Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 3 Satz l StPO; § 353 Abs. 2 StPO
Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden ist; Teilaufhebung im Rechtsfolgenausspruch - Bindung an die Feststellungen zum Schuldspruch; Teilrechtskraft - Judicialis
- Wolters Kluwer
Teilrechtskraft des Schuldspruchs bei alleiniger Aufhebung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht - Überprüfung von Strafzumessungserwägungen - Strafmilderungsgrund aus der Verletzung des Beschleunigungsgebotes
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Beweisantrages auf Feststellung der Schuldunfähigkeit nach Rechtskraft des Schuldspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 521/97
- BGH, 17.03.1998 - 5 ARs 15/98
- BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Papierfundstellen
- BGHSt 44, 119
- NJW 1998, 3212
- NJ 1998, 547
- StV 1999, 81 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden, wenn das Revisionsgericht das Urteil nur im Strafausspruch mit den (dazugehörenden) Feststellungen aufhebt, von der Aufhebung nur die Umstände in der tatrichterlichen Sachverhaltsdarstellung erfaßt, die ausschließlich die Straffrage betreffen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 340, 342;… BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4).Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, sind daher unzulässig (BGHSt 30, 340, 342;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
Dies gilt auch dann, wenn die beantragte Beweiserhebung dem Nachweis der Schuldunfähigkeit des Angeklagten dienen soll (insoweit noch offen gelassen in BGHSt 30, 340, 347; vgl. auch BGHSt 7, 283, 286/287).
- BGH, 21.10.1987 - 2 StR 345/87
Urteilsgründe - Schuldspruch - Rechtskraft - Doppelrelevante Tatsachen - …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden, wenn das Revisionsgericht das Urteil nur im Strafausspruch mit den (dazugehörenden) Feststellungen aufhebt, von der Aufhebung nur die Umstände in der tatrichterlichen Sachverhaltsdarstellung erfaßt, die ausschließlich die Straffrage betreffen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 340, 342; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4).Dies gilt auch dann, wenn das Erstgericht einen Vorfall in Wahrheit nicht aufgeklärt hatte oder nicht hatte voll aufklären können und deshalb wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" von bestimmten - dem Angeklagten günstigen -Tatsachen ausgegangen war (BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4 m.w.N.).
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Der aus dieser Verletzung des Beschleunigungsgebotes resultierende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. auch BVerfG NStZ 1997, 591; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98) rechtfertigt indessen hier nicht die Herabsetzung der vom Landgericht in Anbetracht der Besonderheiten des sich über viele Stunden erstreckenden Tatgeschehens, in dessen Verlauf das Tatopfer in gravierendster Weise gequält und erniedrigt worden ist, verhängten maßvollen Strafen.
- BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden, wenn das Revisionsgericht das Urteil nur im Strafausspruch mit den (dazugehörenden) Feststellungen aufhebt, von der Aufhebung nur die Umstände in der tatrichterlichen Sachverhaltsdarstellung erfaßt, die ausschließlich die Straffrage betreffen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 340, 342;… BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Allerdings ist das Verfahren nach dem Erlaß des tatrichterlichen Urteils dadurch verzögert worden, daß - nachdem das Urteil den Verteidigern am 7. Oktober 1996 zugestellt worden war und die Revisionsbegründungen am 4./6. November 1996 eingegangen waren - die Staatsanwaltschaft erst am 7. August 1997 bzw. am 23. September 1997 eine Revisionsgegenerklärung abgegeben hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8;… BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8). - BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55
Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Dies gilt auch dann, wenn die beantragte Beweiserhebung dem Nachweis der Schuldunfähigkeit des Angeklagten dienen soll (insoweit noch offen gelassen in BGHSt 30, 340, 347; vgl. auch BGHSt 7, 283, 286/287). - BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Allerdings ist das Verfahren nach dem Erlaß des tatrichterlichen Urteils dadurch verzögert worden, daß - nachdem das Urteil den Verteidigern am 7. Oktober 1996 zugestellt worden war und die Revisionsbegründungen am 4./6. November 1996 eingegangen waren - die Staatsanwaltschaft erst am 7. August 1997 bzw. am 23. September 1997 eine Revisionsgegenerklärung abgegeben hat (…vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8). - BGH, 23.04.1998 - 5 StR 95/98
Verzögerung des Verfahrens nach Erlass des Urteils - Berücksichtigung der …
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Der aus dieser Verletzung des Beschleunigungsgebotes resultierende eigenständige Strafmilderungsgrund (vgl. auch BVerfG NStZ 1997, 591; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98) rechtfertigt indessen hier nicht die Herabsetzung der vom Landgericht in Anbetracht der Besonderheiten des sich über viele Stunden erstreckenden Tatgeschehens, in dessen Verlauf das Tatopfer in gravierendster Weise gequält und erniedrigt worden ist, verhängten maßvollen Strafen. - BGH, 11.12.1986 - 1 StR 574/86
Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen
Auszug aus BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97
Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, sind daher unzulässig (BGHSt 30, 340, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 1).
- VGH Hessen, 28.09.2015 - 28 A 809/14 Soweit die Beklagte die Behauptung unter Beweis stellt, das Dienstgespräch sei lediglich angesetzt worden, um sie unter Inaussichtstellung weiterer konstruierter Dienstvergehen unter Druck zu setzen, die für sie fachfremde Lehrveranstaltung Wirtschafts- und Steuerecht zu übernehmen, beruhe also auf einem missbräuchlichen, mithin rechtswidrigen Verwaltungshandeln, war dem nicht zu folgen, weil die Rechtmäßigkeit der Einladung zu dem besagten Dienstgespräch und des diesbezüglichen Widerspruchsbescheides der Hochschule vom 21. September 2011 bereits rechtskräftig durch das vorgenannte verwaltungsgerichtliche Urteil und damit - wie dargelegt - im vorliegenden Verfahren bindend festgestellt ist und Beweiserhebungen, die darauf abzielen, bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, unzulässig sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 521/97 - BGHSt 44, 119;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 244, Rn. 49).
- BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00
Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Vollstreckung der früher verhängten Strafe; …
Der Angeklagte ist hierdurch jedoch nicht beschwert; denn im Hinblick auf den rechtskräftigen Schuldspruch war die Annahme der Voraussetzungen des § 20 StGB ausgeschlossen (vgl. BGHSt 44, 119). - BGH, 10.12.2019 - 3 StR 370/19
Innerprozessuale Bindungswirkung von aufrechterhaltenen Feststellungen …
Denn der Umfang der Bindungswirkung aufrechterhaltener Feststellungen erstreckt sich auch auf solche Sachverhalte, die das Erstgericht den Urteilsgründen zufolge nicht aufgeklärt hat oder nicht in vollem Umfang hat aufklären können, und die deshalb allein aufgrund der Anwendung des Zweifelsgrundsatzes durch bestimmte - für den Angeklagten günstige - Tatsachen gekennzeichnet sind (BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 345/87 -, juris Rdn. 3; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 521/97 -, juris Rdn. 8; BGH…, Beschluss vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98 -, juris Rdn. 4;… KK/Gericke aaO;… LR/Franke StPO 26. Aufl. 2012 § 353 Rdn. 30).
- BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98
Innerprozessuale Bindungen an aufrechterhaltene Feststellungen eines ersten in …
Letztere bleiben unberührt; über sie ist deshalb auch keine erneute Beweisaufnahme zulässig, und zwar gilt das auch - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat (UA 10) -, soweit es die tatsächlichen Voraussetzungen des § 21 StGB betrifft (vgl. zu § 20 StGB das Senatsurteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 521/97 -, NJW 1998, 3212, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BayObLG, 13.08.2024 - 204 StRR 319/24
Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
Bei einer solchen Sachlage ist der Tatrichter an den rechtskräftigen Schuldspruch gebunden, auch wenn die neue Verhandlung eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1998 - 4 StR 521/97 -, BGHSt 44, 119, juris Rn. 8; Beschluss vom 12.02.1998 - 4 StR 521/97 -, StraFo 1998, 163, juris Rn. 10). - BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit
Das Landgericht hätte allerdings aufgrund der prozessualen Bindungswirkung eines nur beschränkt eingelegten Rechtsmittels - hier auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung (§ 327 StPO ) - die den Schuldspruch betreffende Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB grundsätzlich überhaupt nicht prüfen dürfen (vgl. BGH NJW 1998, 3212 ). - OLG Jena, 31.01.2017 - 1 Ws 147/16
Wiederaufnahme in Strafsachen: Wiederaufnahmeantrag neben dem noch nicht …
Rn. 20 Diese Formulierungen lassen keinen Zweifel daran, dass die Frage einer eventuell vorliegenden Schuldunfähigkeit nach (erneuter) Zurückverweisung der Sache bereits im Ausgangsverfahren vom Landgericht zu prüfen, aufzuklären und einer rechtlichen Bewertung zuzuführen war bzw. sein wird, weil sie als Ergebnis einer - trotz bereits eingetretener Teilrechtskraft hinsichtlich des Schuldspruchs - zulässigen Beweiserhebung im Raum stand/steht (vgl. dazu Pfister in der Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.03.2016 in vorliegender Sache, NStZ 2016, 688; BGHSt 44, 119). - OLG Brandenburg, 14.04.2010 - 53 Ss 53/10
Revisionsverfahren: Verstoß gegen die durch die Aufrechterhaltung von …
8 Werden die Feststellungen der vormaligen Entscheidung durch das Revisionsgericht aufrechterhalten, so tritt insoweit eine innerprozessuale Bindungswirkung ein (vgl. BGHSt 44, 119).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.09.1998 - II - 89/98 - 1 Ss 76/98, II - 89/98, 1 Ss 76/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Erfolgsaussichten eines strafprozessualen Revisionsverfahrens; Anforderungen an das Vorliegen eines ordnungsgemäßen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 19.06.1997 - 136-337/96
- LG Hamburg, 14.11.1997 - 704 Ns 87/97
- OLG Hamburg, 01.09.1998 - II - 89/98 - 1 Ss 76/98, II - 89/98, 1 Ss 76/98
Papierfundstellen
- StV 1999, 81
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97
afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Anm. Peters NStZ 1993, 293; BGH StV 1997, 567, 568 f. [BGH 12.06.1997 - 5 StR 58/97]; OLG Köln VRS 93, 435, 440; Übersicht über die Entwicklung der Rechtsprechung bei Gollwitzer StV 1990, 420 ff; Herdegen StV 1990, 518 ff; Schwerin StV 1981, 631 ff; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. m.w.Nachw.; Schlüchter in SK§ 244 Rdn. 56 m.w.Nachw.).Dafür genügt es aber nicht, daß der Tatrichter darlegt, die bisherige Beweisaufnahme habe das Gegenteil der behaupteten Tatsache erwiesen, denn damit verstieße das Gericht gegen das nur in engen Grenzen gelockerte Verbot der Beweisantizipation (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92] m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 567, 568 [BGH 12.06.1997 - 5 StR 58/97]).
Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist).
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Erst dort, wo jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, daß der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache für möglich hält, oder erwiesen ist, daß die Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen aufgestellt wurde (…Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.;… Gollwitzer a.a.O.; BGH NStZ 1992, 397 ff.), ferner dann, wenn das bisherige Beweisergebnis und die Akten keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem genannten Beweismittel erkennen lassen (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92]; 1993, 232 f. jeweil m.w.Nachw.), liegt kein Beweisantrag mehr vor.Dafür genügt es aber nicht, daß der Tatrichter darlegt, die bisherige Beweisaufnahme habe das Gegenteil der behaupteten Tatsache erwiesen, denn damit verstieße das Gericht gegen das nur in engen Grenzen gelockerte Verbot der Beweisantizipation (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92] m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 567, 568 [BGH 12.06.1997 - 5 StR 58/97]).
Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist).
- BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95
Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
In Zweifelsfällen ist dem Antragsteller durch Rückfrage Gelegenheit zu geben, seine Beweisbehauptung zu erläutern (BGH StV 1996, 362 f.).Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist).
- BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88
Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Dabei ist sie aber inzwischen wieder von der Auffassung abgerückt, ein solcher Fall liege schon dann vor, wenn der Beweisbehauptung des Antragstellers eine "bloße Vermutung" zugrunde liege (BGH NStZ 1989, 334 = StV 1989, 287 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… dazu Gollwitzer a.a.O. S. 422;… Herdegen a.a.O. S. 518).Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist).
- BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91
Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Allerdings hat - worauf das Landgericht offensichtlich zurückgreift - die Rechtsprechung es in Einzelfällen zugelassen, Anträge, die formal die genannten Anforderungen erfüllten, als bloße Beweisermittlungsanträge abzuqualifizieren, wenn die in ihnen enthaltene Beweisbehauptung "ins Blaue hinein" oder "auf's Geratewohl" aufgestellt worden war (BGH GA 1981, 228, 229 - dort allerdings nur obiter dictum - BGH NStZ 1992, 397 ff m.w.Nachw. = BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21 mit mit.Erst dort, wo jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, daß der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache für möglich hält, oder erwiesen ist, daß die Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen aufgestellt wurde (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.;… Gollwitzer a.a.O.; BGH NStZ 1992, 397 ff.), ferner dann, wenn das bisherige Beweisergebnis und die Akten keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem genannten Beweismittel erkennen lassen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92]; 1993, 232 f. jeweil m.w.Nachw.), liegt kein Beweisantrag mehr vor.
- BGH, 02.02.1993 - 5 StR 38/93
Beweisaufnahme - Behauptung - Vermutung - Beweisermittlungsantrag
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Erst dort, wo jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, daß der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache für möglich hält, oder erwiesen ist, daß die Tatsachenbehauptung wider besseres Wissen aufgestellt wurde (…Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.;… Gollwitzer a.a.O.; BGH NStZ 1992, 397 ff.), ferner dann, wenn das bisherige Beweisergebnis und die Akten keinerlei Verknüpfung des Beweisthemas mit dem genannten Beweismittel erkennen lassen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92]; 1993, 232 f. jeweil m.w.Nachw.), liegt kein Beweisantrag mehr vor.Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist).
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Er darf deshalb auch Dinge unter Beweis stellen, deren Vorliegen er lediglich vermutet oder - sei es auch mit nur einem geringen Grad von Wahrscheinlichkeit - für möglich hält (BGHSt 21, 118, 125;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. m.w.Nachw. Gollwitzer a.a.O.;… Herdegen a.a.O.). - BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung belegt, daß die Tatgerichte dazu neigen, die Anwendbarkeit dieser Möglichkeit zu überschätzen (vgl. u.a. die Entscheidungen BGH StV 1982, 55; 1997, 567, 569; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2 = JR 1988, 387; BGH NStZ 1989, 334 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 10 und 24 = BGH StV 1993, 3 [BGH 10.11.1992 - 5 StR 474/92];… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 25; BGH StV 1996, 362 ff., in denen jeweils die Auffassung der Vorinstanz, ein Beweisantrag sei "auf's Geratewohl" gestellt gewesen, verworfen worden ist). - OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97
Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Anm. Peters NStZ 1993, 293; BGH StV 1997, 567, 568 f. [BGH 12.06.1997 - 5 StR 58/97]; OLG Köln VRS 93, 435, 440; Übersicht über die Entwicklung der Rechtsprechung bei Gollwitzer StV 1990, 420 ff; Herdegen StV 1990, 518 ff; Schwerin StV 1981, 631 ff; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. m.w.Nachw.; Schlüchter in SK§ 244 Rdn. 56 m.w.Nachw.). - BGH, 31.07.1980 - 2 StR 343/80
Beweisantrag - Beweisermittlungsantrag - Abgrenzung
Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98
Allerdings hat - worauf das Landgericht offensichtlich zurückgreift - die Rechtsprechung es in Einzelfällen zugelassen, Anträge, die formal die genannten Anforderungen erfüllten, als bloße Beweisermittlungsanträge abzuqualifizieren, wenn die in ihnen enthaltene Beweisbehauptung "ins Blaue hinein" oder "auf's Geratewohl" aufgestellt worden war (BGH GA 1981, 228, 229 - dort allerdings nur obiter dictum - BGH NStZ 1992, 397 ff m.w.Nachw. = BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21 mit mit. - BGH, 03.05.1989 - 2 StR 44/89
Vermutungen über Tatsachen - Beweisantrag - Tatsachenbehauptung - …
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