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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7542
BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91 (https://dejure.org/1991,7542)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91 (https://dejure.org/1991,7542)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1991 - AnwSt (R) 3/91 (https://dejure.org/1991,7542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Vertretungsverbots gegen einen Rechtsanwalt wegen schuldhafter Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten - Voraussetzungen für die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft - Unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsfreiheit - Gesamtwürdigung von Tat, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 28
  • StV 1992, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91
    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit ist vielmehr eine Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und Gesamtverhalten anzustellen; nur wenn sie nach dem Erkenntnisstand des Tatrichters zu der Prognose führt, daß der Betroffene weiterhin als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm noch eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt werden (vgl. BVerfGE 66, 337, 355; BGHSt 28, 333, 335; BGH BRAK-Mitt. 1985, 173).
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91
    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit ist vielmehr eine Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und Gesamtverhalten anzustellen; nur wenn sie nach dem Erkenntnisstand des Tatrichters zu der Prognose führt, daß der Betroffene weiterhin als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm noch eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt werden (vgl. BVerfGE 66, 337, 355; BGHSt 28, 333, 335; BGH BRAK-Mitt. 1985, 173).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 15/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91
    Es steht außer Frage, daß ein Rechtsanwalt, der wegen eines Aussagedeliktes bestraft werden mußte, in der Regel als Rechtsanwalt untragbar ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82).
  • BGH, 23.07.1990 - AnwSt (R) 8/89

    Verhängung ehrengerichtlicher Maßnahmen wegen Verletzung der anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 27.05.1991 - AnwSt (R) 3/91
    Dieses Urteil hat der 2. Senat des Ehrengerichtshofs auf die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen durch Urteil vom 12. Juni 1989 aufgehoben und den Rechtsanwalt wegen schuldhafter Verletzung seiner Standespflichten aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen; diese Entscheidung hat der Senat auf die Revision des Rechtsanwalts aufgrund einer Verfahrensbeschwerde durch Beschluß vom 23. Juli 1990 - AnwSt (R) 8/89 - aufgehoben.
  • AGH Bayern, 01.02.2022 - BayAGH II - 3 - 9/21

    Anwaltsgerichtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen anwaltliche Kardinalpflichten - …

    Nur wenn nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung die Prognose gerechtfertigt erscheint, das der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung erkannt werden (BGH StV 1992, 28; BGHSt 39, 281 (285) = NJW 1994, 206).
  • AGH Bayern, 21.07.2021 - BayAGH II - 3 - 9/21

    Vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot bei Ausschluss aus der …

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit ist eine Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und Gesamtverhalten vorzunehmen; nur wenn nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung erkannt werden (BGH StV 1992, 28; BGHSt 39, 281 (285) = NJW 1994, 206).
  • BGH, 06.08.1993 - StbSt (R) 1/93

    Unterschrift des ehrenamtlichen Richters bei Urteilen im berufsgerichtlichen …

    Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit ist vielmehr eine Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und Gesamtverhalten anzustellen; nur wenn diese nach dem Erkenntnisstand des Tatrichters zu der Prognose führt, daß der Betroffene weiterhin als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm noch eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht, darf auf die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt werden (vgl. BVerfGE 66, 337, 355; BGHR BRAO § 114 Abs. 1 Ausschluß 2 und 1).
  • LG Bad Kreuznach, 10.09.1993 - 3 Js 5877/93
    Wird die Vermögensstrafe neben einer längeren Freiheitsstrafe verhängt und bleiben verfallbare Vermögensvorteile außer Betracht, so wirkt die Vermögensstrafe, die auf einer Schätzung des Vermögens beruht, im Extremfall existenzvernichtend (…vgl. Körner/Beck JZ 1991, S. 797 [799];… Krey/Dierlamm JR 1992, S. 353 [357 f.]; Strate, Bericht des DAV, StV 1992, S. 29 [32]).

    Sie stößt deshalb in der Literatur auf Ablehnung (…Arzt NStZ 1990, S. 5 ff.;… Dreher/Tröndle, StGB § 43 a Rdn. 3;… Forthauser, Geldwäscherei de lege lata et ferenda, München 1992, S. 184;… Köhler/Beck JZ 1991, S. 799 ff.;… Krey/Dierlamm JR 1992, S. 353 [356 f.];… Meyer ZRP 1990, 88 ff. und ZRP 1991, S. 85 [88];… Schoreit MDR 1990, S. 1 ff.;… Weßlau StV 1991, S. 226 [234 f.]; DAV AnwBl 1990, S. 247 ff. und StV 1992, S. 29 [32]).

  • BGH, 29.01.1996 - AnwSt (R) 11/95

    Abgrenzung von beruflicher und außerberuflicher Pflichtverletzung bei Anstiftung …

    Allerdings ist ein Rechtsanwalt, der wegen eines Aussagedelikts bestraft werden mußte, in der Regel als Rechtsanwalt untragbar (Senatsbeschluß vom 27. Mai 1991 - AnwSt (R) 3/91; BRAK-Mitt. 1991, 229).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwSt (R) 15/00

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Anwalts aus der Anwaltschaft

    Sie muß zur Rechtfertigung einer Ausschließung zu der Prognose führen, daß der Betroffene als Rechtsanwalt untragbar ist, weil von ihm eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht (Senatsbeschluß vom 27. Mai 1991 - AnwSt(R) 3/91 = BRAK-Mitt. 1991, 229).
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