Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung angelegtes Delikt, Steuerhinterziehung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 112
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftbeschwerde; Untersuchungshaft; Verdunkelungsgefahr; Verschleierung; Steuerhinterziehung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Untersuchungshaft - Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt
Verfahrensgang
- AG Herne, 09.10.2001 - 11 Gs 498/01
- OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 78
- StV 2002, 205
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Rn. 9 Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).Rn. 11 Die demgemäss auch beim Delikt der Steuerhinterziehung vorzunehmende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls (so auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200) führt vorliegend nicht zur Bejahung von "Verdunkelungsgefahr".
Rn. 12 Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).
- OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Rn. 9 Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).Rn. 12 Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine möglicherweise hohe Straferwartung allein die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215, StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203).
- OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98
Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Rn. 9 Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine möglicherweise hohe Straferwartung allein die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215, StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203).
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Dies kann möglicherweise im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sog. Lamyentscheidung (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. zu einem (Beweisverwertung)Verbot führen (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 192 ff.) Der Senat weist insoweit im Übrigen schließlich auch nur darauf hin, dass sich aus der Akte nicht erschließt, warum dem Verteidiger noch immer vollständige Akteneinsicht verwehrt wird. - EGMR, 30.03.1989 - 10444/83
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Dies kann möglicherweise im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sog. Lamyentscheidung (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. zu einem (Beweisverwertung)Verbot führen (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 192 ff.) Der Senat weist insoweit im Übrigen schließlich auch nur darauf hin, dass sich aus der Akte nicht erschließt, warum dem Verteidiger noch immer vollständige Akteneinsicht verwehrt wird. - OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine möglicherweise hohe Straferwartung allein die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. u.a. Senat in StV 1999, 37; ähnlich Senat in StV 1999, 215, StraFo 1999, 248 und NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203). - OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Rn. 10 Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann (…so insbesondere OLG Frankfurt, OLG Köln, jeweils a.a.O.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 30; siehe auch Münchhalffen StraFo 1999, 335; zustimmend zu OLG Köln Paeffgen NStZ 2000, 75, 77). - OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95
Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Entscheidend ist, wie sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt, auch hier, dass "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegende Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Wegen der (fehlenden) Begründung des Nichtabhilfebeschlusses weist der Senat nur auf den Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 22. Januar 1996 (StV 1996, 421) hin. - OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht also nicht aus. - OLG München, 27.04.1994 - 2 Ws 507/94
Verdunkelungsgefahr; Begründung; Geheime Vereinbarungen; Konspiratives Verhalten; …
- OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache
- OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
- OLG Saarbrücken, 20.03.2026 - 1 Ws 30/26
Haftgründe, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, sonstige Umstände, Abwägung, …
Die Verdunkelungsgefahr muss aufgrund bestimmter Tatsachen begründet sein, die sich aus dem Verhalten, den Beziehungen und den Lebensumständen des Beschuldigten ergeben, wobei diese Tatsachen zwar nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts festzustehen brauchen, je doch bloße Mutmaßungen und Befürchtungen nicht genügen, sondern für sie - wie beim dringenden Tatverdacht - eine große Wahrscheinlichkeit sprechen muss (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 6. Februar 2002 - 2 Ws 27/02, juris Rn. 7, 14. Januar 2010 - 2 Ws 347/09, juris Rn. 19, …und vom 16. Mai 2024 - III-1 Ws 192/24, juris Rn. 27; KG Berlin…, Beschluss vom 30. April 2019 - (4) 161 HEs 22/19 (10 - 11/19), juris Rn. 16 ff.;… Schmitt in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 112 Rn. 27 f.).Hinzu kommen müssen vielmehr noch weitere Um stände, aus denen auf die Gefahr der verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 6. Februar 2002 - 2 Ws 27/02, juris Rn. 10, 14.
- OLG Hamm, 16.05.2024 - 1 Ws 192/24
Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr eines Beschuldigten; Anweisung der …
Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere - hier nicht feststellbare - Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2010 - 2 Ws 347/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ws 27/02 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18.12.1998 - 2 AR 144/98 (K) - 4 Ws 264/98 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2006 - 1 Ws 87/06 -, Rn.128, juris, m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 Ws 37/96 -, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2022 - 1 HEs 509/21 -, beck-online). - OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund
Der Senat merkt in diesem Zusammenhang nur an, dass dieses nach seiner Rechtsprechung (vgl. 2 Ws 27/02) im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sogenannten "Lamy-Entscheidung" (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. möglicherweise für das Haftprüfungsverfahren zu einem (Beweisverwertungs-)Verbot führen kann (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 193 ff.).
- OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
Haftbeschwerde; dringender Tatverdacht; Nachprüfung; Beschwerdegericht
Nach Auffassung des Senats handelt es sich lediglich um Vermutungen, die aber die Annahme von Verdunkelungsgefahr nicht stützen (vgl. Senat in StV 2002, 205 = wistra 2002, 236; StraFo 2004, 134). - OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03
Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (StV 2002, 149 (Ls.) = wistra 2001, 238 = StraFo 2002, 140; PStR 2002, 76 = StV 2002, 205 = wistra 2002, 236) besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Tatverdacht begründet, dass er durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 27;… Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 112 Rdnr. 44;… KK-Boujong, § 112 Rdnr. 23). - OLG Hamm, 24.01.2006 - 2 Ws 1/06
Haftbefehl; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Außervollzugsetzung; Kaution
In dem Zusammenhang weist der Senat allerdings darauf hin, dass diese nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht (allein) damit begründet werden kann, dass bereits die Taten des Beschuldigten von vornherein auf Verdunkelung angelegt waren (vgl. dAzu Senat in StV 2002, 205 = wistra 2002, 236 mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 OBL 51/04
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; verzögerte Ermittlungen
Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfG NStZ 1995, 295 mit weiteren Nachweisen;… vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116 sowie auch Senat in wistra 2002, 236 = StV 2002, 318 mit Anmerkung Deckers StV 2002, 319 = NStZ 2003, 386 mit Anmerkung Lange NStZ 2003, 348 und Senat in StraFo 2002, 367 = NStZ-RR 2002, 348 = StV 2003, 172) Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a., dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, dass die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben. - OLG Hamm, 17.05.2004 - 2 OBL 36/04
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Verfahrensförderung; richterliche …
Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565;… vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116 sowie zuletzt Senat in wistra 2002, 236 = StV 2002, 318 mit Anmerkung Deckers StV 2002, 319 = NStZ 2003, 386 mit Anmerkung Lange NStZ 2003, 348 und Senat in StraFo 2002, 367 = NStZ-RR 2002, 348 = StV 2003, 172) Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a., dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, dass die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben. - OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution, …
Auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Senat in StV 2002, 205; OLG Karlsruhe StraFo 2002, 15) setzt bestimmte Tatsachen voraus, die die Annahme rechtfertigen, dass der Beschuldigte auf Beweismittel einwirken wird und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren wird.
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Rechtsprechung
| LG Hamburg, 01.03.2002 - 620 Qs 19/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Haftgrund der Flucht oder der Fluchtgefahr bei einem ausländischen Beschuldigten mit bekannter Anschrift im Ausland i.R.d. Aufhebung eines Haftbefehls
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 205
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
Haftbefehl aufgrund des Tatverdachts des Einschleusens von Ausländern; Begründung …
Der Beschuldigte lebt unter einer den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht bekannten Anschrift in Polen und ist damit weder flüchtig noch hält er sich verborgen (vgl. LG Hamburg, StV 2002, 205). - OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02
Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine …
Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zumindest erschwere, könne einem positiven Sichentziehen im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (OLG Karlsruhe, Strafverteidiger 1999, 36 f. u. NJW 1972, 2098 f.; im selben Sinne: OLG Bremen, Strafverteidiger 1997, 533 f.; Brandenburgisches OLG, Strafverteidiger 1996, 381; OLG Naumburg, Wistra 1997, 80; OLG Stuttgart, Strafverteidiger 1995, 258 f.; OLG Frankfurt/Main, Strafverteidiger 1994, 581; OLG Saarbrücken, Strafverteidiger 1991, 266 = wistra 1991, 358 m.Anm. Weyand; LG Hamburg, Strafverteidiger 2002, 205; StrK bei dem AG Bremerhaven, Strafverteidiger 1993, 426; LG Verden, Strafverteidiger 1986, 256).
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Rechtsprechung
| OLG München, 22.02.2002 - 3 Ws 95/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 205
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21
Keine automatische Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei langer …
Rn. 4 Zwar kann eine Flucht zu verneinen sein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz an einen bekannten Wohnort im Ausland zwecks Arbeitsaufnahme verlegt und dies der Justiz mitteilt (OLG München, Beschluss vom 22.Februar 2002 - 3 Ws 95/02, LSK 2002, 190319, beck-online;… KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 11).
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