Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 31.03.1987 | BGH, 03.04.1987

Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,439
BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,439)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 4 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,439)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 4 StR 258/86 (https://dejure.org/1986,439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - Einordnung der Tat als eine "Jugendverfehlung" - Anwendung von Jugendstrafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 212 ; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 549
  • StV 1987, 284
  • StV 1987, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).

    Der Tatrichter ist nämlich nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen; ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß (BGH NStZ 1983, 277, 278).

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt jedoch voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (BGH NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel - …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; 1984, 180 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz (vgl. BGHSt 31, 86, 89) des Inhalts, daß derjenige, der in der vom Landgericht festgestellten Weise "mehrfach und mit großer Wucht nach einem dreimonatigen Kleinkind tritt und dabei einen Tritt mit großer Wucht von oben auf den Kopf des Kindes ausführt, ... angesichts der ihm bekannten massiven Gewalteinwirkung und des noch zarten Knochenbaus des Kindes zwangsläufig mit der Todesfolge seines Tuns rechnen und diese zumindest auch billigend in Kauf nehmen" müsse, gibt es - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - nicht.
  • BGH, 30.08.1983 - 1 StR 159/83

    Jugendstrafe - Voraussetzungen § 21 StGB - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83

    Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Daß eine Handlung generell geeignet ist, tödliche Verletzungen herbeizuführen, macht eine solche Prüfung nicht entbehrlich (BGH NJW 1983, 2268 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.04.1985 - 4 StR 62/85

    Abgrenzung zwischen Rücktritt vom beendeten und unbeendeten Versuch - …

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Frage, ob bedingter Vorsatz vorliegt, sorgfältiger Prüfung bedarf (vgl. BGH NJW 1985, 2428 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1465
BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87 (https://dejure.org/1987,1465)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1987 - 1 StR 94/87 (https://dejure.org/1987,1465)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87 (https://dejure.org/1987,1465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 423
  • StV 1987, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1981 - 4 StR 496/81

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …

    Auszug aus BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
    Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78

    Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil - …

    Auszug aus BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87
    Zwar braucht, wenn nach dem letzten Wort - das die Angeklagten H. in der Verhandlung vom 6. November 1986 gehabt hatten - in Fortsetzung der Hauptverhandlung Vorgänge zur Sprache kommen, die auf die gerichtliche Entscheidung selbst keinen Einfluß haben können, nicht nochmals das letzte Wort erteilt zu werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78; Beschluß vom 17. September 1981 - 4 StR 496/81).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Es liegt deshalb kein Wiedereintritt in die Verhandlung vor (vgl. BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 2, 4;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 25).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 487/16

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge (letztes Wort des …

    Sinn und Zweck des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist es, dem Angeklagten zu ermöglichen, auch noch im letzten Augenblick vor der Urteilsverkündung für ihn günstige Umstände gegenüber dem Gericht vorzubringen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 86/20

    Ausschluss der Öffentlichkeit (zwingender Ausschluss während der Schlussanträge …

    Sinn und Zweck des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 und 3 StPO ist es, dem Angeklagten zu ermöglichen, auch noch im letzten Augenblick vor der Urteilsverkündung für ihn günstige Umstände gegenüber dem Gericht vorzubringen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 487/16 Rn. 15; Urteil vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87 Rn. 4).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16

    Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die …

    Insbesondere ist ein Wiedereintritt gegeben, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozessbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge erörtert werden (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2004 - 2 StR 146/03, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 14 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2).
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (…BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86; BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH…, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66).
  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13

    Letztes Wort des Angeklagten (erneute Gewährung bei Wiedereintritt in die …

    Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2).
  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15

    Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung: …

    Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08

    Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen …

    Rn. 1 1. Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen § 258 Abs. 2, 3 StPO darin zu sehen ist, dass dem Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten I. nicht nochmals das Wort erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2; BGH StV 1988, 512, 513).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Rn. 6 Der danach erwiesene Verfahrensverstoß führt jedoch nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil das Urteil lediglich insoweit auf ihm beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des …

    Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluß haben können (BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2 und 6; BGH StV 1992, 551).
  • BGH, 27.08.1992 - 4 StR 314/92

    Pflicht des Gerichts, bei Wiedereintritt in die Verhandlung dem Angeklagten das …

  • OLG Brandenburg, 15.08.2002 - 2 Ss OWi 60 B/02

    Rechtsfolgenerhebliche Nichterteilung des letzten Wortes

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …

  • BGH, 16.04.1992 - 4 StR 109/92

    Verfahrensrüge der Nichtgewährung des letzten Wortes

  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88

    Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von …

  • BGH, 02.12.1988 - 4 StR 543/88

    Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort

  • OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ss OWi 62 B/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2588
BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87 (https://dejure.org/1987,2588)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1987 - 2 StR 49/87 (https://dejure.org/1987,2588)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1987 - 2 StR 49/87 (https://dejure.org/1987,2588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung - Folgen eines fehlenden Strafantrags bei der Strafverfolgung wegen Beleidigung - Zeuge als unerreichbares Beweismittel auf Grund einer fehlenden Aussagegenehmigung - Auskunftspflicht der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 518
  • StV 1987, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit …

    Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung).

    Da das Landgericht dieser Behörde eine Erklärung nicht abverlangt hat, durfte es den ihm unbekannten Zeugen nicht als unerreichbares Beweismittel im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen (BGHSt 30, 34).

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
    Allerdings hat nun der Generalbundesanwalt - zulässigerweise (BGHSt 6, 282; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, 367) [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73] - das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung des Zeugen T. gemäß § 232 Abs. 1 Satz 1 StGB bejaht, so daß insoweit kein Verfahrenshindernis mehr besteht.
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
    Allerdings hat nun der Generalbundesanwalt - zulässigerweise (BGHSt 6, 282; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, 367) [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73] - das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung des Zeugen T. gemäß § 232 Abs. 1 Satz 1 StGB bejaht, so daß insoweit kein Verfahrenshindernis mehr besteht.
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - …

    Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung …

    Auszug aus BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87
    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung von § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH, Urteil vom 19. Januar 1982 - 1 StR 755/81; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 35, 82, 85; BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81], welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].
  • BGH, 28.10.1987 - 2 StR 545/87

    Revision wegen Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Aufdeckung der …

    Diese Auskunft darf in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nur verweigert werden, wenn die Oberste Dienstbehörde erklärt, daß ein Bekanntwerden ihres Inhalts dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 30, 34; BGH StV 1982, 206; 1987, 284; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht