Rechtsprechung
| BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 207
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1989, 489
- StV 1990, 395
- BayObLGSt 1989, 102
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Auch der BGH hat so entschieden (BGH, NJW 1954, 360; JR 1957, 69; BGHSt 10, 278, 279 ..).Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ).
- BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249). - BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81
Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis - …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249).
- BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85
Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ). - BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82
Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ). - RG, 03.02.1910 - III 1038/09
1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
An dieser Rechtspr. hat das RG in der Folgezeit festgehalten (RG, Rspr. 1, 697; RGSt 43, 217, 218). - BayObLG, 02.10.1958 - RReg. 1 St 455a
Fehlende Unterschrift auf einem Erfnungsbeschluss eines Amtsgerichts
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Demgegenüber ist es ständ. Rechtspr. des BayObLG, daß ein Eröffnungsbeschluß (auch des Amtsgerichts) trotz fehlender Unterschrift wirksam sein kann, wenn sich aus den Umständen mit Sicherheit ergibt, daß er von dem zuständigen Richter stammt und der Richter das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte, es sich also nicht nur um einen Entwurf handelte (BayObLGSt 1957, 4; BayObLGSt 1958, 239 = JR 1959, 68 mit Anmerkung Sarstedt ..). - BayObLG, 22.01.1957 - RReg. 2 St 947/56
Eröffnungsbeschluss ohne Unterschrift
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Demgegenüber ist es ständ. Rechtspr. des BayObLG, daß ein Eröffnungsbeschluß (auch des Amtsgerichts) trotz fehlender Unterschrift wirksam sein kann, wenn sich aus den Umständen mit Sicherheit ergibt, daß er von dem zuständigen Richter stammt und der Richter das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte, es sich also nicht nur um einen Entwurf handelte (BayObLGSt 1957, 4; BayObLGSt 1958, 239 = JR 1959, 68 mit Anmerkung Sarstedt ..).
- BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte …
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Unterzeichnung eines Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist (RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - RReg 4 St 34/89, … - LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung
Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel. - LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen; …
Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
- LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20
Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort
Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel. - OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99
Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren; …
Grundsätzlich umfaßt der sprachliche Begriff der Schriftlichkeit das Erfordernis einer Unterzeichnung durch den Verfasser nicht (vgl. BayObLGSt 1989, 102, 104 mwN).Hieraus folgt, daß der Begriff der Schriftlichkeit nicht eo ipso eine Unterzeichnung durch den Verfasser beinhaltet (so auch BayObLGSt 1989, 102, 104; OLG Hamm MDR 1993, 893, 894; JR 1982, 389, 390; a.A. OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850).
- BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
- BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00
Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Insofern besteht keine ausdrückliche gesetzliche Formvorschrift über den Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu ausführlich BayObLGSt 1989, 102/103 f.). - OLG Brandenburg, 25.03.2026 - 1 ORs 4/26
Voraussetzung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses
Die Unterzeichnung ist keine unerlässliche Voraussetzung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - RReg 4 St 34/89, juris = BayObLG in …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.12.1988 - 2 Ws 642/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 142 Abs. 1
Strafprozeßrordnung: Beiordnung des Vertrauensanwalts, auswärtiger Verteidiger - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 395
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88
Strafprozeßrecht: Anfechtbarkeit der Entscheidung über …
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"
Dem entspricht es, dass dem Beschuldigten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 ;… dieser Entscheidung folgend: BGH, StV 1992, S. 53 m.w.N.; BGHSt 43, 153 ;… OLG Düsseldorf, StV 1992, S. 9 f.;… 1991, S. 508;… 1987, S. 240 f.;… 1985, S. 450;… 1984, S. 372;… OLG Stuttgart, StV 1989, S. 521 f.;… OLG Nürnberg, StV 1987, S. 191 f.;… OLG Frankfurt, StV 1985, S. 449 f.;… 1985, S. 315;… 1983, S. 408;… OLG Saarbrücken, StV 1983, S. 362 f.;… HansOLG Bremen, StV 1982, S. 360;… OLG Zweibrücken, StV 1981, S. 288 f.;… SchlHOLG, StV 1987, S. 478 f.; OLG Köln, StV 1990, S. 395;… OLG München, StV 1993, S. 180 f.). - OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09
