Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Voraussetzungen der ausbeuterischen Zuhälterei und der Förderung der Prostitution - Anforderungen an das Unterhalten oder Leiten eines Betrieb in dem Personen der Prostitution nachgehen - Bestimmen des Ortes und der Zeit der Ausübung der Prostitution, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1
Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3209
- MDR 1993, 1101
- NStZ 1994, 32
- StV 1994, 480
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82
Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit - …
Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93
Mit dem festgestellten Verhalten brachte er Frau Polster - anders als in den in BGH NStZ 1983, 220; BGH StV 1983, 239; 1984, 334 entschiedenen Fällen - in wirtschaftliche Abhängigkeit und Beengtheit, in der sie sich früher, als sie von ihren Einkünften Beträge für die Familie, die Einrichtung des Studios und die Zurückführung von Verbindlichkeiten erübrigen konnte, nicht befunden hatte. - BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei …
Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93
Entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Prostituierten durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter (BGH, Urt. v. 18. Januar 1977 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien mit Anm. Geerds).
- BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe …
Wenn - wie hier - die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, NStZ 1994, 32, 33 und vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04). - LG Münster, 12.02.2026 - 21 KLs 7/25 Voraussetzung ist vielmehr ein - auch in Fällen freiwilliger Unterwerfung mögliches - Abhängigkeitsverhältnis, auf dessen Grundlage die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht ausgenutzt wird und die Prostituierte eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erleidet (BGH NStZ 1983, 220; NStZ 1989, 67; NStZ 1999, 349; NJW 1993, 3209).
Entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Prostituierten durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter (BGH NJW 1993, 3209).
Gleichgültig ist, ob auf Seiten des Opfers Leichtsinn, Unerfahrenheit oder auch Furcht mit im Spiele sind (BGH, Urteil vom 21.7.1993 - Az. 2 StR 160/93).
Rn. 547 (ii) Aufgrund dieses Abhängigkeitsverhältnisses nutzten die Angeklagten die Prostitutionsausübung der Zeugin Q als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht aus, und die Zeugin Q erlitt so eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage (vgl. BGH NStZ 1983, 220; NStZ 1989, 67; NStZ 1999, 349; NJW 1993, 3209).
- BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02
Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der …
Voraussetzung wäre jedenfalls, daß die Geschädigte sich vom Angeklagten gerade in der Prostitution durch Zwang oder Drohung festgehalten fühlte (vgl. BGH NStZ 1994, 32).Daß er der Geschädigten verbot auszugehen (UA 22), genügt für sich noch nicht, zumal es ihr ersichtlich trotz des "Verbots" ohne weiteres möglich war, die Wohnung zu verlassen (vgl. BGH NStZ 1994, 32).
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die …
Während teilweise für § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB qualifizierte Ungehorsamfolgen wie Gewalt oder Drohungen, die auf die völlige Unterwerfung der Prostituierten unter den Willen des Zuhälters zielen (…Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 181 a Rdn. 7; ähnlich auch BGH NStZ 1994, 32), gefordert werden, wird von anderen Vertretern des Schrifttums und der überwiegenden Rechtsprechung insbesondere auf die einseitige Festsetzung der in § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Umstände durch den Täter abgestellt (…Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 181 a Rdn. 14;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 6). - LG Hamburg, 19.12.2023 - 640 KLs 10/23
Ausbeuterische und dirigistische Zuhälterei und Zwangsprostitution
Aus seinen Äußerungen, Empfehlungen und Ratschlägen hinsichtlich der Prostitutionsausübung ergibt sich ebenfalls nichts Anderes, und zwar auch deshalb nicht, weil die Entscheidungshoheit bei der Zeugin verblieb und sie sich bis Ende 2021 nicht in der Prostitution festgehalten fühlte (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, juris Rn. 7).Freiwillige Unterwerfung der ausgebeuteten prostituierten Person erfüllt den Tatbestand, wenn der Täter seine stärkere Position, gleichgültig worauf sie beruht, als Mittel einsetzt, um wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76, juris; BayObLG, Urteil vom 21. Dezember 1976 - RReg. 3 St 166/75, NJW 1977, 1209;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 181a Rn. 9;… LK/Nestler, StGB, 13. Aufl., § 181a Rn. 5;… MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 181a Rn. 24: SK-Wolters, StGB, 10. Aufl., § 181a Rn. 5, jeweils m.w.N.).
