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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 30.07.1985

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1640
OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,1640)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,1640)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 1986 - 1 Ws 396/86 (https://dejure.org/1986,1640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1777 (Ls.)
  • MDR 1987, 73
  • NStZ 1987, 175
  • StV 1986, 540
  • StV 1987, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 24.08.1987 - 4 Ws 227/87

    Erstverbüßer-Regelung; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Vollstreckung mehrerer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Anderer Ansicht: OLG Hamm (Beschluß - 4 Ws 22/87 - v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512); die vom OLG Zweibrücken (vorst. zu d) befürwortete Anwendung der Erstverbüßer-Regelung bei Unterbrechung des Vollstreckungszusammenhangs zwischen mehreren selbständigen Freiheitsstrafen wird ferner Ä wenngleich mit anderer Begründung Ä abgelehnt von OStA K. R. Maatz, Hannover, in NStZ 1988 Heft 3 S. 114. Vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 4 Ws 227/87 Ä v. 24.8. 87, in JZ 1987 Nr. 22 S, 1085 = MDR 1988 Heft 3 S. 250 [dieselbe Entscheidung wie vorst. zu a]): Der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart hält zwar die Erstverbüßer-Regelung grundsätzlich auch bei unmittelbarer Anschlußvollstreckung für anwendbar; dies gelte jedoch nicht für den Fall, daß der Verurteilte als erste Strafe einen Teil einer Jugendstrafe verbüßt, während der Vollstreckung entweicht, in Freiheit weitere Straftaten verübt und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, die in unmittelbarem Anschluß an die nach seiner Wiederergreifung weiter vollstreckte Jugendstrafe vollstreckt wird.
  • OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Anderer Ansicht: OLG Hamm (Beschluß - 4 Ws 22/87 - v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512); die vom OLG Zweibrücken (vorst. zu d) befürwortete Anwendung der Erstverbüßer-Regelung bei Unterbrechung des Vollstreckungszusammenhangs zwischen mehreren selbständigen Freiheitsstrafen wird ferner Ä wenngleich mit anderer Begründung Ä abgelehnt von OStA K. R. Maatz, Hannover, in NStZ 1988 Heft 3 S. 114. Vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 4 Ws 227/87 Ä v. 24.8. 87, in JZ 1987 Nr. 22 S, 1085 = MDR 1988 Heft 3 S. 250 [dieselbe Entscheidung wie vorst. zu a]): Der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart hält zwar die Erstverbüßer-Regelung grundsätzlich auch bei unmittelbarer Anschlußvollstreckung für anwendbar; dies gelte jedoch nicht für den Fall, daß der Verurteilte als erste Strafe einen Teil einer Jugendstrafe verbüßt, während der Vollstreckung entweicht, in Freiheit weitere Straftaten verübt und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, die in unmittelbarem Anschluß an die nach seiner Wiederergreifung weiter vollstreckte Jugendstrafe vollstreckt wird.
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/85

    Freiheitsstrafe; Aussetzung; Vollstreckung; Erstverbüßerregelung; Verurteilter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    (c) Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluß vom 26.6.1986 in NStZ 1986, 572 [hier: III (310) 137 a].
  • OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung der OLGe Karlsruhe (Justiz 1987, 319), Zweibrücken (NStZ 1987, 175 [hier nachst. zu c]) und Oldenburg (NStZ 1987, 174), daß bei der Beurteilung, ob Erstverbüßung vorliegt, nicht an rechtliche Gesichtspunkte anzuknüpfen ist, sondern an den tatsächlichen Umstand, daß der Verurteilte erstmals dem Eindruck des Freiheitsentzuges ausgesetzt ist (ebenso Maatz, MDR 1985, 797, 800).

    unter III(310)150c-d wiedergegebene Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9.86, ausführlicher in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 273 = MDR 1987 Heft 1 S. 73 = NStZ 1987 Heft 4 S. 175).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2013 - 4 Ws 29/13

    Erstverbüßerprivileg bei Strafrestaussetzung: Widerruf einer zuvor gewährten …

    Während die herrschende Meinung dies bejaht (…Hubrach, a.a.O, Rn. 29 m.w.N.;… Fischer, a.a.O., Rn. 27), halten es Teile der Rechtsprechung für geboten, § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch in diesen Fällen anzuwenden, solange der Verurteilte nach der Entlassung keine weiteren Straftaten mehr begangen hat (OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 175;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage, § 57 Rn. 23a).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98

    Anwendung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei in früherem Verfahren erlittener …

    Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die in einem früheren Verfahren erlittene Untersuchungshaft nicht als verbüßte Freiheitsstrafe i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu behandeln ist (OLG Stuttgart NStZ 1990, 103 [OLG Stuttgart 28.09.1989 - 4 Ws 246/89];… LK StGB 11. Aufl. § 57 Rdn. 32, 38;… Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 57 Rdn. 23 a;… SK-Horn StGB § 57 Rdn. 16 a;… Lackner StGB 22. Aufl. § 57 Rdn. 15; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 175;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 57 Rdn. 9 c).
  • OLG Hamm, 03.02.2026 - 2 Ws 1/26