Notwendige Verteidigung: Anhörung des Angeklagten zur Beiordnung eines zweiten …
Dem entspricht es, dass dem Beschuldigten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]; dieser Entscheidung folgend: BGH StV 1992, 53 m. w. N.; BGHSt 43, 153 [154 f.]; OLG Düsseldorf StV 1992, 9 f.; 1991, 508; 1987, 240 f.; 1985, 450 ; 1984, 372; OLG Stuttgart StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg StV 1987, 191 f.; OLG Frankfurt StV 1985, 449 f.; 1985, 315; 1983, 408; OLG Saarbrücken StV 1983, 362 f.; HansOLG Bremen StV 1982, 360; OLG Zweibrücken StV 1981, 288 f.; SchlHOLG StV 1987, 478 f.; OLG Köln StV 1990, 395; OLG München StV 1993, 180 f.). - BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung
Die Beschwerdeführerin kann die Auswahl des Pflichtverteidigers unter Berufung auf ihr Recht auf ein faires Verfahren - welches von den Gerichten in jeder Verfahrenslage zu gewährleisten ist - und unter Hinweis auf die für die günstige vorherrschende obergerichtliche Rechtsprechung (vgl OLG Koblenz, StV 1995, 118 f.; OLG München, StV 1993, 180 f.; OLG Düsseldorf, StV 1992, 9 f.; OLG Düsseldorf, StV 1991, 508; OLG Köln, StV 1990, 395 ; OLG Hamm, StV 1990, 395 ; OLG Stuttgart, StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg, StV 1987, 191 f.; OLG Düsseldorf, StV 1987, 240 f.; SchlHOLG , StV 1987, 478 f.; OLG Frankfurt, StV 1985, 449 f.; OLG Düsseldorf, StV 1985, 450 ; OLG Frankfurt, StV 1985, 315 ; OLG München, StV 1984, 67 ; OLG Düsseldorf, StV 1984, 372; OLG Frankfurt, StV 1983, 408; OLG Saarbrücken, StV 1983, 362 f.; Hans. OLG Bremen, StV 1982, 360; OLG Zweibrücken, StV 1981, 288 f.) im weiteren Strafverfahren zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle ihrer Verurteilung dem Revisionsgericht unterbreiten (…vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Aufl., § 142 Rn. 12 i.V.m. § 141 Rn. 13;… Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 142 Rn. 38;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 142 Rn. 20;… Müller in: KMR Kommentar zur StPO , § 142 Rn. 23).
- OLG Rostock, 18.12.2001 - I Ws 548/01
Reduzierung des dem Vorsitzenden zustehenden Auswählermessens auf Null bei der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 06.11.1990 - 2 Ws 441/90
Kostenbeschwerde, Auslagenfestsetzung nach Freispruch, Verbindlichkeit von …
Dagegen hätte der Beschwerdeführer nach Anklageerhebung mit Erfolg darauf verweisen können, dass ihn Rechtsanwalt Sch. bereits in den beiden mündlichen Haftprüfungsverfahren verteidigt und sich zu diesem dadurch ein Vertrauensverhältnis entwickelt habe, dem angesichts des außerordentlich schwerwiegenden und folgenschweren Vorwurfs eine erhöhte Bedeutung zukommt (vgl. dazu insbesondere OLG Düsseldorf in StV 1990, 254 und 346; OLG Köln in StV 1990, 395). - OLG Hamm, 17.10.2000 - 4 Ws 431/00
Pflichtverteidiger, Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers
Hierbei ist ein besonderes Vertrauensverhältnis regelmäßig dann zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger um die Bestellung als Pflichtverteidiger bittet (zu vgl. OLG Köln, Strafverteidiger 90, 395).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.03.1990 - 3 Ws 167/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 395
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
Soll die Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz gewähren wie die Wahlverteidigung (…BVerfG aaO), so konnte dieses Ziel nur durch die Beiordnung des Rechtsanwalts E. erreicht werden; kein mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter Beschuldigter wäre gezwungen gewesen, trotz schwerster Tatvorwürfe beim Übergang vom Ermittlungs- zum Hauptverfahren den bisherigen Verteidiger zu wechseln (vgl. für das Auseinanderfallen von Haftort und Gerichtsort auch OLG München StV 1984, 67; LG Oldenburg StV 1984, 506; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Düsseldorf StV 1987, 240, 241; OLG Hamm StV 1990, 395; für ein Auseinanderfallen von Wohnort des Angeklagten und Gerichtsort OLG Schleswig StV 1987, 478, 479; OLG München StV 1993, 180; OLG Koblenz StV 1995, 118). - OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99
Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger …
Rn. 8 Die von Rechtsanwalt N ersichtlich für den Angeschuldigten eingelegte Beschwerde ist zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1989 in 2 Ws 626/89 = NStZ 1990, 143 = MDR 1990, 461; ferner Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats in StV 1990, 395; 1989, 242 und 1987, 478).
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