Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - Einordnung der Tat als eine "Jugendverfehlung" - Anwendung von Jugendstrafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 549
- StV 1987, 284
- StV 1987, 308
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).Der Tatrichter ist nämlich nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen; ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGH NStZ 1983, 277, 278).
- BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt jedoch voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (BGH NStZ 1981, 22, 23). - BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel - …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).
- BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82
Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein. - BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83
Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.). - BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Einen allgemeinen Erfahrungssatz (vgl. BGHSt 31, 86, 89) des Inhalts, daß derjenige, der in der vom Landgericht festgestellten Weise "mehrfach und mit großer Wucht nach einem dreimonatigen Kleinkind tritt und dabei einen Tritt mit großer Wucht von oben auf den Kopf des Kindes ausführt, ... angesichts der ihm bekannten massiven Gewalteinwirkung und des noch zarten Knochenbaus des Kindes zwangsläufig mit der Todesfolge seines Tuns rechnen und diese zumindest auch billigend in Kauf nehmen" müsse, gibt es - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - nicht. - BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83
Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein. - BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83
Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Daß eine Handlung generell geeignet ist, tödliche Verletzungen herbeizuführen, macht eine solche Prüfung nicht entbehrlich (BGH NJW 1983, 2268 m.w.Nachw.). - BGH, 02.04.1985 - 4 StR 62/85
Abgrenzung zwischen Rücktritt vom beendeten und unbeendeten Versuch - …
Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Frage, ob bedingter Vorsatz vorliegt, sorgfältiger Prüfung bedarf (vgl. BGH NJW 1985, 2428 m.w.Nachw.).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, …und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369). - BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Rn. 3 a) Ob der Täter bei seiner Tat Im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGH NStZ 1986, 549, 550;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 2). - BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen …
Dies gilt insbesondere dann, wenn ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen nicht erkennbar ist (BGHSt 7, 363, 368; BGH NStZ 1983, 407; 1984, 19; 1986, 549; 1987, 424; BGH StV 1984, 187; BGH…, Urt. vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 638/86; BGH…, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; BGH…, Urt. vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87).Die Schlußfolgerungen, die der Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zieht, brauchen nicht unbedingt zwingend, sie müssen nur nachvollziehbar und möglich sein (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 277; 1986, 549; 1987, 424).
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden …
Denn auch diese Taten können nach ihrem äußeren Erscheinungsbild oder nach den Beweggründen des Täters Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen (BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1 und 2).Rn. 9 Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
Nach der Art des vom gemeinsamen Willen beider Angeklagten getragenen Messereinsatzes, der auch Stiche in den Bereich lebenswichtiger Organe des Opfers einschloß, konnte auch derjenige von ihnen, der nicht selbst zugestochen hat, allenfalls vage - aber nicht ernsthaft - darauf vertrauen, G. werde trotz der von ihnen bewußt in Kauf genommenen Lebensgefahr nicht zu Tode kommen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 3; BGH, Urteil vom 16. September 1998 - 2 StR 341/98). - BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97
Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
Der Schluß auf den bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei gezogen, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 1, 2, 5, 7). - BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz
Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.). - BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei …
Besonderheiten in seiner Biographie wie z.B. den Abbruch der Berufsschule sowie den Auszug aus dem Elternhaus nach einer Meinungsverschiedenheit mit seinem Vater hat die Jugendkammer dabei in den Blick genommen und vertretbar (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38; vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, NJW 1992, 2103, 2104) gewürdigt. - BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes; …
- BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33;… BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96;… Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
- BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
- LG Köln, 02.06.2015 - 156 Ns 23/15
Nacktprotest im Kölner Dom: Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt verurteilt
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes - …
- AG Saalfeld, 15.02.2005 - 635 Js 31395/04
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 58/87
Pflicht des Tatgerichts zur Ziehung bestimmter Schlussfolgerungen aus den von ihm …
- OLG Koblenz, 08.05.2002 - 2 Ss 58/02
Jugendverfehlung, Zweifelsgrundsatz, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung, …
- BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07
Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv); …
- BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87
Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht
- BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Hemmschwelle; Lückenhaftigkeit)
- OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04
Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht
- BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz
- BGH, 15.04.1997 - 1 StR 144/97
Schlag mit der Schaufel - § 222 StGB - § 212, § 15 StGB, bedingter Vorsatz, …
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 2 RVs 18/10
Jugendrecht, Urteilsanforderungen
- BGH, 25.08.1992 - 4 StR 365/92
Hemmschwelle bei Tötungsdelikten - Gefahr der Tötung - Verkennung der Gefahr - …
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz …
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87
Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das …
- LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
- BGH, 26.10.1990 - 2 StR 396/90
Beweiswürdigung - Tötungs-Hemmschwelle - Nichterkennen der Tötungsmöglichkeit
