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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 68/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7431
OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 68/96 (https://dejure.org/1996,7431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1996 - 3 Ws 68/96 (https://dejure.org/1996,7431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 3 Ws 68/96 (https://dejure.org/1996,7431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 68/96
    Besuche von Familienangehörigen des Untersuchungshäftlings dienen der Aufrechterhaltung des Kontakts zur Familie und genießen, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie der Obergerichte seit langem einhellig anerkannt ist, den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 95, 101; StV 1994, 585 ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 ; Kammergericht, NStZ 1992, 558 ; OLG Hamburg, OLGSt Nr. 15 zu § 119 StPO ).

    Aufgabe des Staates sei es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (BVerfGE 42, 95, 101; BVerfG, StV 1994, 585 ).

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 68/96
    Besuche von Familienangehörigen des Untersuchungshäftlings dienen der Aufrechterhaltung des Kontakts zur Familie und genießen, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie der Obergerichte seit langem einhellig anerkannt ist, den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 95, 101; StV 1994, 585 ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 ; Kammergericht, NStZ 1992, 558 ; OLG Hamburg, OLGSt Nr. 15 zu § 119 StPO ).

    Aufgabe des Staates sei es, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, solche nachteiligen Auswirkungen des Freiheitsentzuges im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (BVerfGE 42, 95, 101; BVerfG, StV 1994, 585 ).

  • OLG Düsseldorf, 02.09.1993 - 3 Ws 492/93
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 68/96
    Besuche von Familienangehörigen des Untersuchungshäftlings dienen der Aufrechterhaltung des Kontakts zur Familie und genießen, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie der Obergerichte seit langem einhellig anerkannt ist, den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 95, 101; StV 1994, 585 ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 ; Kammergericht, NStZ 1992, 558 ; OLG Hamburg, OLGSt Nr. 15 zu § 119 StPO ).

    Hinzu kommt, daß Grundrechtseingriffe gegenüber einem Untersuchungshäftling nur dann auf § 119 Abs. 3 StPO gestützt werden können, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine real existierende Gefährdung des Haftzwecks oder eine entsprechende Störung der Anstaltsordnung vorliegen (OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 m.w.N.), denen auch nicht durch geeignete Maßnahmen der Besuchsüberwachung ausreichend begegnet werden kann (ebda.; Kammergericht NStZ 1992, 558 ; OLG Hamburg, OLGSt Nr. 15 zu § 119 StPO ).

  • KG, 13.07.1992 - 3 Ws 181/92

    Untersuchungshaft; Angeklagter; Gefangener; Häftling; Briefe; Briefverkehr; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 68/96
    Besuche von Familienangehörigen des Untersuchungshäftlings dienen der Aufrechterhaltung des Kontakts zur Familie und genießen, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie der Obergerichte seit langem einhellig anerkannt ist, den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 42, 95, 101; StV 1994, 585 ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 ; Kammergericht, NStZ 1992, 558 ; OLG Hamburg, OLGSt Nr. 15 zu § 119 StPO ).

    Hinzu kommt, daß Grundrechtseingriffe gegenüber einem Untersuchungshäftling nur dann auf § 119 Abs. 3 StPO gestützt werden können, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine real existierende Gefährdung des Haftzwecks oder eine entsprechende Störung der Anstaltsordnung vorliegen (OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 m.w.N.), denen auch nicht durch geeignete Maßnahmen der Besuchsüberwachung ausreichend begegnet werden kann (ebda.; Kammergericht NStZ 1992, 558 ; OLG Hamburg, OLGSt Nr. 15 zu § 119 StPO ).

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung; …

    Zu Recht hat der Vorsitzende die Gespräche nicht völlig untersagt (vgl. auch KG NStZ 1992, 558; OLG Hamm StV 1996, 325, 326; OLG Bremen StV 1998, 33; OLG Hamburg StV 1998, 34).
  • KG, 03.02.2000 - 4 Ws 23/00
    Besuche von Familienangehörigen des Untersuchungsgefangenen dienen der Aufrechterhaltung des Kontakts zur Familie, genießen den Schutz des Art. 6 Abs. -1 GG (…vgl. BVerfG aaO.; KG NStZ 1992, 558; OLG Hamm StV 1996, 325) und dürfen daher nur versagt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzweckes oder eine Störung der Ansta1tsordnung vorliegen.

    Es liegen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, daß der Angeklagte ihren Besuch zu Verdunkelungshandlungen oder zur Vorbereitung einer Flucht mißbrauchen würde (vgl. OLG Hamm StV 1996, 325).

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