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| OLG Koblenz, 29.09.2006 - (1) 4420 BL-III-23/06 |
Zitiervorschläge
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2006 - (1) 4420 BL-III-23/06 (https://dejure.org/2006,21221)
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Volltextveröffentlichung
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StPO § 121 Abs. 1
Verzögerung der Ermittlungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 29.03.2006 - 30 Gs 1235/06
- OLG Koblenz, 29.09.2006 - (1) 4420 BL-III-23/06
- OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06
Papierfundstellen
- StV 2007, 256
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06
Mit Schriftsatz vom 20. April 2006 teilte der Verteidiger mit, er habe vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 12. November 2004 (2 StR 367/04) Zweifel an der Qualifikation des Sachverständigen und kündigte zugleich an, sein Mandant werde gegenüber Dr. B... von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. - OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04
Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06
Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02). - OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06
Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02). - OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04
Haftprüfung, besondere
Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06
Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
- OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung …
Es sind deshalb mit dem Gutachter Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist ein Gutachten zu erstatten ist und ggf. zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (vgl. OLG Koblenz, StV 2007, 256; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04). - OLG Zweibrücken, 10.09.2019 - 1 Ws 274/19
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch …
Es sind deshalb mit dem Gutachter Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist ein Gutachten zu erstatten ist und es ist zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstattung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15, BeckRS 2015, 9735; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2006 - (1) 4420 BL - III - 23/06, StV 2007, 256; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 Ws 337/09, BeckRS 2009, 20236).
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