Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 447/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.05.1994 - 502 Gs 2935/94
- LG Köln, 31.08.1994 - 105 Qs 585/94
- OLG Köln, 30.09.1994 - 2 Ws 447/94
Papierfundstellen
- StV 1995, 259
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.06.2006 - 3 Ws 223/06
Untersuchungshaft: Voraussetzungen der akustischen Besuchsüberwachung
Allerdings fehlt es an konkreten Hinweisen, dass - ohne akustische Überwachung - gerade zwischen dem Angeklagten und seinem Vater bzw. Bruder Fluchtpläne abgesprochen würden (vgl. etwa OLG Köln StV 1995, 259; OLG Hamm MDR 1997, 283).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 119 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 259
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
Aufgabe des Staates ist es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen ( BVerfG NJW 1976, 1311 [1312]).Was mögliche organisatorische oder personelle Schwierigkeiten betrifft, werden dabei allerdings insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 6.4.1976 (BVerfGE 42, 95 = NJW 1976, 1311 ) aufgestellten Grundsätze zu beachten sein.
- OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 2 Ws 709/82
Auszug aus OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
Jedoch kann der Richter auch Besuche ohne Überwachung gestatten, wenn der Haftzweck, die Personen der Beteiligten und die Ordnung der Anstalt es zulassen (OLG Düsseldorf StV 1983, 111; OLG Frankfurt StV 1983, 289, 465;… LR- Wendisch, a.a.O., § 119 Rdn.41; KK- Boujong, § 119 Rdn.26). - OLG Frankfurt, 15.08.1983 - 3 Ws 524/83
Auszug aus OLG Köln, 05.01.1995 - 2 Ws 487/94
Bei der Regelung der Bedingungen für den Besuch der Ehefrau, der der Aufrechterhaltung der Beziehungen des Untersuchungsgefangenen zu seinen Familienangehörigen dient, ist Art. 6 GG zu beachten (BVerfG NJW 19761 1312, 0LG Frankfurt StV 1983, 465, KK-Boujong, StPO 3.Aufl., § 119 Rdn.21,23, LR - Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 119 , Rdn. 42).
- OLG Köln, 10.02.2010 - 2 Ws 77/10
Besetzung des Gerichts bei der Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der …
Auch unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung in dem Beschluss vom 05.01.1995 (Senat in StV 1995, S. 259) ist die Entscheidung der Strafkammer nicht zu beanstanden.Die durch den Haftzweck zwingend gebotenen Einschränkungen schließen daher hier - anders als im Fall der in StV 1995, 259 veröffentlichten Senatsentscheidung - die Besuchsüberwachung für Verlobte und Sohn ein.
- OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96 § 119 Abs. 3 StPO stellt sich damit als grundrechtseinschränkende Bestimmung dar, deren Auslegung der Tatsache Rechnung zu tragen hat, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt worden ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG, NJW 1976, 1311 ; StV 1993, 592 ; OLG Köln StV 1995, 259 ).
- OLG Hamm, 19.09.1996 - 3 Ws 485/96 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ebda.) ist § 119 Abs. 3 StPO wie alle grundrechtseinschränkende Bestimmungen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (…BVerfG, a.a.O.; OLG Köln, StV 1995, 259 ).
- OLG Köln, 07.01.2003 - 2 Ws 3/03
Akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft
des Senats, vgl. u.a. SenatsE vom 5.1.1995 - 2 Ws 487/94 und vom 26.3.1997 - 2 Ws 176/97). - OLG Köln, 06.04.2001 - 2 Ws 146/01
Akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft
Dabei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, und er deshalb allein unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 42, 95 ff., BVerfG NStZ 1994, 52, NJW 1976, 1311; Senat, Beschluss vom 05.01.1995 - 2 Ws 487/94 = StV 1995, 259).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 02.02.1995 - 1 Ws 19/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechterhaltung des Haftbefehls nach Maßgabe der Hauptverhandlung; Aufhebung eines Haftbefehls wegen Fehlens eines Haftgrundes ; Erlass eines neuen Haftfortdauerbeschlusses nach der Hauptverhandlung als neue Haftentscheidung; Wirkung der Aufhebung eines Haftbefehls; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 259 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19
Besuchsüberwachung in Haft nur bei realen Gefahren für Haftzwecke
Im Fall der Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache könnten die Inhalte der bisherigen Beweiserhebungen zudem jederzeit durch Erklärungen der am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte bestätigt werden (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995 - 1 Ws 19/95, BeckRS 1995, 31214483). - OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr
Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr soll zwar grundsätzlich gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angenommen werden können, wenn eine erneuter Hauptverhandlung gegen den verurteilten Angeklagten nur nach Aufhebung des Urteils bei einer erfolgreichen Revision in Betracht kommt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 02.02.1995, 1 Ws 19/95, juris). - KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12
Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach …
Zum einen liegt eine richterlich protokollierte Aussage der Geschädigten vor (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148), die das Gericht für uneingeschränkt glaubhaft erachtet hat und die zur Grundlage des Schuldspruchs geworden ist; zum anderen ist der Beweiswert der potentiell gefährdeten Zeugenaussage auch deshalb nicht mehr ernstlich in Frage gestellt, weil der Inhalt dieser Aussage durch den Amtsrichter bzw. die Amtsanwältin bezeugt werden könnte (vgl. dazu OLG Naumburg StV 1995, 259; OLG Schleswig SchlHA 2001, 135; zum Aspekt der hinreichenden Sachaufklärung, insbesondere durch vorangegangene Vernehmungen potentiell gefährdeter Zeugen, vgl. ferner OLG München StraFo 1997, 29; OLG Oldenburg StV 2005, 394; LG Hamburg StV 2000, 373; LG Zweibrücken StV 2002, 147;… Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 112 StPO Rn. 50;… Paeffgen in SK-StPO 4. Aufl., § 112 Rn. 39;… Graf in KK-StPO 6. Aufl., § 112 Rn. 39).
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