Rechtsprechung
| OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 56f Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) auf eine Tatbegehung zwischen einer Strafaussetzung in einem einbezogenen Urteil und der Rechtskraft einer nachträglichen Entscheidung über die Gesamtstrafe; Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das ...
Verfahrensgang
- AG Titisee-Neustadt, 08.08.2005 - 22 Ds 310 Js 28802/04
- LG Leipzig, 02.03.2007 - II StVK 114/07
- OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Papierfundstellen
- StV 2008, 313
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher …
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4). - OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87
Ausschluß der mündlichen Anhörung des Verurteilten; Erreichbarkeit für das …
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4). - OLG Hamm, 20.10.1986 - 2 Ws 218/86
Auszug aus OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei glaubhaftem …
Der Widerruf kann ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung daher auch auf ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat gestützt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 Ws 326/22 -, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 1 Ws 118/17 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 4 Ws 174/16 -, juris Rn. 4 ff.; OLG Dresden StV 2008, 313; OLG Stuttgart NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; vgl. auch die bisherige Rspr. des Senats: Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - Ws 182/09 - [für ein Geständnis bei polizeilicher Vernehmung] sowie vom 31. Juli 2012 - Ws 146/12 und vom 17. März 2015 - Ws 16/15 - [jeweils für ein Geständnis bei richterlicher Vernehmung]; noch a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 Ws 100/03 -, StV 2003, 574; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 Ws 250/03 -, StV 2003, 575). - OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …
Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8;… Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7). - OLG Dresden, 08.07.2009 - 2 Ws 277/09
Strafvollstreckung; Widerruf; Strafaussetzung; Bewährung
Denn auch wenn durch § 57 Abs. 5 Satz 2 StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für eine begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt, weil Sie mittelbar die Folgen einer neuen Straftat regelt, und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (vgl. OLG Stuttgart StV 2008, 37 m.w.N.;… Fischer, § 57 Rdnr. 42; OLG Dresden StV 2008, 313. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 m.w.N. (jeweils für § 56 f Abs. 1 Satz 2 StGB)).
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