Rechtsprechung
| BayObLG, 10.10.1996 - 2St RR 148/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 303
Papierfundstellen
- StV 1997, 80
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 27.05.2004 - 1 Ss 48/04
Graffiti sind nicht unbedingt Sachbeschädigung!
Eine Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit ist durch Aufsprühen von Graffiti auf den Waggon jedoch nicht festgestellt und liegt im konkreten Fall auch fern (so auch BayObLG, StV 1997, 80). - OLG Hamburg, 31.03.1999 - II a 28/99
Graffiti - Sachbeschädigung bei einem Eisenbahnwaggon
Eine Sache wird beschädigt, wenn ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder die bestimmungsgemäße - technische Brauchbarkeit mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 13, 207 = NJW 1959, 1547; BGHSt 29, 129 = NJW 1988, 350; Bay0bLG, StV 1997, 80; OLG Frankfurt a. M., NStZ 1988, 410).Dabei liegt eine solche Substanzverletzung nicht nur vor, wenn die Einwirkung des Täters die Sachsubstanz unmittelbar beschädigt, sondern auch, falls die Beseitigung der vorgenommenen Veränderung der Sache - hier die Entfernung der aufgesprühten Farbe - notwendigerweise zu einer Substanzverletzung führt (vgl. OLG Köln, StV 1995, 592; OLG Frankfurt a. M., NStZ 1988, 411; OLG Celle, NStZ 1981, 223; OLG Düsseldorf, StV 1993, 366 [367]; BGH, NStZ 1982, 508 [509]; BayObLG, StV 1997, 80 [81]).
Der Umfang des Wiederherstellungsaufwandes ist lediglich ein Indiz für die Erheblichkeit einer Sachbeschädigung, ändert aber nichts daran, daß eine solche zunächst festgestellte werden muß (vgl. BayObLG, StV 1997, 80 [81 ] m. w. Nachw.).
- KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98 Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
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