Rechtsprechung
| BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 213/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 47 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung; Freiheitsstrafe; Bedenken; Vorverurteilungen; Zeitraum; Anlaß; Motivation; Handlungsweise; Übliche Begehensweise; Abweichung; Delikte; Ausnahmecharakter
Papierfundstellen
- StV 1992, 322
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 213/91
Wegen des Zusammenhangs zwischen der Strafzumessung und der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGHSt 10, 379) kann auch letztere keinen Bestand haben. - OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 68/84
Auszug aus BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 213/91
Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass die Freiheitsstrafe als Ausnahme nur dann ausgesprochen werden darf, wenn auf sie nicht verzichtet werden kann, weil jede andere Maßnahme und insbesondere auch eine hoch bemessene Geldstrafe zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung nicht ausreichen würde (…Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 47 Rn.7; OLG Köln StV 1984, 378).
- LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
Die eindrückliche Erfahrung durch die entsprechende Verurteilung als solche zeitigte keine nachhaltige abschreckende Wirkung (vgl. BayObLG StV 1992, 322 ). - OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04
Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer …
In der Tat kann zu den in der Persönlichkeit des Täters liegenden besonderen Umständen auch gehören, dass er sich durch die Warnfunktion von Vorstrafen nicht hat beeindrucken lassen (BayObLG StV 1992, 322 f.).Dabei sind Anzahl, Gewicht und zeitlicher Abstand der Vorstrafen darzulegen (…Münchener Kommentar-Franke zu § 47 Rn. 12; vgl. OLG Köln NStZ 2003, 421 f.) und in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen (vgl. BayObLG StV 1992, 322 f.; KG StV 1997, 640 f.; OLG Frankfurt StV 1997, 253; OLG Köln NStZ 2003, 421 f.).
- KG, 03.11.2008 - 1 Ss 266/08 Einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bedarf es zur Einwirkung auf den Täter nicht, wenn eine positive Veränderung in den persönlichen Verhältnissen die Erwartung begründet, dass er keine weiteren Straftaten mehr begeht (vgl. BGH StV 2003, 485 [BGH 08.04.2003 - 3 StR 92/03] ; BayObLG StV 1992, 322, 323).
- LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10
Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven …
Die eindrückliche Erfahrung durch die entsprechenden Hauptverhandlungen und die Verurteilungen als solche zeitigten keine nachhaltige abschreckende Wirkung (vgl. BayObLG StV 1992, 322 ).
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