Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - III-2a Ss 91/02 - 35/02 II, III-2 Ws 103/02, 2a Ss 91/02 - 35/02 II, 2 Ws 103/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 329 Abs. 3; ; StPO § 342 Abs. 2; ; StPO § 342 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung des Hauptverhandlungstermins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Revisionsrüge; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Erforderlichkeit des Vorbringens neuer Tatsachen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendige Ausführungen bei Erhebung der Verfahrensrüge; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO; Umfang der Prüfung des Revisionsgerichts; Überprüfung der Beurteilung der Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden ...
Papierfundstellen
- StV 2009, 13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89
Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - 2 Ws 103/02
Nur durch die Erhebung der materiellen Rüge wird dem Revisionsgericht die Einsicht in das angefochtene Urteil ermöglicht (vgl. BGH NStZ 1997, 378 mwN; BGHSt 36, 384, 385 mwN; … - BGH, 05.12.1996 - 1 StR 628/96
Unzulässigkeit einer Aufklärungsrüge - Vorliegen eines Rechtsfehlers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2002 - 2 Ws 103/02
Nur durch die Erhebung der materiellen Rüge wird dem Revisionsgericht die Einsicht in das angefochtene Urteil ermöglicht (vgl. BGH NStZ 1997, 378 mwN; BGHSt 36, 384, 385 mwN; …
- OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23
Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an …
Die Rechtsfehlerhaftigkeit der Verwerfung der Berufung bei fehlerhafter Würdigung gerichtsbekannter Tatsachen kann nicht im Wiedereinsetzungsverfahren, sondern nur mit der Revision geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm wistra 2008, 40; OLG Hamm wistra 1997, 157; OLG Düsseldorf StV 2009, 13; OLG Düsseldorf wistra 2003, 399 f.; OLG Düsseldorf VRS 97, 139; OLG Jena VRS 205, 299).
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