Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen der Anordnung der Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 346
- StV 1992, 359
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Ferner weist der Senat darauf hin, daß die erst im Rahmen der rechtlichen Würdigung nachgeholten Feststellungen zum Vorliegen eines Gesamtvorsatzes ("fortan seine Tochter zur Erfüllung seiner sexuellen Bedürfnisse zu mißbrauchen und mit ihr den Geschlechtsverkehr auszuführen" UA S. 32) nicht den Anforderungen entsprechen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes stellt (vgl. BGHSt 36, 105, 110;… BGHR § 174 I Konkurrenzen 3, § 176 I Konkurrenzen 3-5). - BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Gegen diese Vorschrift, die ausdrücklich die Unterrichtung des Angeklagten alsbald nach seiner Wiederzulassung vor jeder weiteren Verfahrenshandlung anordnet (BGHSt 3, 384, 385), hat das Landgericht verstoßen, indem es den Frauenarzt, der die Zeugin im April 1988 und Mai 1989 gynäkologisch untersucht und im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft mehrmals beraten hatte (UA S. 15, 16), über dessen Wahrnehmungen vernommen hat, ohne den bei dieser Vernehmung anwesenden Angeklagten zuvor über den Inhalt der vorausgegangenen Bekundungen der Zeugin unterrichtet zu haben (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2). - BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel - …
Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Zur strafschärfenden Berücksichtigung generalpräventiver Überlegungen verweist der Senat auf die in NStZ 1982, 463; BGHR § 46 I Generalprävention 2 und BtMG § 29 Strafzumessung 14 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. - BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Gegen diese Vorschrift, die ausdrücklich die Unterrichtung des Angeklagten alsbald nach seiner Wiederzulassung vor jeder weiteren Verfahrenshandlung anordnet (BGHSt 3, 384, 385), hat das Landgericht verstoßen, indem es den Frauenarzt, der die Zeugin im April 1988 und Mai 1989 gynäkologisch untersucht und im Zusammenhang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft mehrmals beraten hatte (UA S. 15, 16), über dessen Wahrnehmungen vernommen hat, ohne den bei dieser Vernehmung anwesenden Angeklagten zuvor über den Inhalt der vorausgegangenen Bekundungen der Zeugin unterrichtet zu haben (…vgl. BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
- BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …
Hinsichtlich des Zeitpunkts der Unterrichtung schreibt das Gesetz jedenfalls vor, dass diese vor der Vornahme jeder weiteren Verfahrenshandlung zu erfolgen hat (so bereits BGH, Urteil vom 9. Januar 1953 - 1 StR 620/52, BGHSt 3, 384, 386; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346;… KK-StPO/Diemer, 7. Aufl., § 247 Rn. 14;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 45). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
Verhandlung ohne den Angeklagten (Unterbrechung der in Abwesenheit durchgeführten …
Das gilt auch, wenn die in seiner Abwesenheit durchgeführte Vernehmung nur unterbrochen war (BGH, Urteil vom 31. März 1992 - 1 StR 7/92, BGHSt 38, 260; Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346). - BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Vernehmung - Ausschließung des Angeklagten - Unterrichtung
Nach dieser Vorschrift muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden ist (BGHSt 38, 260 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGH NStZ 1992, 346).Nur so konnte er deren Darstellung mit der der Ärzte vergleichen, etwaige Widersprüche aufdecken und durch Befragung der Zeugen möglicherweise eine weitere Aufklärung dieser Fälle zu seinen Gunsten erreichen (vgl. BGH NStZ 1992, 346;… BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Danach muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden sobald er wieder anwesend ist, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden war (BGHSt 38, 260; BGH NStZ 1992, 346; BGH StV 1995, 339). - BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99
Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung
Rn. 4 Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260;… BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1992 - 2 StR 46/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge wegen unterlassener Unterrichtung über die Aussage eines Zeugen wegen Abwesenheit während der Aussage - Vernehmung eines Hauptbelastungszeugen in Abwesenheit des Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 359
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 46/92
Daß eine Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Zeugenaussage - eine Förmlichkeit des Verfahrens im Sinne von § 274 StPO (vgl. BGHSt 1, 346, 350; BGH bei Dallinger MDR 1957, 267; BGH StV 1984, 102, 103) -, nicht erfolgt ist, beweist das Protokoll.Es besteht die Möglichkeit, daß der Angeklagte - trotz der Anwesenheit seines Verteidigers - aufgrund der Nichtunterrichtung über den Inhalt der ihn erheblich belastenden Aussage seiner Stieftochter seine weitere Verteidigung nicht zweckentsprechend einrichten konnte und auch nicht in der Lage war, an die Zeugin sachgerechte Fragen zu stellen oder Vorhalte zu machen (vgl. dazu BGHSt 1, 346, 350;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 247 Rdn. 49).
- BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 46/92
Dabei beruft er sich nicht nur auf den Inhalt des Protokolls (vgl. dazu BGHSt 7, 162 f). - BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 46/92
Die - nach § 247 Satz 1 und Satz 2 StPO zulässige - Vernehmung der Hauptbelastungszeugin in Abwesenheit des den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten bedeutete für diesen einen schwerwiegenden Eingriff in sein grundlegendes Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 3, 384 f). - BGH, 13.12.1983 - 5 StR 857/83
Verletzung der Vorschriften über die Anwesenheit der Angeklagten während der …
Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 46/92
Daß eine Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Zeugenaussage - eine Förmlichkeit des Verfahrens im Sinne von § 274 StPO (vgl. BGHSt 1, 346, 350; BGH bei Dallinger MDR 1957, 267; BGH StV 1984, 102, 103) -, nicht erfolgt ist, beweist das Protokoll.
- OLG Hamm, 27.05.1998 - 3 Ss 245/98
Aufhebung, Ausschließung des Angeklagten, Entfernung des Angeklagten aus der …
Deren Beachtung kann daher nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (vgl. BGH, StV 1992, 359; 1984, 102).Da es sich bei der Zeugin R.S um die Hauptbelastungszeugin handelte und der Angeklagte zudem nicht durch einen Verteidiger vertreten war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte infolge der unterbliebenen Unterrichtung über den Inhalt der Aussage seiner Tochter nicht in der Lage war, sein Fragerecht gegenüber dieser Zeugin sachgerecht auszuüben (vgl. insoweit BGH, StV 1992, 359).
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