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 493/95
Erwägungen zur Beweiswürdigung - Wiedergabe im Urteil - Abweichende Darstellung - …
Das schließt es zwar nicht ohne weiteres aus, ein Ausbeuten auch dann anzunehmen, wenn die Prostituierte die Beziehung zum Zuhälter aus freien Stücken eingeht oder aufrechterhält (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 2; BayObLG JR 1978, 80 mit zust. Anm. Geerds). - OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04
Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und …
Ausbeuterische Zuhälterei kann auch vorliegen, wenn der Täter durch Täuschung die Prostituierte so an sich bindet, dass sie ihm ihre Einnahmen mit der Folge einer spürbaren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage abliefert (vgl.: BGH NStZ 1994, 32). - LG Bonn, 20.12.2023 - 27 KLs 14/23 Rn. 201 Ausbeuterische Zuhälterei kann mithin auch vorliegen, wenn der Täter durch Täuschung die Prostituierte gefühlsmäßig so an sich bindet, dass sie ihm ihre Einnahmen mit der Folge einer spürbaren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation abliefert (BGH, Urteil vom 21.07.1993 - 2 StR 160/93, NJW 1993, 3209, beck-online).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision - Klarstellung eines Schuldspruchs - Gleichsetzung von Leichtfertigkeit und bewusster Fahrlässigkeit - Möglichkeit der Gleichsetzung von bewusster Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93
- BGH, 16.03.1994 - 3 StR 572/93
Papierfundstellen
- StV 1994, 480
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
Berücksichtigung von Mängeln der Dienstaufsicht bei der Strafzumessung wegen …
Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93
In der strafmildernd gewerteten Erwägung, dem Angeklagten sei die Lieferung dienstlichen Materials durch das Fehlen von Torkontrollen "verhältnismäßig leicht gemacht worden", kann nicht eine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Dienstaufsicht gesehen werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), vielmehr ist sie als Kennzeichnung der nach Sachlage relativ niedrigen, zu überwindenden Hemmschwelle und damit der aufgewendeten kriminellen Energie zu verstehen und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
In der strafmildernd gewerteten Erwägung des Versagens der Kontrollinstanzen liegt hier keine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Aufsicht (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 2. März 1989 - 2 StR 705/88, BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), sondern das Versagen der Kontrollinstanzen belegt die zu überwindende relativ niedrige Hemmschwelle und damit das Maß der aufgewendeten kriminellen Energie und ist deshalb revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 572/93 Rn. 5, StV 1994, 480). - BFH, 18.11.2013 - X B 82/12
Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO
Rn. 9 Da nach der Rechtsprechung "Leichtfertigkeit" mit "grober Fahrlässigkeit" gleichgesetzt wird, kann insoweit auch auf die Auslegung einschlägiger Vorschriften zurückgegriffen werden, die die letztere Verschuldensform voraussetzen (vgl. BGH-Urteil vom 23. Februar 1994 3 StR 572/93, Der Strafverteidiger 1994, 480; Schauf in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 378 AO Rz 56; vgl. ferner zum groben Verschulden bei § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 III R 12/12, BFHE 241, 226, Rz 19). - KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16
Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder; …
Sie ist nicht auf Fälle bewusster Fahrlässigkeit beschränkt und mit dieser nicht deckungsgleich (vgl. BGH StV 1994, 480), sondern kann auch als unbewusste Fahrlässigkeit auftreten (…vgl. BGH StV 1988, 203 - juris Rdn. 23;… Hüls/Reichling, a.a.O., § 378 Rdn. 21;… Fischer a.a.O.;… Vogel, a.a.O., § 15 Rdn. 149). - BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …
Zutreffend verweist die Klägerin und Beschwerdeführerin im übrigen darauf, daß nach einhelliger Meinung "Leichtfertigkeit" mit "grober Fahrlässigkeit" gleichgesetzt wird, so daß insoweit auch auf die Auslegung einschlägiger Vorschriften zurückgegriffen werden kann, die die letztere Verschuldensform voraussetzen (vgl. BGH- Urteil vom 23. Februar 1994 3 StR 572/93, Strafverteidiger 1994, 480, juris Dok Nr. 434270; Kühn/Hofmann, a.a.O., § 378 Bem. - LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
Verfahren gegen den "Drogenarzt": Verurteilung wegen Körperverletzung mit …
Die Leichtfertigkeit deckt sich mit dem Begriff der groben Achtlosigkeit und ist ein erhöhter Grad der Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht (BGHR StGB § 109g Leichtfertigkeit 1).
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