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| OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 146
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckungsverfahren; Strafverfahren; Mehrfachverteidigung
Papierfundstellen
- MDR 1985, 956
- NStZ 1985, 521
- StV 1986, 96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85
Der Zurückweisung stehe nicht entgegen, daß das Widerrufsverfahren gegen M. bei Übernahme der Verteidigung des A. durch die Aufhebung des Widerrufsbeschlusses im Beschwerdeverfahren bereits abgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 367, 371 [hier: IV (449) 163 d-e]). - OLG München, 11.12.1979 - 2 Ws 908/79
Keine gemeinschaftliche Verteidigung auch mit bereits abgeurteilten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85
Daß die Anwendbarkeit des § 146 StPO nicht auf die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter im eigentlichen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren beschränkt ist, sondern auch im Verhältnis zwischen Strafverfahren und Vollstreckungsverfahren gilt, hat bereits das OLG München in einem Fall entschieden, in dem der Verteidiger eines Angekl. im Hauptverfahren sich später für einen wegen derselben Tat bereits als Mittäter rechtskräftig Verurteilten im Verfahren nach § 57 StGB bestellt hatte (NJW 80, 1477 [hier: IV (449) 183 c], zust. zitiert von KG JR 81, 435 ..).«.
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