Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1994 - 1 StR 701/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Beihilfe - Absicherung - Überwachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 198
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90
Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag …
Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 701/94
Zur subjektiven Tatseite ist maßgeblich, ob der Täter auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tat als eigene oder ob er lediglich fremdes Tun fördern wollte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25).Wesentliche Anhaltspunkte hierfür können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung, in der Art des Tatbeitrags und in dessen Bedeutung für die Herbeiführung des Erfolgs sowie in der Tatherrschaft oder zumindest dem Willen zu ihr, d.h. im Willen, Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich zu bestimmen (ständige Rechtsprechung vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25 m.w.N.).
- BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 701/94
Schon einzelne dieser Handlungen können die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen, weil dafür nur ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag erforderlich ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9 m.w.N.).
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98
Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
- BGH, 23.06.2004 - 2 StR 161/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatherrschaft; Täterschaft; …
Die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe folgt vielmehr allgemeinen Regeln; eine ganz untergeordnete - wenn auch eigennützige - Förderung fremder Umsatzgeschäfte genügt in der Regel für die Annahme von Täterschaft nicht (vgl. BGH StV 1995, 198; BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - 2 StR 506/98 = NStZ-RR 1999, 186;… Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 296 f.; jew. m.w.N.). - LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19 Wenngleich er fremde Umsatzgeschäfte förderte, kam insoweit lediglich eine vermittelnde Tätigkeit zu, die im Rahmen der Handelsorganisation derart untergeordneter Natur war, dass sein Handeln nicht als täterschaftlich gewertet werden kann (vgl. BGH StV 1995, 198; BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - 2 StR 506/98 = NStZ-RR 1999, 186;… Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 296 f.; jew. m.w.N.).
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