    Strafaussetzung zur Bewährung; Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der …

    Dies gilt unabhängig davon, dass der Senat angesichts des Wortlauts des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB und - zumal angesichts der Regelung des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB - mangels eines praktischen Bedürfnisses für eine derart weitgehende Auslegung nicht die Auffassung der Strafvollstreckungskammer teilt, dass der Verurteilte trotz früherer Strafhaft als Erstverbüßer gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen sei, nur weil er die der vorliegenden Strafvollstreckung zugrunde liegenden Taten vor der früheren Strafvollstreckung begangen hat (…vgl. Appl in: KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 454b Rn. 13 m.w.N.;… Bieber in: KMR-StPO, 109. Lfg. (Stand 01.01.2022), § 454b StPO Rn. 37;… Claus in: SSW-StGB, 6. Aufl. (2024), § 57 Rn. 24;… Fischer in: ders., StGB, 72. Aufl. (2025), § 57 Rn. 27;… Hubrach in: LK-StGB, 13. Aufl. (2022), § 57 Rn. 29; Maatz, NStZ 1988, 114, 115;… Schall in: SK-StGB, 10. Aufl. (2024), § 57 Rn. 35;… Trüg in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 57 Rn. 36; a.A. OLG Bremen…, Beschluss vom 08.12.2008 - Ws 173/08 -, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.1986 - 1 Ws 396/86 -, jew. zit. n. juris;… Bußmann in: Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl. 2020, § 57 Rn. 19;… Dünkel/Pruin in: NK-StGB, 6. Aufl. 2023, StGB § 57 Rn. 54;… Kinzig in: TK-StGB, 31. Aufl. 2025, § 57 Rn. 23a).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/86

    Erstmalige Verbüßung; Freiheitsstrafe; Auslegung

    Im Anschluß an seinen - vorstehend unter a. abgedruckten Ä Senatsbeschluß vom 26.6.86 vertritt das OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 396/86 Ä v. 3.9.86, in MDR 1987 Heft 1 S. 73) die Ansicht, daß "die zeitliche Unterbrechung des Vollzugs mehrerer Freiheitstrafen der Anwendung der Erstverbüßerregelung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der später vollstreckten Strafe« dann nicht entgegenstehe, "wenn der Verurteilte alle Straftaten, wegen deren er zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, vor dem Beginn der ersten Vollstreckung begangen« habe.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.07.1985 - BL 186/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4259
OLG Bremen, 30.07.1985 - BL 186/85 (https://dejure.org/1985,4259)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.07.1985 - BL 186/85 (https://dejure.org/1985,4259)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Juli 1985 - BL 186/85 (https://dejure.org/1985,4259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 540
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 3 HEs 267/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der U-Haft

    Setzt das Gericht in einem solchen Falle die Hauptverhandlung aus, so kommt die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Regelfalle nur dann in Betracht, wenn die Aussetzung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen zwingend geboten, mithin unumgänglich war (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 1988, 239 ; KG, Beschluß vom 29.06.1999, 1 HEs 128/99 OLG Bremen StV 1986, 540; dass. StV 1993, 377 f.; OLG Oldenburg StV 1996, 44 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 Rn. 25).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2000 - 1 HPL 27/00

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Antrag auf Ablösung des Sitzungsvertreters

    Eine Aussetzung, die nicht der Förderung des Verfahrens dient und auch nicht in Erfüllung der prozessualen Fürsorgepflicht angeordnet wird, ist regelmäßig zu vermeiden (KG, StV 1993, 204; OLG Frankfurt, StV 1981, 25; OLG Bremen, StV 1986, 540; Senat, Beschluss vom 21.06.1991 - 1 BL 31/91 -).
  • OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00

    Haftprüfung, wichtiger Grund, Aussetzung der Hauptverhandlung

    Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die eine längere, mehrmonatige Verfahrensverzögerung nach sich zieht, kann deshalb kein die Haftfortdauer rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO sein (OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt, a.a.0.; KG, StV 1993, 204; OLG Köln, MDR 1991, 662; OLG Bremen, StV 1986, 540).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Kein wichtiger Grund liegt daher beispielsweise vor, wenn die Hauptverhandlung ohne Grund ausgesetzt wird (OLG Frankfurt NStZ 1988, 239 und StV 1981, 25 f.; OLG Bremen StV 1986, 540) oder wenn das Verfahren durch unsorgfältige Terminsvorbereitung verzögert wird (OLG Frankfurt StV 1985, 198).
  • OLG Köln, 03.05.2000 - HEs 62/00

    Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit, Schöffe

    Rn. 43 Es ist in der Rechtsprechung insbesondere anerkannt, dass die schuldhaft herbeigeführte Aussetzung der Hauptverhandlung bzw. das Nichtvorliegen eines "triftigen Grundes" für die Aussetzung in der Regel die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht rechtfertigt (vgl. OLG Frankfurt/Main, StV 1981, 25 m.Anm.Weidner; OLG Bremen, StV 1986, 540; OLG Frankfurt/ Main, StV 1988, 210 = NStZ 1988, 233, Kammergericht , StV 93, 204; OLG Bremen StV 1993, 377).
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