Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.07.2002 - 1 Ss 346/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1
Kriminalprognose bei Untersuchungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 658
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 1 Ss 346/02
Für die neue Entscheidung weist der Senat daraufhin, dass - so die Verurteilung durch das LG Bremen zwischenzeitlich rechtskräft sein sollte - die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe in Betracht kommt (OLG Schleswig NStZ 1990, 359 (360); BGHSt 15, 66 (70)). - OLG Schleswig, 08.01.1990 - 2 Ws 656/89
Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 1 Ss 346/02
Für die neue Entscheidung weist der Senat daraufhin, dass - so die Verurteilung durch das LG Bremen zwischenzeitlich rechtskräft sein sollte - die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe in Betracht kommt (OLG Schleswig NStZ 1990, 359 (360); BGHSt 15, 66 (70)).
- OLG Köln, 16.08.2026 - 1 ORs 163/26
Strafzumessung, kurzfristige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe
Hat indes ein Angeklagter zwischen der Begehung und der Aburteilung einer Tat, hinsichtlich derer über die Strafaussetzung zur Bewährung zu entscheiden ist, durch Haft erstmals einen (längeren) Freiheitsentzug erlitten, muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe zfs 2005, 410 = VRS 108, 423; SenE v. 26.10.2007 - 83 Ss 135/07 - SenE v. 06.07.2007 - 82 Ss 93/07 - = StV 2008, 24 = NStZ-RR 2008, 170 L.; SenE v. 08.07.2008 - 83 Ss 50/08 - SenE v. 30.05.2017 - III-1 RVs122/17 - ; SenE v. 12.06.2020 - III-1 RVs 102/20 - SenE v. 05.02.2021 - III-1 RVs 14/21 -). - OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06
Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und …
Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. OLG Dresden StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat v. 05.10.1993 = NStZ 1994, 205; SenE v. 03.05.2005 - 8 Ss 64/05;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.). - OLG Köln, 27.03.2007 - 81 Ss 15/07
Prognoseentscheidung zu den Wirkungen erstmaliger Strafverbüßung
Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; Senat NStZ 1994, 205; OLG Karlsruhe StV 2001, 625;… SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.). - OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07
Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für …
Hat aber der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) jedenfalls dann auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte, wenn es sich um die erste Inhaftierung gehandelt hat (BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe StV 2001, 625 u. zfs 2005, 410 = VRS 108, 423;… SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.) oder wenn er zuvor lediglich den Jugendstrafvollzug kennengelernt hatte und dieser schon längere Zeit zurückliegt (vgl. SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 = NStZ 1994, 205, 206; SenE v. 19.06.2007 - 83 Ss 70/07 -).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.07.2001 - 1 Ss 84/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Bildung einer Gesamtstrafe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 05.05.1999 - 715 Ns 7/00
- OLG Hamburg, 27.07.2001 - 1 Ss 84/01
Papierfundstellen
- StV 2002, 658
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.12.1976 - 2 WD 9.76
Verurteilung eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens zur Entfernung aus dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2001 - 1 Ss 84/01
Diese Rechtsfolge tritt bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für vorsätzliche Tat(en) auch dann kraft Gesetzes ein, wenn es sich um eine unter Einbeziehung von Geldstrafen gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt (vgl. BVerwGE 53, 236 ). - BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89
Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.2001 - 1 Ss 84/01
Da die Gesamtstrafenbildung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB bei Einbeziehung der zahlreichen Geldstrafen hier wegen der schwerwiegenden zwingenden Folge des Verlusts der Beamtenrechte das schlimmere Übel im Vergleich zum Absehen von der Gesamtstrafenbildung gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB darstellt, hätte die Strafkammer ihre Ermessensentscheidung ausdrücklich (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB -Komm., 50. Aufl., § 53 Rdn. 6 m.w.N.) begründen müssen (BGH, NJW 1989, 2900;… Rissing-van Saan in LK, 11. Aufl., § 53 Rdn. 16;… Stree in Schönke-Schröder, StGB -Komm., 26. Aufl., § 53 Rdn. 20).
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