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| VG Frankfurt/Main, 11.02.1997 - 4 G 11/97 (1) |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Februar 1997 - 4 G 11/97 (1) (https://dejure.org/1997,10969)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RiStBV Nr. 23 Abs. 2
Papierfundstellen
- StV 1997, 240
Wird zitiert von ... (2)
- VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).Sie wird daher regelmäßig nicht in nennenswertem Umfang über die von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK geforderte Mindestwartezeit hinausgehen können (vgl. VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241).
- VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01
Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft; zur Verteidigerinformation
Das Verwaltungsgericht hat sich in dem angegriffenen Beschluss mit keinem Wort mit den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Ziffer 23 Abs. 2) auseinander gesetzt, die der Antragsteller bereits mit der Antragsschrift vom 25. Mai 2001 dadurch in das Verfahren eingeführt hat, dass er diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Februar 1997 (4 G 11/97 ) beigefügt hat, geschweige denn mit den Richtlinien vom 5. Oktober 1995.
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