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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.11.1991 - 1 HEs 66/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12480
OLG Frankfurt, 04.11.1991 - 1 HEs 66/91 (https://dejure.org/1991,12480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.1991 - 1 HEs 66/91 (https://dejure.org/1991,12480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 1991 - 1 HEs 66/91 (https://dejure.org/1991,12480)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 23.09.2009 - 4 Ws 102/09

    Aufhebung des Haftbefehls: Unverhältnismäßige Verfahrensverzögerungen

    Rn. 14 Zu berücksichtigen ist aber, dass vorliegend eine erste vermeidbare Verzögerung schon dadurch eingetreten ist, dass die Anklage - bei der insoweit vorzunehmenden formellen Betrachtung, die eine Bewertung der Entscheidung der Wirtschaftskammer nicht gebietet - zu einem nicht zuständigen Spruchkörper erhoben worden ist (vgl. hierzu BVerfG StV 1992, 522; KG StV 1983, 111; OLG Frankfurt am Main StV 1992, 124; OLG Schleswig StV 2007, 592;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 121 Rdn. 24).
  • OLG Hamm, 28.09.1998 - 3 BL 239/98

    Wichtiger Grund, Kompensation, Fehler hat sich nicht ausgewirkt, BtM, Eröffnung, …

    Grob fehlerhaft in dem Sinne, dass ein wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 1 StPO ausscheidet, ist nämlich sowohl die Anrufung eines unzuständigen Gerichtes - für den Fall, dass tatsächlich die Zuständigkeit der Strafkammer gegeben sein sollte - (vgl. BVerfG, StV 1992, 522; KG, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1992, 124 und StV 1994, 328) als auch eine zögerliche oder fehlerhafte Unzuständigkeitserklärung durch das zunächst angerufene Gericht (OLG Frankfurt, StV 1994, 328; OLG Düsseldorf, StV 1992, 425; OLGSt § 121 Nr. 11; OLG Hamm, StV 1990, 168).
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