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 570/88
Beisichführen einer größeren Menge Haschisch ohne Verkaufsabsicht - Abstellen auf …
- LG Duisburg, 08.12.2021 - 36 Ks 1/21
- BGH, 27.02.1997 - 1 StR 54/97
Fortlaufend massive Attacken auf das Opfer als Indiz für bedingten Tötungsvorsatz …
- BGH, 16.09.1998 - 2 StR 341/98
Bedingter Tötungsvorsatz
- BGH, 18.02.1992 - 4 StR 11/92
Schluss aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung auf das Vorliegen eines …
- BGH, 14.01.1997 - 1 StR 649/96
Unterlassene Hilfeleistung nach vorangegangener Misshandlung des eigenen Kindes - …
- BGH, 08.11.1988 - 1 StR 503/88
Anforderungen an die vom Tatrichter aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme gezogenen …
- BGH, 16.08.1988 - 1 StR 306/88
Rechtliche Würdigung eines vom Angeklagten verfassten Drohbriefs - Anforderungen …
- AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11
Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum …
- KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09
- OLG Hamm, 29.11.1994 - 2 BL 376/94
§ 21 StGB, grober Verfahrensfehler, Haftgrund, Tatverdacht, unzuständiges …
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Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 423
- StV 1987, 284
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81). - BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78
Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil - …
Auszug aus BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81).
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des …
Sinn und Zweck des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist es, dem Angeklagten zu ermöglichen, auch noch im letzten Augenblick vor der Urteilsverkündung für ihn günstige Umstände gegenüber dem Gericht vorzubringen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423). - BGH, 18.06.2020 - 1 StR 86/20
Ausschluss der Öffentlichkeit (zwingender Ausschluss während der Schlussanträge …
Sinn und Zweck des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist es, dem Angeklagten zu ermöglichen, auch noch im letzten Augenblick vor der Urteilsverkündung für ihn günstige Umstände gegenüber dem Gericht vorzubringen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16 Rn. 15; Urteil vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87 Rn. 4).
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16
Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die …
Insbesondere ist ein Wiedereintritt gegeben, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (…BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86; BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH…, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66). - BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die …
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15
Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung: …
Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423). - BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08
Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen …
Rn. 1 1. Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO darin zu sehen ist, dass dem Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten I. nicht nochmals das Wort erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2; BGH StV 1988, 512, 513). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Rn. 6 Der danach erwiesene Verfahrensverstoß führt jedoch nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil das Urteil lediglich insoweit auf ihm beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2). - BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93
Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des …
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluß haben können (BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2 und 6; BGH StV 1992, 551). - BGH, 27.08.1992 - 4 StR 314/92
Pflicht des Gerichts, bei Wiedereintritt in die Verhandlung dem Angeklagten das …
- OLG Brandenburg, 15.08.2002 - 2 Ss OWi 60 B/02
Rechtsfolgenerhebliche Nichterteilung des letzten Wortes
- BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92
Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …
- BGH, 16.04.1992 - 4 StR 109/92
Verfahrensrüge der Nichtgewährung des letzten Wortes
- BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88
Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von …
- BGH, 02.12.1988 - 4 StR 543/88
Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort
- OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ss OWi 62 B/99
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Rechtsprechung
| BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung - Folgen eines fehlenden Strafantrags bei der Strafverfolgung wegen Beleidigung - Zeuge als unerreichbares Beweismittel auf Grund einer fehlenden Aussagegenehmigung - Auskunftspflicht der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.02.1987 - 2 StR 49/87
- BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 518
- StV 1987, 284
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit …
Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung).Da das Landgericht dieser Behörde eine Erklärung nicht abverlangt hat, durfte es den ihm unbekannten Zeugen nicht als unerreichbares Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen (BGHSt 30, 34).
- BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73
Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
Allerdings hat nun der Generalbundesanwalt - zulässigerweise (BGHSt 6, 282; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, 367) [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73] - das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung des Zeugen T. gemäß § 232 Abs. 1 Satz 1 StGB bejaht, so daß insoweit kein Verfahrenshindernis mehr besteht. - BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
Allerdings hat nun der Generalbundesanwalt - zulässigerweise (BGHSt 6, 282; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, 367) [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73] - das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung des Zeugen T. gemäß § 232 Abs. 1 Satz 1 StGB bejaht, so daß insoweit kein Verfahrenshindernis mehr besteht. - BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung). - BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81
Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung …
Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten
Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 35, 82, 85; BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81], welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]. - BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87
Revision wegen Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Aufdeckung der …
Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
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