Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.12.1989 - Ss 533/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,11858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 256
- StV 1990, 266
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95
Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei …
Rn. 39 Entgegen BGH wistra 1987, 212 kann die Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB allerdings nicht damit begründet werden, daß der Angeklagte dem Zeugen N. ein empfindliches Übel zugefügt hat (vgl. SenE StV 1990, 266 und NZV 1989, 157).Rn. 43 Gewalt gegen Sachen ist Gewaltanwendung, wenn sie von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (SenE NJW 1983, 2206; StV 1990, 266).
Als körperlich wird ein Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann (SenE NZV 1989, 157; StV 1990, 266; BayObLG NJW 1990, 59).
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.