Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1992 - 1 StR 759/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kommissarische Vernehmung eines im Ausland wohnenden Zeugen - Verwertung einer früheren polizeilichen Aussage bei Unerreichbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 251 Abs. 2
Papierfundstellen
- StV 1993, 232
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.04.2019 - 4 StR 16/19
Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (Einführung fehlerhafter …
Fehlerhaft zustande gekommene richterliche Vernehmungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 168c StPO nicht verwertet werden können, dürfen als nichtrichterliche Vernehmung in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; …und vom 31. Januar 2001 - 3 StR 237/00, juris Rn. 6 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 251 Rn. 15;… KK-StPO/Diemer, 8. Aufl., § 251 Rn. 19). - BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96
Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …
Da die so geschaffenen Protokolle nach § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO verlesen werden dürfen, spricht viel dafür zuzulassen, daß das Protokoll einer unter Verletzung der Benachrichtigungspflicht erfolgten richterlichen Vernehmung als Protokoll einer anderen - nichtrichterlichen - Vernehmung verlesen wird (vgl. BGHSt 34, 231, 234; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15; BayObLG JR 1977, 475, 476;… Wache KK 3. Aufl. § 168c Rdn. 25;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 168c Rdn. 6).In einem späteren Beschluß hat der 1. Strafsenat ausdrücklich klargestellt, daß eine unter Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht zustande gekommene richterliche Vernehmung als nichtrichterliche gemäß § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO verlesen und verwertet werden darf (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 15).
- BGH, 30.11.2010 - 3 StR 418/10
Ablehnung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; völlige …
Auch die besondere Situation, dass das erkennende Gericht einerseits der kommissarischen Vernehmung mangels persönlichen Eindrucks vom Zeugen jeden Beweiswert abspricht, andererseits aber dessen frühere belastende Aussage, die gleichermaßen außerhalb der Hauptverhandlung und ohne seine Mitwirkung zustande kam, für hinreichend beweiskräftig hält (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 759/92, StV 1993, 232), ist vorliegend entgegen der Auffassung der Revision nicht gegeben.
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Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweisaufnahme - Behauptung - Vermutung - Beweisermittlungsantrag
- rechtsportal.de
StPO § 244
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 247
- StV 1993, 232
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93
Den Urteilsgründen kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht den Angeklagten F. nur wegen des Tatgeschehens vom 14. Dezember 1990 (unerlaubte Einfuhr in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben) für schuldig hält (vgl. BGHSt 31, 163) oder ob die Strafkammer ihm darüber hinaus das unerlaubte Handeltreiben mit weiteren 5 kg Haschisch anlastet (Übergabe einer Tüte). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93
Die Annahme, ein Antrag enthalte nur eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung, wird am ehesten in solchen Fällen in Betracht kommen, in denen das bisherige Beweisergebnis und die Akten keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem benannten Beweismittel erkennen lassen, so daß jeder Anhalt dafür fehlt, daß der benannte Zeuge zu dem betreffenden Beweisthema überhaupt etwas werde bekunden können (vgl. BGH, Beschluß vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92 -, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt). - BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88
Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung - …
Auszug aus BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93
Die völlige Ungeeignetheit muß sich aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Ungeeignetheit 4).
- BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07
Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung; …
Entschieden werden muss auch nicht, ob das Landgericht nach den Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung die Beweisbehauptung der Verteidigung zu Recht als aufs Geratewohl aufgestellt angesehen oder nicht vielmehr verfahrensfehlerhaft deren Befugnis eingeschränkt hat, auch solche Tatsachen zum Gegenstand eines Beweisantrags zu machen, deren Richtigkeit sie lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2, 15, 25). - OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Erst dort, wo jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, daß der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache für möglich hält, oder erwiesen ist, daß die Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen aufgestellt wurde (…Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.;… Gollwitzer a.a.O.; BGH NStZ 1992, 397 ff.), ferner dann, wenn das bisherige Beweisergebnis und die Akten keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem genannten Beweismittel erkennen lassen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92]; 1993, 232 f. jeweil m.w.Nachw.), liegt kein Beweisantrag mehr vor.Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist).
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