Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 24.01.1992 - 1 Ss 210/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 47 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Neue Lebensumstände; Angeklagter; Vergleichbare Straftaten; Tatrichter; Verhängung; Kurzzeitige Freiheitsstrafe; Umstände des Einzelfalls ; Eigehende Würdigung
Papierfundstellen
- StV 1992, 323
Wird zitiert von ... (11)
- KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17
Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (…vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.;… KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6;… Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg…, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7;… HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (…vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10;… HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151;… Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59;… Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19;… Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13;… Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein. - KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97 Daß das Amtsgericht bei seiner Wertung nicht auf den gegenwärtigen positiven Entwicklungsstand der Angeklagten, sondern auf ein früheres einmaliges Scheitern während einer Therapie abstellt (UA S. 8), läßt keine rechtsfehlerfreie Abwägung erkennen (vgl. OLG Zweibrücken Strafverteidiger 1992, 323, 324).
Daß das Amtsgericht bei seiner Wertung nicht auf den gegenwärtigen positiven Entwicklungsstand der Angeklagten, sondern auf ein früheres einmaliges Scheitern während einer Therapie abstellt (UA S. 8), läßt keine rechtsfehlerfreie Abwägung erkennen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1992, 323 [324]).
- OLG Jena, 14.02.2006 - 1 Ss 301/05
Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe bei Ladendiebstahl; Belastung des …
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- KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn
Darum kommt einer positiven Entwicklung des Angeklagten nach der Tat erhebliche Bedeutung zu, sofern sie Rückschlüsse auf seine künftige Lebensführung ermöglicht (vgl. OLG Zweibrücken StV 1992, 323, 324; OLG Saarbrücken NStZ 1994, 192). - OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93
Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion; …
Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (vgl. OLG Schleswig, Beschluß vom 16.6.1992, StV 1993, 29 ), dabei insbesondere, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlujß vom 24.1.1992, StV 1992, 323 ). - OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
Lückenhafte Urteilsfeststellungen bei Vorwurf einer Körperverletzung
Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (vgl. OLG Schleswig StV 93, 29), dabei insbesondere, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (vgl. OLG Zweibrücken StV 92, 323). - OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens im Strafprozess; Ausgestaltung der …
Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand von Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93; OLG Schleswig, StV 1993, 29 ), dabei auch, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (OLG Zweibrücken, StV 1992, 323 ). - OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 53 Ss 133/19
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).". - OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ss 48/19 Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".
- OLG Frankfurt, 09.08.1995 - 2 Ss 183/95
Strafbemessung: Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe
Denn auch bei einem derartigen Täter hängt die Beurteilung der Frage, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten zur Einwirkung auf ihn wegen in der Tat oder in der Persönlichkeit liegenden besonderen Umstände unerläßlich ist von den gesamten Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von der Anzahl, dem Gewicht und dem zeitlichen Abstand der Vorstrafen, den Umständen der vorliegenden Tat und deren Schuldgehalt sowie den Lebensverhältnissen des Täters (OLG Schleswig, StV 1993, 29 ), sowie ferner davon, ob deren positive Änderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (OLG Zweibrücken, StV 1992, 323 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 26.10.1994 - 1 Ss 123/94 -). - KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
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