Rechtsprechung
| OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06 (BL 78/06) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 148
Zulässigkeit des Öffnens von Verteidigerpost - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 189 (Leitsatz)
StPO § 148 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.02.2006 - 42 KLs 840 Js 12451/05
- OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06 (BL 78/06)
Papierfundstellen
- StV 2006, 650
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 10.08.2004 - 3 Ws 662/04
Strafvollzug: Kontrolle der Absenderidentität bei Zweifeln am Vorliegen von …
Auszug aus OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06
Ein Feststellungsinteresse ergibt sich zudem aus der bestehenden Wiederholungsgefahr (vgl. OLG Frankfurt/M., StV 2005, 228 ).Außer in den Fällen des § 142 Abs. 2 StPO muss sich die Kontrolle des Schriftverkehrs zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger darauf beschränken, ob es sich nach den äußeren Merkmalen (Vollmacht, Kennzeichnung als Verteidigerpost, Absenderidentität) um Bestandteile des Verteidigerverkehrs handelt (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 332, 333; OLG Frankfurt/M., StV 2005, 228 ;… LR-Lüderssen, StPO , 25. Aufl., § 148 Rdn. 18;… Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rdn. 146).
- OLG Koblenz, 30.01.1986 - 2 Vollz (Ws) 118/85
Auszug aus OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06
Außer in den Fällen des § 142 Abs. 2 StPO muss sich die Kontrolle des Schriftverkehrs zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger darauf beschränken, ob es sich nach den äußeren Merkmalen (Vollmacht, Kennzeichnung als Verteidigerpost, Absenderidentität) um Bestandteile des Verteidigerverkehrs handelt (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 332, 333; OLG Frankfurt/M., StV 2005, 228 ;… LR-Lüderssen, StPO , 25. Aufl., § 148 Rdn. 18;… Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rdn. 146).Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur zur Prüfung des Bestehens des Verteidigungsverhältnisses geschieht, unzulässig, weil jedes Entnehmen aus der Versandhülle die Gefahr in sich birgt, dass der Öffnende von dem Inhalt der Verteidigerpost Kenntnis zu nehmen vermag (OLG Koblenz, NStZ 1986, 332, 333;… OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Stuttgart, NJW 1992, 61 ;… LR-Lüderssen, aaO.).
- BGH, 23.09.1977 - 1 BJs 80/77
Zulässigkeit der Versagung jeglichen mündlichen und schriftlichen Kontakts von …
Auszug aus OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06
Zielsetzung der Vorschrift ist die "völlig freie Verteidigung", eine Verteidigung, die von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt und in deren Rahmen der Anwalt wegen seiner Integrität jeder Beschränkung enthoben ist (BGHSt 27, 260, 262). - OLG Stuttgart, 09.04.1991 - 4 Ws 17/91
Rechtmäßigkeit des Anhaltens von als Verteidigerpost gekennzeichneten ausgehenden …
Auszug aus OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06
Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur zur Prüfung des Bestehens des Verteidigungsverhältnisses geschieht, unzulässig, weil jedes Entnehmen aus der Versandhülle die Gefahr in sich birgt, dass der Öffnende von dem Inhalt der Verteidigerpost Kenntnis zu nehmen vermag (OLG Koblenz, NStZ 1986, 332, 333;… OLG Karlsruhe, aaO.; OLG Stuttgart, NJW 1992, 61 ;… LR-Lüderssen, aaO.).
- BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
"Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig
Das Öffnen von als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist, auch wenn es nur der Prüfung des Bestehens eines Verteidigungsverhältnisses dienen soll, selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).Die bestehenden Zweifel an der Verteidigerstellung des Rechtsanwalts Prof. Dr. D. hätten daher lediglich dazu führen dürfen, dass das Schriftstück ungeöffnet hätte zurückgesendet werden müssen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 2 Ws 8/02 mwN; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006 - Ws 81/06, StV 2006, 650 mwN).
- KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist durch Strafgefangenen und …
Glaubhaftmachung bedeutet, daß die Behauptungen soweit bewiesen werden müssen, daß das Gericht sie für wahrscheinlich hält und in die Lage versetzt wird, ohne verzögernde weitere Ermittlungen zu entscheiden (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG, Beschluß vom 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 6, § 26 StPO Rdn. 7 mit weit. Nachw.).Nicht behebbare Zweifel an der Richtigkeit des Entschuldigungsvorbringens wirken sich, da der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) hier nicht gilt, zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. August 2006 - 4 Ws 141/06 - und 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Senat, Beschluß vom 23. September 2004 - 5 Ws 460/04 -).
- OLG Naumburg, 30.11.2023 - 1 Ws 424/23 Bei begründeten Zweifeln an der Verteidigerstellung - die die Antragsgegnerin aber nicht behauptet hat - ist das Schriftstück ungeöffnet zurückzusenden (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2006, 2 Ws 8/02; OLG Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2006, Ws 81/06, StV 2006, 650).
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Rechtsprechung
| AG Koblenz, 17.03.2006 - 30 Gs II 225/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 650
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