bei der Frage der Erstverbüßung eine Gesamtbetrachtung anzustellen und die Verbüßung als einheitlich anzusehen, dagegen bei der Frage, ob die Zwei-Jahres-Frist überschritten wird, die einzelnen Strafen wieder getrennt zu betrachten (anderer Ansicht OLG Oldenburg, NStE Nr. 11 zu § 57 StGB;… Maatz a.a.O.; wohl auch OLG Zweibrücken NStZ 86, 572).
- OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86 (c) Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluß vom 26.6.1986 in NStZ 1986, 572 [hier: III (310) 137 a].
- OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87 "Bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als "Erstverbüßer" i.S. von § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen (gegen OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 572 ).«.
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