Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls wegen Mordes beim Haftgrund der Tatschwere
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 112 Abs 3 StPO; § 116 StPO
Außervollzugsetzung; Freiheitsentziehung; Haftbefehl; Haftverschonung; lebenslange Freiheitsstrafe; Mord; Tatschwere; Untersuchungshaft; Verfahrensdauer; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211; StPO § 112 Abs. 3 StPO § 116
Strafprozessrecht: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls trotz Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 16.12.1997 - Ks 15 Js 11802/96
- BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98
- BGH, 07.05.1999 - 3 StR 460/98
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
- OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
- EGMR, 22.01.2009 - 45749/06
- LG Stade, 17.11.2009 - 10 Ks 1/09
- OLG Celle, 25.02.2010 - 2 Ws 13/10
Papierfundstellen
- StV 2005, 620
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05
Zwar verstärkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs der Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (zuletzt BVerfG NStZ 2005, 456, 457 m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm NStZ-RR 1998, 307 f.), sodass mit zunehmendem Freiheitsentzug die Belange des Untersuchungsgefangenen stärkeres Gewicht erlangen. - OLG Brandenburg, 31.05.2000 - 2 Ws 152/00
Überprüfung des Tatverdachts nach Erlass eines Urteils
Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05
Diesen kam trotz der mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2005 entfallenden Rechtskraft maßgebliche Bedeutung zu, weil dem erkennenden Gericht mit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung Erkenntnismöglichkeiten zur Verfügung standen, die der Senat als Beschwerdegericht nicht hat (Senatsbeschluss vom 10. März 2005, 2 Ws 49/05; OLG Brandenburg StraFo 2000, 318, 319). - OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 101/98
Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 2 Ws 198/05
Zwar verstärkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs der Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (zuletzt BVerfG NStZ 2005, 456, 457 m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm NStZ-RR 1998, 307 f.), sodass mit zunehmendem Freiheitsentzug die Belange des Untersuchungsgefangenen stärkeres Gewicht erlangen.
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