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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 22.07.1991

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.10.1990 - 1 Ws 505/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6589
OLG Zweibrücken, 11.10.1990 - 1 Ws 505/90 (https://dejure.org/1990,6589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.10.1990 - 1 Ws 505/90 (https://dejure.org/1990,6589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - 1 Ws 505/90 (https://dejure.org/1990,6589)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 469
  • StV 1992, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 14.10.2008 - 3 Ws 357/08

    Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung

    Es genügt nicht, wenn die erneute Ladung nur auf die Hinweise in einer früheren Ladung Bezug nimmt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.1990 - 1 Ws 505/90 -, veröffentlicht in www.juris.de unter Hinweis auf die Fundstellen MDR 1991, 469 und StV 1992, 101;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 230 Rdnr. 18;… Eschelbach, a.a.O., § 230 Rdnr. 33;… Gollwitzer, a.a.O., § 230 Rdnr. 20;… Tolksdorf in KK, StPO, 5. Aufl., § 230 Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 Ws 12/09

    Verhältnismäßigkeit des Sicherungshaftbefehls bei Verbüßung von Strafhaft in …

    Auch Haftbefehle nach § 230 Abs. 2 StPO sind "Verhaftungen" im Sinne der Vorschrift (…Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 5), und zwar unabhängig davon, ob der Haftbefehl vollzogen worden ist oder wie hier lediglich Überhaft notiert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2004, 2 Ws 88/04; OLG Zweibrücken StV 1992, 101).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99

    Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der …

    Auch in diesen Fällen ist anerkannt, daß der bloße Hinweis auf die Belehrung in einer früheren Ladung nicht genügt (vgl. zu § 329 StPO: BayObLG VRS 49, 197; OLG Koblenz NJW 1981, 2074; OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1992, 101, 102;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 323 Rn. 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 323 Rn. 3; zu § 232 StPO vgl. Senatsentscheidung vom 04.11.1994 - Ss 476/94 = Strafverteidiger 1996, 12;… Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 232 Rn. 6;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 232 Rn. 7).
  • OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94

    Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen; …

    Für den vergleichbaren Fall des § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach in einer ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungshauptverhandlung ebenfalls auf die Folgen des Ausbleibens als Voraussetzung einer Verwerfung des Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO hingewiesen werden muß, ist in der Rechtssprechung anerkannt, daß die Bezugnahme auf die in einer früheren Ladung enthaltene Belehrung nicht genügt (vgl. BayObLG JZ 1975, 332; OLG Koblenz NJW 1981, 2074; OLG Zweibrücken StV 1992, 101, 102;… LR-Gollwitzer, StPO, 24. Auflage § 323 Rn. 12;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Auflage § 323 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.07.1991 - 3 Ss 89/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5755
OLG Celle, 22.07.1991 - 3 Ss 89/91 (https://dejure.org/1991,5755)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.07.1991 - 3 Ss 89/91 (https://dejure.org/1991,5755)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 3 Ss 89/91 (https://dejure.org/1991,5755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 101
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    So ist etwa allein die Entpflichtung eines nicht erschienenen Pflichtverteidigers und die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (BGH StV 1982, 4, 5 mit Anm. Peters), die Erörterung, ob und wann die sachliche Verhandlung fortgeführt werden kann (RGSt 62, 263, 264; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 m.w.N.), das bloße Bestimmen eines neuen Termins (RGSt 62, 263, 264; BGH NJW 1952, 1149) oder die Verhandlung über das Nichterscheinen eines Zeugen mit weiterer Unterbrechung der Hauptverhandlung (OLG Celle StV 1992, 101 - anders bei 1 1/2-stundiger Erörterung mit Verzicht auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen: BGH, Urteil vom 15. Mai 1956 - 5 StR 105/56) nicht als Verhandeln zur Sache anzusehen.
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