Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.11.2000 - 2 Ws 257/00 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Strafaussetzung; Zulässigkeit ; Unangemessene Verzögerung ; Ungewissheit; Rechtssicherheit ; Beschwerde
Papierfundstellen
- StV 2001, 411
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 15.06.1984 - 1 Ws 448/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2000 - 2 Ws 257/00
Eine unangemessene Verzögerung bei der Entscheidung über den Widerruf oder im Verfahren über die Anlasstat(en) kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit unzulässig wird, weil der Verurteilte nicht zu lange im Ungewissen über die Widerrufsentscheidung gelassen werden darf (vgl. OLG Koblenz MDR 1985, 70; OLG Zweibrücken NStE StGB § 56 f Nr. 16;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 56 f Rdnr. 47 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08
Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der …
Rn. 9 Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit allerdings dann, wenn die Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert worden ist und der Verurteilte mit ihr nicht mehr zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Celle NStZ 1991, 206; OLG Karlsruhe StV 2001, 411; OLG Oldenburg StV 2003, 346).
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