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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.01.1989

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1430
BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89 (https://dejure.org/1989,1430)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 StR 153/89 (https://dejure.org/1989,1430)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 StR 153/89 (https://dejure.org/1989,1430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf - Tatplan

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 221
  • NJW 1989, 2900
  • MDR 1989, 1010
  • NStZ 1990, 184
  • StV 1990, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Wie in den Fällen des § 306 Nr. 2 StGB braucht der Täter auch hier nicht in seinen Vorsatz auf zunehmen, daß er durch sein Tun Menschen konkret gefährdet (vgl. RGSt 23, 102, 103; BGHSt 34, 115, 119; 35, 283, 285).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Ein Gebäude ist dann in Brand gesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364; st. Rspr.).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88

    Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines …

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Wie in den Fällen des § 306 Nr. 2 StGB braucht der Täter auch hier nicht in seinen Vorsatz auf zunehmen, daß er durch sein Tun Menschen konkret gefährdet (vgl. RGSt 23, 102, 103; BGHSt 34, 115, 119; 35, 283, 285).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Ein Gebäude ist dann in Brand gesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364; st. Rspr.).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren …

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Kennzeichnend für den strafbaren Versuch ist allgemein, daß der vollständigen Erfüllung des subjektiven Deliktstatbestands durch den Täter ein Mangel im objektiven Tatbestand gegenübersteht (BGH NStZ 1985, 501 ).
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Ein Gebäude ist dann in Brand gesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364; st. Rspr.).
  • RG, 02.05.1892 - 1131/92

    Ist die Anwendung der §§. 309. 306 Ziff. 3 St.G.B.'s ausgeschlossen, wenn der …

    Auszug aus BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89
    Wie in den Fällen des § 306 Nr. 2 StGB braucht der Täter auch hier nicht in seinen Vorsatz auf zunehmen, daß er durch sein Tun Menschen konkret gefährdet (vgl. RGSt 23, 102, 103; BGHSt 34, 115, 119; 35, 283, 285).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung …

    Dafür müsste ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Tatobjekts wesentlicher Bestandteil derart vom Feuer ergriffen worden sein, dass sich der Brand auch nach Erlöschen des Zündstoffs selbstständig an der Sache hätte ausbreiten können (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 4. Juli 1989 - 1 StR 153/89, BGHSt 36, 221, 222 und vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, BGHSt 44, 175, 176).

    Davon ausgehend liegt Versuchsbeginn bei einer Brandstiftung vor, wenn der Täter alles nach seiner Vorstellung Erforderliche getan hat, um den Brand - auch durch bloßes Hinzutreten eines als sicher vorausgesehenen weiteren Umstands, wie eines Kurzschlusses oder der sicheren Mitwirkung des Tatopfers (BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177), etwa durch Betätigen des manipulierten Lichtschalters - zu bewirken (BGH, Urteil vom 4. Juli 1989 - 1 StR 153/89, BGHSt 36, 221, 222).

  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung; …

    Den Eintritt einer konkreten Gefährdung verlangt der Tatbestand gerade nicht (vlg. BGHSt 36, 221 zu § 306 StGB a.F.; BGH…, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ;… Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 306a Rn. 2;… Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 306a Rn. 2).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt …

    Rn. 3 1. Wie die Revision zu Recht rügt, lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 306 a Abs. 1 Nr. 3 StGB bei der Tat nicht vor, weil sich in dem "Kaufpark" zu der Zeit, zu der der Angeklagte das Feuer legte - nach Geschäftsschluss und dem "Scharfmachen" der Alarmanlage (UA 14) -, Menschen nicht mehr aufzuhalten pflegten (vgl. hierzu BGHSt 10, 208, 214; 36, 221, 222 f.;… Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 306 a Rdn. 8).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89

    Möglichkeit des Fortbrennens aus eigener Kraft - Brennen von für den …

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 4. Juli 1989 - 1 StR 153/89 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) der Fall, wenn das Gebäude vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9094
BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88 (https://dejure.org/1989,9094)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1989 - 1 StR 636/88 (https://dejure.org/1989,9094)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - 1 StR 636/88 (https://dejure.org/1989,9094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer durch Irrtum bedingten Vermögensverfügung bei Kenntnis des potentiellen Opfers von den schlechten finanziellen Verhältnissen des Angeklagten und dennoch erfolgter Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88
    Wären ihnen die schlechten finanziellen Verhältnisse der Angeklagten bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl ohne weiteres geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum und eine dadurch bedingte Vermögensverfügung kein Raum (vgl. BGH, Urt. vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 - sowie Beschlüsse vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - und vom 25. Juni 1987 - 1 StR 259/87).
  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der …

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88
    Wären ihnen die schlechten finanziellen Verhältnisse der Angeklagten bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl ohne weiteres geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum und eine dadurch bedingte Vermögensverfügung kein Raum (vgl. BGH…, Urt. vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 - sowie Beschlüsse vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - und vom 25. Juni 1987 - 1 StR 259/87).
  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 259/87

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Lieferantenbetrugs

    Auszug aus BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88
    Wären ihnen die schlechten finanziellen Verhältnisse der Angeklagten bekannt gewesen und hätten sie gleichwohl ohne weiteres geleistet, wäre für einen durch Täuschung hervorgerufenen Irrtum und eine dadurch bedingte Vermögensverfügung kein Raum (vgl. BGH…, Urt. vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 - sowie Beschlüsse vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 - und vom 25. Juni 1987 - 1 StR 259/87).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht …

    Wäre der Fa. M. die schlechte Vermögenslage der Fa. H. GmbH & Co KG bekannt gewesen und hätte sie gleichwohl geliefert, wäre für die Annahme eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums und einer dadurch bedingten Vermögensgefährdung kein Raum (st. Rspr., vgl. u.a. BGH StV 1984, 511, 512; BGH, Beschl. vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 insoweit in wistra 1987, 212 nicht abgedruckt; BGH wistra 1988, 25, 26; BGH StV 1990, 19 (LS)).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 39/93

    Erfordernis von Ausführungen über die Kenntnis des Lieferanten von der …

    Während jede der beiden ersten Bestellungen vollendeten Betrug darstellt, fällt dem Angeklagten, wie der Generalbundesanwalt zutreffend darlegt, hinsichtlich der letzten Bestellung möglicherweise nur ein versuchter Betrug zur Last: Werden trotz offenstehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es im Hinblick auf die Frage, ob auch die späteren Lieferungen noch auf der Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen zu der Frage, ob der Lieferant Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit erlangte und weshalb er sich gleichwohl zu weiteren Lieferungen bereit fand (BGH wistra 1988, 25 f.; BGH…, Urt. vom 26. Mai 1988 - 1 StR 663/87 - bei Holtz MDR 1988, 817; BGH StV 1990, 19).
  • BGH, 03.08.1993 - 1 StR 432/93

    Strafbarkeit wegen Betruges bei Veranlassung weiterer Lieferungen eines …

    Es bedarf deshalb in solchen Fällen näherer Feststellungen und Erörterungen, ob die Geschäftspartner Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit hatten und weshalb sie gleichwohl weiterhin Bestellungen angenommen und entsprechend geliefert haben (BGH, wistra 1988, 25, 26; 1989, 151; BGH bei Holtz, MDR 1988, 817; BGH, StV 1990, 19).
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