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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.1989 - Ss 533/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11858
OLG Köln, 12.12.1989 - Ss 533/89 (https://dejure.org/1989,11858)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.1989 - Ss 533/89 (https://dejure.org/1989,11858)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - Ss 533/89 (https://dejure.org/1989,11858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 256
  • StV 1990, 266
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95

    Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei …

    Rn. 39 Entgegen BGH wistra 1987, 212 kann die Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB allerdings nicht damit begründet werden, daß der Angeklagte dem Zeugen N. ein empfindliches Übel zugefügt hat (vgl. SenE StV 1990, 266 und NZV 1989, 157).

    Rn. 43 Gewalt gegen Sachen ist Gewaltanwendung, wenn sie von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (SenE NJW 1983, 2206; StV 1990, 266).

    Als körperlich wird ein Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (SenE NZV 1989, 157; StV 1990, 266; BayObLG NJW 1990, 59).

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