Rechtsprechung
| OLG Jena, 23.08.2010 - 1 Ws 296/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 119a Abs 1 S 1 StPO, § 304 Abs 1 StPO
Untersuchungshaftvollzug: Anwendbarkeit des REFA-Systems zur Bemessung der Angemessenheit der Haftraumausstattung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angemessenheit der Ausstattung des Haftraums eines Untersuchungsgefangenen; Besitz von Akten zur Vorbereitung der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine angemessene Ausstattung des Haftraums eines Untersuchungsgefangenen; Gewährleistung ausreichenden Raumes für den Besitz von Akten zur Vorbereitung der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.04.2008 - 15 A 66.08
- LG Gera, 19.01.2009 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
- LG Gera, 15.04.2009 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 07.05.2009 - 1 Ws 158/09
- LG Gera, 29.06.2010 - 801 Js 13986/08
- VG Berlin, 26.07.2010 - 1 K 911.09
- OLG Jena, 23.08.2010 - 1 Ws 296/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 26.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - 1 L 82.10
Papierfundstellen
- StV 2011, 36
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 19.12.2000 - 1 Ws 605/00
Feststellung der Übersichtlichkeit und Durchsuchbarkeit eines Haftraums
Auszug aus OLG Jena, 23.08.2010 - 1 Ws 296/10
Auch darf der Zustand eines Haftraumes nicht so zeitraubende Kontrollen erzwingen, dass die Vollzugsbediensteten in unangemessener Weise von der Erfüllung ihrer anderen Aufgaben abgehalten werden, wodurch letztlich die Sicherheit und Ordnung der Anstalt an anderer Stelle gefährdet wird (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.2000, 1 Ws 605/00, bei juris m.w.N.).
- KG, 02.01.2013 - 4 Ws 138/12
Untersuchungshaftvollzug: Zuständigkeit für Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Soweit Obergerichte mit Beschwerden im Verfahren nach § 119a StPO befasst waren, haben sie jeweils ohne Erörterung der Zuständigkeitsfrage in der Sache entschieden, obwohl die ihnen vorgelegten Entscheidungen teils (wohl) von Spruchkörpern, teils von deren Vorsitzenden erlassen wurden (vgl. OLG Thüringen, einerseits StV 2011, 36, 37 [Vorentscheidung durch den Vorsitzenden], andererseits Beschluss vom 3. Januar 2012 - 1 Ws 575/11 - bei juris [Vorentscheidung "der Strafkammer"]).
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